Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 08.03.2016 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 Sonderbeiträge in Höhe von € 20.266,55 zu entrichten. Für den Zeitraum vom 01.01.2001 bis 31.12.2014 habe sich durch die vorgenommene Rückv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss zur GZ G308 2004084-1/22 vom 05.11.2018 wies das Bundesverwaltungsgericht in Erledigung der Beschwerde gegen Spruchpunkt III des Bescheides der StGKK vom 19.03.2012, GZ XXXX die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die StGKK zurück. 2. Mit Erkenntnis, GZ Ra 2018/08/0252-14 vom 02.07.2019 hob der Verwaltungsgerichtshof den angefochtenen Beschluss wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf. Begründend wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.10.2016 sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm § 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 ASVG verpflichtet ist, wegen der, im Zuge der bei ihr stattgefundenen gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet ist, die in der Beitragsabrechnung vom 05.10.2015 und im dazugehörigen Prüfbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Zeitraum von 01.01.2009 bis 31.12.2014 fand im Betrieb der XXXX (in der Folge Beschwerdeführerin) eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Aufgrund festgestellter Beitragsdifferenzen wurde der Beschwerdeführerin ein Nachverrechnungsbetrag samt Zinsen vorgeschrieben. Mit Schreiben vom 22.03.2016 beantragte die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin die Ausstellung eines Bescheides betreffend die Beitra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 24.04.2017 festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet sei, die mit Beitragsabrechnung vom 10.10.2016 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 61.042,86 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von Euro 16.409,17 an die GKK zu entrichten. Die Beitragsabrechnung, der Prüfbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 22.08.2018, Zl. XXXX wurde von der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ausgesprochen, dass XXXX, SVNR.XXXX (im Folgenden: BF) aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX in XXXX, Großbritannien (im Folgenden: W-LLP), im Zeitraum von 03.04.2018 bis 16.05.2018 als Dienstnehmer der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei (Spruchpunkt I.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde oder GKK) vom 17.12.2015, Zl. XXXX, wurde in (Spruchpunkt I.) ausgesprochen, dass die in Anhang A. dieses Bescheides genannten Personen in den dort genannten Zeiträumen aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 der Voll- u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte für den Prüfungszeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2014 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durch. Aufgrund festgestellter Beitragsdifferenzen wurden bei der Beschwerdeführerin ein Nachverrechnungsbetrag samt Zinsen vorgeschrieben. Am 02.03.2016 beantragte die durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH vertretene Beschwerdeführerin einen Bescheid betreffend die Beitragsnachverrechnungen im Rahmen der GPL... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.04.2013, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: CW), XXXX (im Folgenden: DW) und XXXX (im Folgenden: WW) in den genannten Zeiträumen aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX, Inhaber XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 471a ff ASVG in der damals geltenden Fassung und § 1 Abs. 1 lit a AlVG der Voll- und Arbeitslosenversicherungspfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 22.03.2018, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG aus, dass die Firma XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (in der Folge kurz: GPLA) festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 30.01.2015, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass die in Anhang I. dieses Bescheides genannten Personen in den dort genannten Zeiträumen aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte für den Zeitraum Jänner 2005 bis Dezember 2010 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben durch. 2. Mit angefochtenem Bescheid vom 11.05.2012 verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin, den Betrag von EUR 160.589,42 zu bezahlen. Diesen Bescheid begründete die belangte Behörde zusammengefasst mit den Ergebnissen der durchgeführten GPLA-Prüfung. Zum einen sei festgestellt worden, dass X... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei wurde für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2016 einer GPLA unterzogen. Die Prüfung wurde am 25.09.2018 abgeschlossen. Mit 10.10.2018 wurden die im Rahmen der Prüfung festgestellten Beitragsdifferenzen in der Sozialversicherung der betrieblichen Mitarbeitervorsorge und Verzugszinsen auf dem Beitragskonto der Beschwerdeführerin nachverrechnet. Im Rahmen der Schlussbesprechung am 25.09.2018 beantragte der Vertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.08.2016 sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: XXXXGKK) gemäß § 41a ASVG aus, dass die Firma XXXX Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) als Dienstgeberin gemäß §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG verpflichtet sei, für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2014 allgemeine Beiträge in Höhe von EUR 6.491,51 und gemäß § 59 ASVG aliquote Nachtragszinsen in Höhe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 24.07.2018, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: XXXXGKK) gegenüber der Firma XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG und 6 Abs. 1 