Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbVfGG §67 Abs2
Rechtssatz: VerfGG 1953; Gemeindevorstandswahl; keine Anfechtungslegitimation der Wählergruppe gemäß §67 Abs2 Entscheidungstexte W I-36/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss 04.03.1981 W I-36/80 Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art35 Abs1B-VG Art141 Abs1 drittletzter SatzB-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litcVfGG §67 Abs2VfGG §71 Abs1
Rechtssatz: Art141 Abs1 litc B-VG; Abweisung des Antrages des Bundesrates, sein Mitglied Dr. Paul Kaufmann des Mandates für verlustig zu erklären; keine Geltendmachung eines gesetzlichen ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Stmk. Landtag wählte in der 2. Sitzung seiner IX. Periode vom 15. November 1978 Otto Hofmann-Wellenhof zum Mitglied des Bundesrates und Heribert Pölzl zum Ersatzmann dieses Mandatars (Beschluß Nr. 4). In einem an den Präsidenten des Stmk. Landtages gerichteten Schreiben vom 11. November 1980 gab Otto Hofmann-Wellenhof die Erklärung ab, daß er sein Mandat als Mitglied des Bundesrates mit 31. Dezember 1980 zurücklege. 1.2. Daraufhin beurlaubte der Stmk. Land... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art35 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §68 Abs1
Rechtssatz: Art141 Abs1 lita B-VG iVm §68 Abs1 Satz 1 VerfGG 1953; verspätete Anfechtung einer Wahl zum Bundesrat; Beginn des Fristenlaufes mit Beendigung des vom Landtag abgeführten Wahlverfahrens (hier: Verkündung des Wahlergebnisses) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Kundmachung der Landesregierung vom 27. November 1979, LGBl. 74/1979, wurden für alle Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck die allgemeinen Wahlen der Gemeinderäte auf den 23. März 1980 ausgeschrieben. Die Wahl war nach den Bestimmungen der Tir. Gemeindewahlordnung 1973 - TGWO 1973 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung vom 24. Juli 1973, LGBl. 63/1973, über die Wiederverlautbarung der Tir. Gemeindewahlordnung 1967) idF d... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1Tir GdWO 1973 §7Tir GdWO 1973 §50Tir GdWO 1973 §53Tir GdWO 1973 §54Tir GdWO 1973 §57Tir GdWO 1973 §58Tir GdWO 1973 §59VfGG §67 Abs1VfGG §68 Abs1VfGG §69 Abs2VfGG §70 Abs1
Rechtssatz: Tir. Gemeindewahlordnung 1973; rechtswidrige neue Ermittlung und neue Kundmachung des Wahlergebnisses nach Abschluß des Wahlverfahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Kundmachung der Landesregierung vom 27. November 1979, LGBl. 74/1979, wurden für alle Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck die allgemeinen Wahlen der Gemeinderäte auf den 23. März 1980 ausgeschrieben. Die Wahl war nach den Bestimmungen der Tir. Gemeindewahlordnung 1973 - TGWO 1973 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung vom 24. Juli 1973, LGBl. 63/1973, über die Wiederverlautbarung der Tir. Gemeindewahlordnung 1967) idF d... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1973 §46 Abs3VfGG §68 Abs1
Rechtssatz: Tir. Gemeindewahlordnung 1973, Ungültigkeit von Stimmzetteln gemäß §46 Abs3; fehlende Angabe des Wohnortes bei einem Wahlwerber Entscheidungstexte W I-2/80 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 05.12.1980 W I-2/80 ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Am 19. April 1980 fand eine Wahl in den Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder statt, an der ua. die anfechtende Interessengemeinschaft für unabhängige Standespolitik der Wirtschaftstreuhänder (künftig: IUS) teilnahm. Gestützt auf Art141 Abs1 lita B-VG und §67 VerfGG ficht die IUS diese Vorstandswahl mit der zu WI-10/80 protokollierten Eingabe unmittelbar beim VfGH an. Die Anfechtung wird auf behauptete Rechtswidrigkeiten gestützt, die auf das Wahlergebnis ... mehr lesen...
