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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Vorschreibung von WerbeabgabeRechtssatz
Dem Gesetzgeber kann nicht entgegengetreten werden, wenn er Online-Werbung, die in erheblichem Ausmaß durch Werbeleister vom Ausland aus erbracht wird, in Anbetracht der vom WerbeabgabeG erfassten Steuertatbestände (§1 Abs2 Z1 bis Z3 WerbeabgabeG 2000) im Rahmen seines rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes nicht in die Abgabepflicht nach dem WerbeabgabeG 2000 einbezieht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, WerbeabgabeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2017:E2025.2016Zuletzt aktualisiert am
23.11.2017