Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.09.2013 sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse und im Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 und Abs. 3 Z 1 ASVG aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) wegen der im Zuge der GPLA (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 05.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2015 informierte die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) die XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), dass sie plane, ab dem 06.07.2015 eine Prüfung sämtlicher lohnabhängiger Abgaben durchzuführen und dazu näher bezeichnete Unterlagen bei Prüfungsbeginn bereitzustellen seie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse und im Folgenden: belangte Behörde) vom 04.07.2011, GZ: XXXX , wurde ausgesprochen, dass die XXXX GmbH & Co KG (nunmehr: XXXX GmbH; im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) verpflichtet sei, aufgrund der im Rahmen der bei ihr durchgeführten Gemeinsamen Prüfung Lohnabhängiger Abgaben (GPLA) festgestellten Melde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom XXXX .12.2016, Zl. XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK), vormals XXXX Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. den §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die Firma XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben festgestellten Meldediffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für die Beitragsjahre 2012 bis 2016 wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX sogenannte „pauschale Abfindungen für Mehrarbeit“ („PAM“) erhalten hätten, die für Abwesenheiten der Dienstnehmer nicht verrechnet worden seien. Diese wurden im Zuge der GPLA der Beschwerdeführerin vorgeschrieben. 2. Mit dem gegenst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 12.02.2019, XXXX , hat die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK), festgestellt, dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als Dienstgeber verpflichtet ist, für die in der Anlage des Bescheides namentlich angeführten Dienstnehmer und für die dort bezeichneten Zeiten Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen in Höhe von € 5.757,27 zu entrichten. Begründend wurde ausgeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 06.05.2019, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 ASVG festgestellt, dass die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die in der Anlage des Bescheides namentlich angeführten DienstnehmerInnen und für die dort bezeichneten Zeiten Beiträge und Sonderbeiträge in Höhe von € 20.302,20 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der vormaligen Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: ÖGK) vom 07.07.2017, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass die XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin verpflichtet ist, für den in der Anlage namentlich genannten Dienstnehmer ( XXXX ) für die dort angeführten Zeiten, Beiträge Sonderbeiträge und Umlagen in Gesamthöhe von € 4.890,84 an die WGKK zu entrichten. Beg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 08.05.2014, Zl. XXXX , sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 26.08.2013 und im dazu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid wurde die bP als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die von der belangten Behörde mit Beitragsabrechnung vom 05.12.2018 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 9.389,39 zu entrichten; die Beitragsabrechnung und Prüfberichte vom 05.12.2017 wurden zum integrierten Bestandteil des Bescheides erklärt. Begründend wurde ausgeführt, dass im Zuge der abgeschloss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Salzburg (im Folgenden kurz: "PVA"), vom 26.1.2016 wurde festgestellt, dass die Kontoerstgutschrift des nunmehrigen Beschwerdeführers (im Folgenden kurz: "BF") EUR 14.347,76 betrage. Dem dagegen erhobenen Widerspruch wurde mit Bescheid vom 1.9.2016 nicht stattgegeben. Gegen diesen Bescheid der PVA brachte der Beschwerdeführer Klage beim Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX stellte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) aufgrund der Beantragung auf Bescheiderstellung der BF vom XXXX, fest, dass XXXX, VSNR: XXXX, (im Folgenden: AL) auf Grund ihrer Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) im Zeitraum von XXXX bis XXXX gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 der Voll- und Arbeitslosenver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 30.07.2013 schrieb die belangte Behörde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge „bP“) Sozialversicherungsbeiträge nach dem ASVG in der Höhe von EUR 64.212,38 sowie Verzugszinsen in der Höhe von EUR 25.409,15 vor. Vorangegangen war eine Prüfung (GPLA) gemäß § 41a ASVG für die Jahre 2006 bis 2010, bei der Beitragsdifferenzen in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis des zu 25% beteiligten Geschäftsführers XXXX (in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Finanzamt XXXX führte eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) der nunmehrigen Beschwerdeführerin für den Prüfungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2015 durch. Die Schlussbesprechung fand am 25.08.2016 statt. 2. Am 08.08.2016 wurde vom Finanzamt XXXX mit der mitbeteiligten Partei C XXXX P XXXX , geb. am XXXX , u.a. wegen Verdachts der Übertretung versicherungs- und melderechtlicher Bestimmungen nach dem Allgemeinen Sozia... