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L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litaRechtssatz
Art141 B-VG; Anfechtung von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern; über die Rechtmäßigkeit eines einen Teilakt des Wahlverfahrens bildenden wahlbehördlichen Bescheides ist nicht nach Art144 B-VG zu erkennen;
Stmk. Gemeindewahlordnung 1960; keine Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze bei der Durchführung von Gemeinderatswahlen; der Zustellungsbevollmächtigte muß während des gesamten Wahlverfahrens unmittelbar erreichbar sein
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, Anwendbarkeit AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1981:B379.1980Dokumentnummer
JFR_10188995_80B00379_01