Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Februar 2019, Z VStV/918301367385/2018, verhängte die Landespolizeidirektion Wien über die Beschwerdeführerin zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils € 3.000,– wegen Übertretung des §52 Abs1 Z1 vierter Fall iVm § 2 Abs2 und 4 sowie §4 GSpG. 1.2. Mit am 14. Juli 2020 mündlich verkündetem Erkenntnis wies das von der Beschwerdeführerin an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kramsach vom 23.09.2019 beschlossene Verordnung, mit welcher auf Grund des §4 Abs3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LBGl Nr 79/2019, die Abgabenhöhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe für das gesamte Gemeinde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und stammt aus der Provinz Ghazni, Distrikt Gharabagh. Er gehört der Volksgruppe der Hazara an und ist schiitischer Moslem. Er stellte am 5. Mai 2015 als Minderjähriger einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 30. September 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Zuerkennung des Status... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beiden Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige und stammen aus der Provinz Ghazni, wo sie bis zu ihrer Ausreise lebten. Beide gehören der Volksgruppe der Hazara an und sind schiitische Moslems. Ihre Muttersprache ist Dari. Der damals noch minderjährige Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer (Onkel des Erstbeschwerdeführers) sind spätestens am 21. Dezember 2015 illegal nach Österreich eingerei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige des Irak. Sie gehören der Volksgruppe der Araber an und bekennen sich zum schiitisch-muslimischen Glauben. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweitbeschwerdeführerin und des Drittbeschwerdeführers. Vor ihrer Ausreise lebten die Beschwerdeführer in Bagdad. Nach ihrer Ausreise stellten sie am 16. Oktober 2015 im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsangehöriger, der der Volksgruppe der Araber angehört und sich zum sunnitisch-muslimischen Glauben bekennt. Er lebte bis zu seiner Ausreise in der Provinz Babel. Am 14. August 2015 stellte er im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 22. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden), weil dieser als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxie... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung gemäß Art139 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken beschränkt (vgl vergleiche VfSlg 11.580/1987, 14.044/1995, 16.674/2002). Er hat sohin ausschli... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Bundesverwaltungsgericht, "§2 Abs4 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005), BGBl I Nr 100/2005 idF BGBl I Nr 56/2018," als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar (die angefochtene Bestimmung ist hervorgehoben): 1. §2 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005), BGBl I 100/2... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: B-VG Art49, Art140 Abs1 Z1 litaAsylG 2005 §2 Abs4, §73 Abs20JGG §5VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Gerichtsantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des AsylG 2005 betreffend die Qualifizierung von Jugendstraftaten als gerichtliche Verurteilung mangels Präjudizialität der im Tatbegehungszeitraum noch nicht geltenden Bestimmung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, römisch eins. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, LGBl. 21 idF LGBl. 7/2004, überträgt dem Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft die Zuständigkeit zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von an der Universität für Bodenkultur Wien abgelegten Prüfungen im Rahmen des Nachweises der jagdlichen Eignung, die eine der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jagdkarte gemäß §... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VGB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art19, Art20 Abs1, Art120a Abs1Krnt JagdG 2000 §37, §81, §91
Leitsatz: Widerspruch der Zuständigkeit eines Organs der Kärntner Jägerschaft zur bescheidmäßigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Jagdprüfungen zu den Grundsätzen der Selbstverwaltung; kein Vorliegen einer zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich geeigneten Angelegenheit;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13. September 2006, Zlen. A2006/0017, A2006/0018, A2006/0019 und A2006/0020, aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge gestellt, "a.) im §1 Abs5 des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995 - LDHG 1995, in der Fassung dieses Absatzes nach der Wiederverlautbarungskundmachung LGBl. Nr. 138/1995 (andere, hier nicht angefochtene Teile des zitierten ... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2600 Lehrer
Norm: B-VGB-VG Art18 Abs2B-VG Art21 Abs3B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaBVG Ämter d LReg §3Sbg Landeslehrer-Diensthoheits-ErmächtigungsV §1 Abs1Sbg Landeslehrer-DiensthoheitsG 1995 §1 Abs5
Leitsatz: Widerspruch der Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zurWahrnehmung der Diensthoheit im Namen der Landesregierung imSalzburger Lande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde er schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "aus einem ihm am 21.07.1999 im Auftrag der A. für Rechnung seines Mandanten von Herrn R. überwiesenen Betrag von ATS 4.504.472,00 einen Betrag von ATS 1.937.500,0... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VGB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art7RAO §19RL-BA 1977 §16, §17