BMSVG aus, dass sie wegen der im Zuge der Gemeinsamen Prüfung aller Lohnabhängigen Abgaben) festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 23.12.2010, GZ: XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: XXXXGKK) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 ASVG iVm. § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG aus, dass die im Anhang I. dieses Bescheides genannten Personen in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund ihrer Tätigkeit für XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin oder kurz: BF1) der Voll- und Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 19.2.2013 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass A. P. und J. W. aufgrund der für den nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit in der Zeit jeweils vom 1.1.2007 bis 31.12.2009 der Pflicht(Voll)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 21.03.2016 verpflichtete die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als VGKK oder als belangte Behörde bezeichnet) die XXXX als Dienstgeberin (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die (in der nachfolgenden Tabelle) angeführten Dienstnehmer für die angegebenen Zeiträume in der Höhe von € 13.337,97 zu entrichten, wobei die Beilagen (so der Prüfbericht vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheiden der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 02.10.2015 und vom 12.05.2016 wurden Prüfungsaufträge (darunter eine Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung) für eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für die Zeiträume 01.01.2011 bis 31.12.2011, 01.01.2012 bis 31.12.2014 sowie 01.01.2015 bis 31.12.2015 gegenüber dem XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF)... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.01.2014 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) die Firma XXXX (in der Folge: Beschwerdeführrein) verpflichtet, für in der Anlage näher angeführten DienstnehmerInnen und Zeiträume Beiträge in der Höhe von € 18.996,01 zu bezahlen (Spruchpunkt 1.) Weiters hat sie ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin verpflichtet ist, die aufgrund der gegenständlichen Beitragsnachverrechnung vorzuschreibende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde eine GPLA für den Prüfzeitraum01.01.2008 bis 31.12.2012 vorgenommen. 2. Am XXXX erließ die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid, in dem festgestellt wurde, dass aus GPLA vom 26.08.2013 und dem Bezug habenden Prüfbericht für den Prüfzeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2012 aufscheinenden Nachverrechnungspositionen für die dort ang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.7.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG - da in seinem Betrieb im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien - verpflichtet sei, die von der SGKK mit Beitragsabrechnung vom 8.3.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Hö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 2.9.2014 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (ein Theaterbetrieb; im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet sei, die von der SGKK mit Beitragsabrechnung vom 15.3.2014 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 73.031,60 sowie Verzugszinsen gemäß § 59 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 21.03.2016, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG aus, dass die XXXX, (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 09.10.2015 und im dazugehörigen Prüf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 24.03.2016, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG aus, dass die XXXX, (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 21.09.2015 und im dazugehörigen Prüfbericht vom 22.09.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 06.07.2016, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG und § 6 Abs. 1 BMSVG aus, dass die XXXX, (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 26.01.2016 und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 30.09.2016, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG aus, dass die XXXX, (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 05.04.2016 und im dazugehörigen Prüf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Prüfungsauftrag vom 07.03.2017 wurde die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß § 41a ASVG, § 86 EStG und § 14 KommStG verpflichtet, eine Außenprüfung iSd § 147 BAO zu dulden und ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Prüfer nachzukommen. Der Prüfungszeitraum wurde von 01.01.2012 bis 31.12.2015 angesetzt. 2. Mit Bescheid vom 15.10.2018 stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) fest, dass ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.05.2017, Zl.XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: StGKK) aus, dass XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Erstmitbeteiligter oder kurz: MB1) von 01.12.2010 bis 24.07.2011 und von 17.12.2011 bis 31.07.2013 XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Zweitmitbeteiligter oder kurz: MB2) von 01.12.2010 bis 03.07.2011 und von 01.01.2012 bis 15.06.2014 XXXX, VSNR: XXXX (in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 07.09.2015 gab XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer), vertreten durch die Arbeiterkammer Tirol, gegenüber der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) an, dass er ab 1.8.2011 als Objektvermittler im Außendienst für die XXXX (in der Folge: mitbeteiligte Partei) tätig gewesen sei. Es sei sowohl vom Dienstgeber als auch vom Dienstnehmer von Anfang an vereinbart gewesen, dass sich die Höhe des Entgeltes, ... mehr lesen...