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Finanzamt XXXX führte eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) der nunmehrigen Beschwerdeführerin für den Prüfungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 durch. Die Schlussbesprechung fand am 22.02.2018 statt. 2. Mit Schreiben vom 09.03.2018 übermittelte die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin den Prüfbericht, in welchem ein Nachrechnungsbetrag iHv € 14.270,57 sowie Zinsen iHv € ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Österreichische Gesundheitskasse (kurz: ÖGK), XXXX ; im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG wegen der im Zuge der bei ihm stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom XXXX und im Prüfbericht vom XXXX zu Dienstgeberkontonummer XXXX angeführte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 23.1.2014 sprach die (damalige) Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz „SGKK“) aus, dass Herr A. M. in den in der Anlage 1 angeführten Zeiträumen auf Grund der für die Beschwerdeführerin (im Folgenden auch kurz: „BF“) tageweise in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen Tätigkeit der Pflicht(Voll-)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 23.1.2014 sprach die (damalige) Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz „SGKK“) aus, dass Herr A. M. in den in der Anlage 1 angeführten Zeiträumen auf Grund der für die Beschwerdeführerin (im Folgenden auch kurz: „BF“) tageweise in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen Tätigkeit der Pflicht(Voll-)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin stand im verfahrensrelevanten Zeitraum in einem Dienstverhältnis als Hausbesorgerin mit der Stadt Wien ( XXXX , In Folge als Dienstgeberin bezeichnet). Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckte sich auf die Stiegen 6-11 des städtischen Hauses XXXX . Zugewiesen war der Beschwerdeführerin die Gebäudenummer XXXX , im Zeitraum 01.06.1992 bis 31.05.1993 provisorisch die Gebäudenummer XXXX . Die Rechte und Pflichten der Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 8.11.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung der Finanz im Sinne des § 41a ASVG im Betrieb der XXXX (der Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Die BF werde als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die von der SGKK mit der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die XXXX Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) verpflichte mit dem bekämpften Bescheid vom 25.07.2018, die XXXX GmbH (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet), als Dienstgeberin für allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die in den Beilagen des Bescheides angeführten Dienstnehmer für die dort angeführten Zeiträume den Betrag von ? 97.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 4.11.2016 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge zweier Sozialversicherungsprüfungen gemäß § 41a ASVG sowie einer Sozialversicherungserhebung im Anschluss an eine Betretung durch Organe der Finanzpolizei im Betrieb des XXXX (dem Beschwerdeführer, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Der BF werde als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 09.11.2018, GZ: XXXX , wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) verpflichtet sei, wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben festgestellten Meldedifferenzen die in der Beitragsabrechnung vom 19.02.2018 und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.04.2019 wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm §§ 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2, 44a Abs. 1 und 2, 53a Abs. 3, 54 Abs. 1 und 5 sowie 471f ff des ASVG festgestellt, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) verpflichtet ist, die mit der Beitragsabrechnung für das Kalenderja... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 4.9.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet sei, die von der SGKK mit Beitragsabrechnungen jeweils vom 4.8.2017 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 2.992,89 (aus GPLA) und EUR 1.170,7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Ab 20.4.2015 fand im Betrieb der beschwerdeführenden Partei (in der Folge „bP") im Zuge einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) eine von der belangten Behörde durchgeführte Außenprüfung (Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung) mit einem Prüfzeitraum von 1.1.2010 bis 31.12.2014 statt. Aufgrund festgestellter Melde- und Beitragsdifferenzen wurde der bP mit Beitragsabrechnung vom 14.5.2015 ein Nachv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 10.02.2012, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die XXXX - vormals: XXXX bzw. XXXX - (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 25.05.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 10.02.2012, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die XXXX - vormals: XXXX bzw. XXXX - (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 25.05.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 10.02.2012, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die XXXX - vormals: XXXX bzw. XXXX - (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 25.05.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [OÖGKK], dem Landeshauptmann von Oberösterreich [LH] und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz [BMASK] 1.1. Der Beschwerdeführer arbeitete in den Jahren 2002 bis 2009 jährlich in der Sommersaison im landwirtschaftlichen Betrieb XXXX . Am 20.05.2009 erlitt der Beschwerdeführer einen Arbeitsunfall. Im Verfahren zur Feststellung der Höhe der Invaliditätsre... mehr lesen...