Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 24.4.2023 verpflichtete die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die nunmehrige Beschwerdeführerin, die XXXX (im Folgenden kurz: „BF“) zur Entrichtung allgemeiner Beiträge in Höhe von 3.228,19 Euro, einer Auflösungsabgabe in Höhe von 124,00 Euro und Beiträgen zur Betrieblichen Vorsorge in Höhe 124,24 Euro; weiters wurden Verzugszinsen in Höhe von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die in der Beilage zum angefochtenen Bescheid angeführten Dienstnehmer für die ebenfalls in dieser Beilage angeführten Zeiträume in der Höhe von EUR 51.237,21 (Spruchpunkt 1.) sowie die aufgrund dieser Beitragsnachverrechnung vorzuschreibenden Verzugszinsen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der XXXX (im Folgenden: XXXX ) vom 16.05.2022 wurde des Beschwerdeführers die allgemeine Beitragsgrundlage für den nunmehrigen Beschwerdeführer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Dienstnehmer XXXX für die Zeit vom 15.02.1999 bis 14.08.1999 wie folgt festgestellt: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der römisch 40 (im Folgenden: römisch 40 ) vom 16.05.202... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der Fa. XXXX GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) aus, dass sie gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm §§ 44Abs. 1 und 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG idgF wegen der im Zuge der GPLB (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) festgestellten Melded... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Mit Bescheid vom 05.10.2023 entzog die Pensionsversicherungsanstalt [PVA] dem nunmehrigen Beschwerdeführer die Schwerarbeitspension vom 01.10.2021 bis 31.10.2021, weil der Beschwerdeführer im Oktober 2021 eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hatte, die den Wegfall der Pension bewirkt. 1.2. Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid der PVA vom 12.10.2023, Zahl: XXXX , ... mehr lesen...