Index: 36 Wirtschaftstreuhänder36/01 Wirtschaftstreuhänder
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaWirtschaftstreuhänder-KammerG §11 Abs1Wirtschaftstreuhänder-KammerG §14Wirtschaftstreuhänder-KammerG §15
Rechtssatz: Art141 Abs1 lita B-VG, Wahl in den Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist keine Wahl zu einem satzungsgebenden Organ einer gesetzlichen beruflichen Vertretung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die einschreitende Wählergruppe brachte zu der für 23. März 1980 ausgeschriebenen Gemeinderatswahl in der Gemeinde Gußwerk, Steiermark, einen Wahlvorschlag ein, der jedoch gemäß einer Entscheidung der Gemeindewahlbehörde als nicht eingebracht zu gelten hatte. Nach Kundmachung des Wahlergebnisses erhob die Wählergruppe Einspruch wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens (§81 der Stmk. Gemeindewahlordnung 1960), den die Landeswahlbehörde mit Bescheid vom... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art144 Abs1 / BescheidPostO §142PostO §174PostO §176VfGG §19 Abs3 Z1 litbVfGG §68 Abs1
Rechtssatz: Art141 B-VG, Anfechtung von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern; über die Rechtmäßigkeit eines einen Teilakt des Wahlverfahrens bildenden wahlbehördlichen Bescheides ist nicht nach Art144 B-VG z... mehr lesen...
Begründung: I.1. Am 23. März 1980 fanden in Reichenau an der Rax Gemeinderatswahlen statt. 2. Die anfechtende Wählergruppe Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) bringt vor, daß bei dieser Gemeinderatswahl neben ihr noch die Österreichische Volkspartei (ÖVP) und die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) als wahlwerbende Parteien auftraten und daß das Wahlergebnis lautete: SPÖ: 1321; ÖVP: 1247; FPÖ: 27. 3. Der zustellungsbevollmächtigte Vertreter der Wählergruppe ÖVP Reichena... mehr lesen...
Begründung: I.1. Am 23. März 1980 fanden in der Gemeinde Grins Gemeinderatswahlen statt. 2. Am 10. April 1980 setzte der neu gewählte Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung die Zahl der zu wählenden Bürgermeister-Stellvertreter und weiteren Vorstandsmitglieder fest und führte anschließend die Gemeindevorstandswahlen durch. Über eine gegen die Wahl des Bürgermeister-Stellvertreters erhobene Wahlanfechtung entschied die Bezirkshauptmannschaft Landeck mit Bescheid vom 10.... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z1B-VG Art141 Abs1 litaNö GdWO 1974 §57 Abs6VfGG §68 Abs1
Rechtssatz: Nö. Gemeindewahlordnung 1974; Aufhebung einer Gemeinderatswahl; Verhältnis des §57 Abs6 dieses Gesetzes zu §68 Abs1 VerfGG 1953; nur ein die Wahl beendender Bescheid kann nach Art141 B-VG angefochten werden Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbVfGG §68 Abs1Tir GdWO 1973 §66 Abs2, Abs3
Rechtssatz: Tir. Gemeindewahlordnung 1973; Aufhebung einer Gemeindevorstandswahl und Anordnung der Wahlwiederholung; nur ein die Wahl beendender Bescheid kann nach Art141 B-VG angefochten werden Entscheidungstexte W I-34/80 Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Am 23. März 1980 fand in der Gemeinde Harbach (NÖ) die Wahl zum Gemeinderat statt. Als wahlwerbende Gruppen traten die Österreichische Volkspartei und die Sozialistische Partei Österreichs auf. Von den 502 abgegebenen Stimmen wurden 10 für ungültig erklärt. Die Gemeindewahlbehörde stellte fest, daß von den gültigen Stimmen 308 auf die Österreichische Volkspartei und 184 auf die Sozialistische Partei Österreichs entfielen. Dieses Wahlergebnis hatte zur F... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaNö GdWO 1974 §46Nö GdWO 1974 §57 Abs1 idF LGBl 0350-2Nö GdWO 1974 §57 Abs6 idF LGBl 0350-2VfGG §71a Abs5
Rechtssatz: Nö. Gemeindewahlordnung 1974; zur Gültigkeit von Stimmzetteln gemäß §46; Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens Entscheidungstexte W I-18/80 Entscheidungstext VfGH... mehr lesen...
