Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.11.2012 sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "OÖGKK") aus, dass die Beschwerdeführerin, die Z. M. B. KG (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin verpflichtet sei, allgemeine Beiträge in Höhe von € 14.403,81 und Beiträge zur Mitarbeitervorsorge in Höhe von € 165,00 zu entrichten. Außerdem werde der BF ein Beitragszuschlag in Höhe von € 1.341,36 vorgeschrieben. Die Beiträge und der Bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde stellte bescheidmäßig fest, dass die im Rahmen einer bei der Beschwerdeführerin für die Prüfzeitraum XXXX durchgeführten Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in der Höhe von EUR 49.138,79 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen im Ausmaß von EUR 17.434,29 zu recht bestehen. Die Beschwerdeführerin sei als Dienstgeberin zur Zahlung dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (GKK) vom 24.04.2008 wurde die beschwerdeführende Partei (bP), XXXX , verpflichtet, die "mit Beitragsvorschreibung vom 08.08.2007 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe € 27.383,02 samt Verzugszinsen/Beitragszuschlag in Höhe von € 5.338,26 sowie Verzugszinsen gemäß § 59 Abs 1 ASVG in Höhe von € 1.069,10, sohin einen Gesamtbeitrag in der Höhe von € 33.790,38" zu entrichten. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 12.02.2018, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: StGKK) gegenüber XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass letzterer wegen der im Zuge der Gemeinsamen Prüfung aller Lohnabhängigen Abgaben) festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 24.04.2018 schrieb die belangte Kasse (im Folgenden: WGKK) dem Beschwerdeführer über dessen Antrag auf Erlassung eines Beitragsbescheids für die Dienstnehmer XXXX , XXXX , XXXX und XXXX für näher bezeichnete Zeiten Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigen Vorsorgegesetz in Gesamthöhe von € 11.284,80 vor (Spruchpunkt 1.) und wies einen Antrag g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der M XXXX GmbH (in Folge als BF bezeichnet) wurde für den Zeitraum vom 01.012010 bis 31.12.2014 eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) durchgeführt. 2. Mit angefochtenen Bescheid wurde die BF als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, für die in der Anlage namentlich genannten Dienstnehmer und Zeiträume Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK) verpflichtete die beschwerdeführende Partei XXXX (im Folgenden GmbH) mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 31.05.2016, Kto.Nr.: XXXX , GZ.: XXXX , dazu, die von der GKK mit Beitragsabrechnung vom 02.12.2015 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 3.425,85 an die GKK zu entrichten (Spruchpunkt 1). Darüber hinaus sei die GmbH als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 05.06.2015 folgend festgestellt: "1. Die XXXX wird als Dienstgeberin iSd § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet, die von der Salzburger Gebietskrankenkasse mit der Beitragsabrechnung vom 23.10.2014 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 102.210,93 an die Salzburger Gebietskrankenkasse zu entrichten. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 20.12.2010 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, als Dienstgeberin verpflichtet wird, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.02.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 48.060,47 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1 ASVG in der Höhe von Euro 5.788... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.09.2012 sprach die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) aus, dass die BXXXX GmbH & Co KG (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) als Dienstgeberin verpflichtet ist, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die Dienstnehmerin XXXX (in der Folge als Dienstnehmerin bezeichnet) für die in der Beilage angeführten Zeiträume in der angeführten Höhe zu entri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.10.2013 verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als TGKK bezeichnet) die XXXX (auf Grund des am 12.01.2016 beim Landesgericht Innsbruck eingelangten Antrags auf Löschung existiert die KG nicht mehr und gingen deren Rechte und Pflichten infolge der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 142 UGB auf die XXXX als Rechtsnachfolgerin über; die KG wird in der Folge als Beschwerdeführerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.10.2013 verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als TGKK bezeichnet) die XXXX (auf Grund des am 12.01.2016 beim Landesgericht Innsbruck eingelangten Antrags auf Löschung existiert die KG nicht mehr und gingen deren Rechte und Pflichten infolge der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 142 UGB auf die XXXX als Rechtsnachfolgerin über; die KG wird in der Folge als Beschwerdeführerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.10.2013 verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als TGKK bezeichnet) die XXXX (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) den Betrag von € 1.254,41 unverzüglich nach Zustellung des Bescheides an die Tiroler Gebietskrankenkasse zu bezahlen. Die belangte Behörde