Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Bei der Beschwerdeführerin, wurde für den Prüfzeitraum von 01.01.2009 bis 31.12.2013 eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durchgeführt. Im Rahmen dieser GPLA wurde eine Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen im Ausmaß von € 15.278,49 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen in der Höhe von € 3.582,36, somit insgesamt von € 18.860,85 vorgenommen. Diese festgestellte Differenz resultiert aus n... mehr lesen...