Begründung: I. Am 18. Mai 1980 fand die Wahl des Bundespräsidenten statt (Verordnung der Bundesregierung BGBl. 111/1980). Rechtsgrundlage für die Wahl bildete das aufgrund des Art60 B-VG erlassene Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 (Anlage zur Kundmachung der Bundesregierung BGBl. 57/1971 über die Wiederverlautbarung des Bundespräsidentenwahlgesetzes) - im folgenden BPWG. Der Anfechtungswerber hat nach seinen Angaben am 27. April 1980 einen auf seinen Namen lautenden Wahlvorschl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaBundespräsidentenwahlG 1971 §21 Abs2
Rechtssatz: Bundespräsidentenwahlgesetz 1971; verspätete Einbringung einer Wahlanfechtung Entscheidungstexte W I-17/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1980 W I-17/80 Schlagworte Wahlen, Bundespräsident, VfGH / ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Landtagswahlordnung 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung, LGBl. für Tirol 21/1975, über die Wiederverlautbarung der Landtagswahlordnung 1965) - im folgenden LWO 1975 - bestimmt in §1 Abs1, daß das Land Tirol für die Wahl in den Landtag, der aus 36 Mitgliedern besteht, in fünf Wahlkreise, darunter den Wahlkreis Nr. 5 Ost, bestehend aus dem Gebiet des politischen Bezirkes Lienz, eingeteilt wird. Sie enthält in dem die Wahlwerbung betreffende... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 lita B-VG Art141 Abs1 vorletzter SatzB-VG Art141 Abs2Tir LandtagswahlO 1975 §30Tir LandtagswahlO 1975 §33 Abs2VfGG §67 Abs2VfGG §70 Abs1, §70 Abs4, §70 Abs5ZPO §274
Rechtssatz: Tir. Landtagswahlordnung 1975; Zurückziehung von Unterstützungserklärungen nach §33 Abs2; Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Tir. Landesordnung - TLO 1953 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung, LGuVBl. für Tirol 24/1953, über die Wiederverlautbarung der Landesordnung vom 8. November 1921, LGBl. 145) bestimmt in §8 idF LGBl. 5/1975, daß der Landtag aus 35 Mitgliedern besteht und daß die Zahl der Abgeordneten auf die Wahlberechtigten eines Wahlkreises (Wahlkörpers) im Verhältnis der Bürgerzahl der Wahlkreise zu verteilen ist. Die Landtagswahlordnung 1975 (Anlage zur K... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art26B-VG Art95B-VG Art96 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 vorletzter SatzNRWO 1971 §96 Abs3Tir LandtagswahlO 1975 §1Tir LandtagswahlO 1975 §62Tir LandtagswahlO 1975 §65Tir LandtagswahlO 1975 §66VfGG §67 Abs1VfGG §69 Abs2VfGG §70 Abs1
Rechtssatz: Tir. Landtagswahlordnung 1975; keine Bedenken gegen §§1, 62 und 65 (Wahlkreiseinteilung; er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Nach dem Gesetz vom 30. Juni 1961, LGBl. für Oberösterreich 29/1961, über die Wahl des Gemeinderates in den Städten mit eigenem Statut (Statutargemeinden-Wahlordnung 1961), idF LGBl. 64/1969, 58/1979 und 71/1979 (im folgenden StGWO), muß der von einer wahlwerbenden Partei der Stadtwahlbehörde vorzulegende Wahlvorschlag (§38 Abs1) die unterscheidende Parteibezeichnung in Worten und eine allfällige Kurzbezeichnung in Buchstaben enthalten (§38 Abs3 lita). Di... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art117 Abs1B-VG Art118 Abs4B-VG Art119a Abs5, Art119a Abs8B-VG Art141 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbB-VG Art141 Abs1 vorletzter SatzStatut für die Landeshauptstadt Linz §67Oö Statutargemeinden-WahlO 1961 §38 Abs3 litaOö Statutargemeinden-WahlO 1961 §40 Abs3Oö Statutargemeinden-WahlO 1961 §43 Abs4VereinsG 1951 §4 Abs3 idF BGBl 102/1962 VfGG §27VfGG §70 Abs1VfGG §71a Abs5... mehr lesen...