Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 02.10.2019, Zl. XXXX , hat die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), gemäß § 410 ASVG die im Bescheid angeführten Beitragsgrundlagen und Beitragsgrundlagen für Sonderzahlungen für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.08.2018 für Frau DI XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX GmbH (in der Folge: Dienstgeberin) festgestellt. Begründend wurde au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Landesgerichtes XXXX als Arbeits- und Sozialgericht vom 30.10.2019, ZI. XXXX , wurde das zwischen Herrn XXXX , in Folge als BF bezeichnet, als klagende Partei, und der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Niederösterreich, als beklagte Partei, wegen Sozialrechtssache - Alterspension (Leistung) anhängige Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsverfahrens durch die Niederösterreichische Gebietskranke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der Beschwerdeführerin wurde seitens der Österreichischen Gesundheitskasse, welche im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet wird, eine gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) für den Prüfungszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2019 durchgeführt. 2. Im Zuge dessen erfolgte seitens der belangten Behörde einerseits die Feststellung, dass die Lohnart „Aufwandsentschädigung (Wäscheservice)“ laut Lohnkonto in die Berechnung der S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für den Zeitraum 27.02.2017 bis 31.10.2020 in der Höhe von EUR 47.402,48 zu entrichten (Spruchpunkt 1) und die aufgrund der Beitragsnachverrechnung vorzuschreibenden Verzugszinsen bis einschließlich 30.11.2020 in Höhe von EUR 3.602,89 zu entrichten. 2. Gegen diesen der Beschwerdeführerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.01.2021, GZ XXXX , hat die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, (im Folgenden: belangte Behörde) festgestellt, dass die im Rahmen einer bei der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) für den Prüfzeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2018 durchgeführten Gemeinsamen Prüfungen der Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von EUR 7.058,95, zuzü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 19.01.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (kurz: ÖGK-W, im Folgenden: belangte Behörde), aus, dass die XXXX GmbH, XXXX , XXXX , BKNR XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin verpflichtet sei, für die in der Anlage namentlich genannten DienstnehmerInnen und die dort bezeichneten Zeiten, Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 17.02.2021, GZ: XXXX , gemäß §§ 409 und 410 ASVG festgestellt, dass DI XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet sei, für die in der Anlage mit der näheren Bezeichnung „Aufstellung Beitragsdifferenzen“ und dem Bezug habenden Prüfbericht vom 09.04.2020 genannte Dienstnehmerin XXXX , VSNR XXXX , für die dort a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Bei der XXXX Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) wurde seitens der Tiroler Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse Landesstelle Tirol, im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben für den Prüfzeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 durchgeführt, im Zuge derer sich seitens der belangten Behörde Ungereimtheiten in Hinblick auf die Nutzung des arbeitgebereig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben angeführten Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.08.2020 wurde ausgesprochen, dass XXXX , XXXX , (im Folgenden: Zeuge oder Z) im Zeitraum vom 01.07.2015 bis 30.04.2018 aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: BF) der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterlag (Spruchpunkt I.). Weiter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der XXXX , in Folge als BF bezeichnet, fand für den Prüfzeitraum von 01.01.2015 bis 31.12.2017 durch die Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, in Folge als belangte Behörde bezeichnet, eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt, im Rahmen derer Frau XXXX , Herr XXXX , Herr XXXX und Herr XXXX als echte Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 2 ASVG umqualifiziert wurden sowie Beiträge für Herrn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 23.10.2018, GZ: XXXX , sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse; im Folgenden kurz: "SGKK" bzw. "ÖGK") aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "B. GmbH") als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, die mit der Beitragsabrechnung vom 24.9.2018 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 38.220,05 (exklusive V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 05.11.2019 verpflichtete die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zur Zahlung von Beiträgen, Sonderbeiträgen, Umlagen und Beiträgen nach dem BMSVG in Gesamthöhe von € 9.965,70 betreffend die Beschäftigung des Dienstnehmers XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden: ZS) in der Zeit von 01.01.2015 bis 31.12.2015. Begründend wurde ausgeführt, dass bei der Beschwerdeführerin eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2020, Zl. XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. den §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG aus, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) wegen der im Zuge der bei ihm stattgefundenen gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (im Folgenden kurz: GPLB) festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die im Prüfbericht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) führte bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin über den Zeitraum 01.05.2003 bis 31.12.2007 eine GPLA-Prüfung durch. Die Schlussbesprechung fand am 21.05.2010 statt. 2. Mit Schreiben vom 15.06.2010 beantragte die Beschwerdeführerin die Ausstellung eines Bescheides über die aufgrund der GPLA-Prüfung nachverrechneten Beiträge. 3. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2016 wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer XXXX , XXXX sowie XXXX während dieser Zeiten einkommensmäßig nicht so gestellt worden seien, als hätten sie die ausgefallenen Arbeiten geleistet. Sie hätten während der Ausfallszeiten nicht das Entgelt erhalten, das sie bei Arbeitsleistung verdient hätten. Zusätzl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Im Betrieb der beschwerdeführenden Partei, einer Druckerei, wurde ab 15.01.2016 hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2012 bis 31.12.2014 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] durchgeführt (AT 1/68). 1.2. Mit verfahrensgegenständlichem Beitragsnachverrechnungsbescheid vom 29.08.2016, XXXX , verpflichtete die SGKK die beschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid der belangten Behörde vom 18.05.2017 wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, für die Dienstnehmer XXXX (in der Folge MB 3), XXXX , XXXX (in der Folge MB 2; XXXX und XXXX (in der Folge MB 1), XXXX , mit Beitragsabrechnung vom 14.10.2016 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 9.564,50 sowie die vorgeschriebenen Verzugszinsen in der Höhe von EUR 1.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der vormaligen Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: ÖGK) vom 08.07.2019, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass für den bei der XXXX GmbH als Vertriebsaußendienstmitarbeiter tätig werdenden XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen während des Zeitraumes vom 15.04.2018 bis 30.04.2018 die allgemeine Beitragsgrundl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2020, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK), aus, dass XXXX , VSNR: XXXX (in der Folge: Erstmitbeteiligter oder kurz: MB1), von XXXX .2014 bis XXXX .2014 und von XXXX .2017 bis XXXX .2017 und XXXX , VSNR: XXXX (in der Folge: Zweitmitbeteiligte oder kurz: MB2), im Zeitraum XXXX .2014 bis XXXX .2016 auf Grund ihrer Tätigkeit für... mehr lesen...