habe bei der am 21.05.2013 bei der Beschwerdeführerin durchgeführten GPLA-Sozialversicherungsprüfung folgend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 30.07.2013 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet wird, die von der GKK mit Beitragsabrechnung vom 01.02.2013 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 64.212,38 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1 ASVG in der Höhe von Euro 25.409,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 06.10.2016, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: StGKK) gegenüber der Firma XXXX(in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG und 6 Abs. 1 BMSVG aus, dass letztere wegen der im Zuge der Gemeinsamen Prüfung aller Lohnabhängigen Abgaben) festgestellten Meldedifferenzen verpflic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.02.2017 stellte die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) aufgrund der Beantragung auf Bescheiderstellung der BF vom 15.09.2016, fest, dass Frau XXXX, VSNR: XXXX, (im Folgenden: AL) auf Grund ihrer Tätigkeit für die XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) im Zeitraum von 01.01.2012 bis 30.11.2015 gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 der Voll-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 24.10.2017, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 und 49 ASVG aus, dass die XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2016 festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die festgestellten Beitragsdifferenzen im G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Finanzamt Wien 8/16/17 führte eine GPLA-Prüfung (gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) gemäß § 86 EStG und § 41a ASVG über die Jahre 2005 bis 2009 bei G XXXX P XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) unter Einbindung seiner steuerlichen Vertretung hinsichtlich des Dienstverhältnisses von Herrn R XXXX F XXXX (in weiterer Folge: DN) durch. Im Rahmen der Schlussbesprechung am 12.01.2011 wurde dem BF mitgeteilt, dass es zu einer Nachverre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 14.04.2014, Zahl: XXXX, wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG festgestellt, dass XXXX(im Folgenden: Dr. L.) aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) im Zeitraum 01.01.2008 bis 31.10.2011 der Voll- und Arbeitslosenversicherung unterliegt. Entsprechende Versicherungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 19.11.2014, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44, 49, 51, 54, 58 und 68 ASVG sowie § 6 BMSVG aus, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer 1 oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011 festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die festgestellten B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 19.11.2014, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44, 49, 51, 54, 58 und 68 ASVG sowie § 6 BMSVG aus, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer 1 oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011 festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die festgestellten B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 14.2.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung iSd § 41a ASVG im Betrieb der nunmehrigen Beschwerdeführerin, der H. H. T. M. GmbH (im Folgenden auch kurz: "BF"), Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien; die BF werde als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet, die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau vom 08.03.2013 wurde die XXXX verpflichtet, dieser wegen eines beitragsfrei gehaltenen Betriebsausfluges im Jahr 2007 € 31.415,82 inklusive Verzugszinsen an Beiträgen zur Sozialversicherung und solchen für die Mitarbeitervorsorgekassen zu zahlen. Weiters wurde die XXXX verpflichtet, aufgrund außerbetrieblicher Fahrbegünstigungen für ihre Dienstnehmer € 109.844 inklusive Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 07.03.2014, GZ: XXXX, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF), gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG in der jeweils geltenden Fassung wegen der im Zuge der bei ihm stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet ist, die in der Beitragsabrechnung vom 03.09.2013 und de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der Firma XXXX als Dienstgeberin (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde von Bediensteten der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) für den Prüfzeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2012 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) vorgenommen. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 03.03.2014 scheinen folgende Feststellungen auf: - beitragspflichtige Zukunftssi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Bei der Beschwerdeführerin, wurde für den Prüfzeitraum von 01.01.2009 bis 31.12.2013 eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durchgeführt. Im Rahmen dieser GPLA wurde eine Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen im Ausmaß von € 15.278,49 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen in der Höhe von € 3.582,36, somit insgesamt von € 18.860,85 vorgenommen. Diese festgestellte Differenz resultiert aus n... mehr lesen...