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Zurückbehaltung von Geldern eines Mandanten
Rechtssatz: Es ist nicht denkunmöglich, wenn die Disziplinarbehörden davon au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu B1439/02 und B1444/02 Beschwerden gegen Bescheide des Landeshauptmannes von Wien anhängig, mit denen den Beschwerdeführern für die Inanspruchnahme einer ambulanten Behandlung im AKH bzw. im Krankenhaus Lainz der Stadt Wien im zweiten Quartal 2002 ein Behandlungsbeitrag-Ambulanz gemäß §135a ASVG vorgeschrieben worden ist. 2. Bei Behandlung dieser Beschwerden sind im Verfassungsgerichtshof Bedenken ob der ... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art49B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandASVG §135a idF des Sozialversicherungs-Währungsumstellungs-BegleitG
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Regelung der
Ambulanzgebühr in der Fassung des Sozialversicherungs-
Währungsumstellungs-Begleitgesetzes (Ersatz der Schilling- durch
Euro-Beträge) wegen Verstoßes gegen das Gebot der vollständig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §135a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, idF des Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, BGBl. I Nr. 35/2001, regelt den Behandlungsbeitrag-Ambulanz. Das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2001 ist vom Nationalrat am 2. April 2001 besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. §135a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 35/2001, lautete wie folgt: "Behandlungsbeitrag - Ambulanz §135a. (1) Für jede Inanspruchnahme einer ambulanten Behandlung nach diesem Abschnitt 1. in Krankenanstalten, die über Landsfonds finanziert werden, 2. in bettenführenden Vertragskrankenanstalten, 3. in bettenführenden eigenen Einrichtungen de... mehr lesen...
Index: 18 Kundmachungswesen18/01 Kundmachungswesen
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art24B-VG Art49B-VG Art49aB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs3B-VG Art140 Abs5 / FristsetzungB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzASVG §135aBGBlG 1996 §2a Abs2 idF BudgetbegleitG 2002Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt, BGBl I 114/2002
Leitsatz: Keine verfassungsgesetzliche Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit ihrem am 15. Dezember 2000 beim Verfassungsgerichtshof eingebrachten, auf Art140 B-VG gestützten Antrag begehren 63 Mitglieder des Nationalrates "das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Ar... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art49B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs4Sozialrechts-ÄnderungsG 2000BudgetbegleitG 2001
Leitsatz: Aufhebung der die Ambulanzgebühr betreffenden Bestimmungen des
Sozialrechts-ÄnderungsG 2000 wegen verfassungswidriger Kundmachung;
Missachtung des Gebotes der vollständigen Publikation im
Bundesgesetzblatt; Verfassungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 13./14./17. Dezember 1973 schlossen die Bundesländer Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg, jeweils vertreten durch ihren Landeshauptmann, gemäß Art107 B-VG idF vor der Nov. BGBl. Nr. 444/1974 eine Vereinbarung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe. Nach Art1 dieser Vereinbarung sind die Träger der Sozialhilfe eines Vertragslandes (in der Vereinbarung als "Träger" bezeichnet) verpflichtet, den Sozialhilfeträgern eines andere... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9200 Altenheime, Pflegeheime, Sozialhilfe
Norm: B-VG Art15aB-VG Art49B-VG Art50B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs7Sbg SozialhilfeG §53Sbg Sozialhilfe-Kundmachung (einer Vereinbarung gem Art15a B-VG)
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit der im Sbg
SozialhilfeG normierten Ermä... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte Eingabe richtet sich gegen die Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 14. August 1989, Z25115/89, mit der über den Einschreiter wegen einer Übertretung nach ArtIX Abs1 Z1 EGVG 1950 eine Geldstrafe von S 800,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen, verhängt wurde. Gegen diese Strafverfügung erhob der Einschreiter am 4. September 1989 einen - ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung VStG §49
Rechtssatz: Zurückweisung einer Eingabe gegen eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion mangels Erschöpfung des Instanzenzuges; noch keine Erledigung des vom Beschwerdeführer gegen die Strafverfügung bei der Bundespolizeidirektion erhobenen Einspruchs En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der als Landesverfassungsbestimmung erlassene §67 Abs1 des Oö. Landesgesetzes vom 6. August 1973, LGBl. 66, über die Sozialhilfe (OöSHG) lautet: "Vereinbarungen mit anderen Bundesländern gemäß Art107 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 über den Ersatz von Kosten für Hilfeleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes können vom Landeshauptmann abgeschlossen werden. Der Landeshauptmann hat den Abschluß solcher Vereinbarungen ohne Verzug der... mehr lesen...