Entscheidungsgründe: Die Revision ist unzulässig, soweit damit die Entscheidung des Berufungsgerichtes über den Kostenpunkt bekämpft wird. Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt weder im Rahmen der Revision noch mit Rekurs bekämpft werden; dies gilt auch in Sozialrechtssachen (SSV-NF 2/82; 3/146; 5/37; 12/22 ua). Die unzulässige Revision im Kostenpunkt ist daher zurückzuweisen. Rechtliche Beu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist folgendes entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Die Frage der Erwerbsfähigkeit des Klägers ist im Hinblick auf den Stichtag 1. 2. 1998 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8. 5. 1955 geborene Kläger besuchte eine Höhere Technische Lehranstalt (Nachrichtentechnik) und legte dort am 15. 6. 1974 die Reifeprüfung ab. Nach einem abgebrochenen Studium arbeitete er bis 19. 9. 1989 als EDV-Fachkraft (Nachrichtentechniker, PC-Betreuer) und war dabei kollektivvertraglich in die Verwendungsgruppe IV bzw vorübergehend (1. 8. bis 9. 9. 1987) sogar in die Verwendungsgruppe V eingestuft. Der am 8. 5. 1955 geborene Kläger besuchte ein... mehr lesen...
Begründung: Der am 18. 5. 1947 geborene Kläger, der den Beruf des Maurers erlernt hat, war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag überwiegend als Gemeindearbeiter tätig. Vom 1. 6. 1995 bis 31. 12. 1996 bezog er von der beklagten Partei eine befristete Invaliditätspension. Der Kläger leidet unter anderem an ausgeprägten Rezidivnasenpolypen in beiden Nebenhöhlen im Rahmen einer chronisch-polypösen Rhinosinusitis. Die Nasenpolypen sollten umgehend einer operativen Sanierung un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, wonach die Klägerin, die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension erfüllt (§§ 271 Abs 1, 273 Abs 1 ASVG), ist zutreffend (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist ergänzend entgegenzuhalten, dass bei der Klägerin bei Eintritt in das Berufsleben - abgesehen von der festgestellten Einschränkung des Anmarschweges zu einem ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass der am 11. 5. 1944 geborene Kläger die Voraussetzungen für die Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ab 1. 9. 1995 nicht erfüllt, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Sie entspricht auch der seit den Entscheidungen SSV-NF 1/33 und 1/67 ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, wonach der Versicherungsfall der gemind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10. 9. 1937 geborene Klägerin hat in der österreichischen Pensionsversicherung in der Zeit von 1966 bis 1980 154 Versicherungsmonate (davon 143 Beitragsmonate) und in Jugoslawien in der Zeit vom 1. 1. 1986 bis 24. 5. 1994 100 Versicherungsmonate erworben. Die Klägerin war am 1. 10. 1992 in Jugoslawien pflichtversichert. Im Zeitraum der letzten 180 Kalendermonate vor dem 1. 10. 1992 liegen 22 österreichische Beitragsmonate und 81 jugoslawische Pflichtv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Invalidität des Klägers verneint. Auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung kann daher hingewiesen werden (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Invalidität des Klägers verneint. Auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung kann daher hingewiesen werden (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodaß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Ausführungen in der Revision, wonach der Kläger Angestelltentätigkeit im Sinn des § 1 Abs 1 AngG ausgeübt habe, ihm jedenfalls aber Berufsschutz als angelernter Restaurantfachmann (Kellner) im Sinn des § 255 Abs 2 ASVG zukomme, ist folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodaß hie... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. 1. 1943 geborene Kläger hat den Beruf eines Schmieds erlernt, jedoch in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag nicht ausgeübt. Tatsächlich war er in diesem Zeitraum ausschließlich als Gleitschalungsmonteur bei der Firma Gleitbau S. tätig, wobei er (nicht näher beschriebene) "Schlosserarbeiten" durchführte. Diese Tätigkeit kann der Kläger unter Berücksichtigung seines körperlichen Leidenszustandes nicht mehr ausüben. Ihm sind nämlich nur noch leichte und dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auszugehen ist von der bindenden Feststellung, daß der Kläger, der weder von forciertem Arbeitstempo noch von Überstunden zwei bis dreimal pro Woche ausgeschlossen ist, weiterhin in der Lage ist, seine bisher überwiegend ausgeübte Tätigkeit als Versicherungsvertreter im Außendienst - unter Berücksichtigung des Umstandes, daß damit unregelmäßige, vielfach außerhalb der Bürozeiten liegende Arbeitszeiten in Orientierung an die Kundenwünsche verbunden sind, wob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsaus... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 28. 4. 1997 lehnte die Beklagte den Antrag des am 21. 7. 1953 geborenen Klägers vom 10. 2. 1997 auf Zuerkennung der Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, der keinen Berufsschutz genießende Kläger sei noch im Stande, eine auf dem Arbeitsmarkt bewertete Tätigkeit auszuüben. Dagegen richtet sich die Klage auf Gewährung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß mit der
Begründung: , der Kläger sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5. 9. 1940 geborene Kläger ist im Hinblick auf gesundheitsbedingte Einschränkungen seiner Leistungsfähigkeit noch in der Lage, leichte bis mittelschwere Arbeiten in jeder Körperhaltung in der üblichen Arbeitszeit mit den üblichen Arbeitspausen zu verrichten. Der Anmarschweg, das Arbeitsplatzmilieu und die Fingerfertigkeit sind nicht eingeschränkt, Akkord- und Fließbandarbeiten sind dem Kläger jedoch nicht zumutbar. Arbeiten mit durchschnittlichem psyc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Berufsschutz des Klägers als Maurer zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat den Berufsschutz des Klägers als Maurer zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Der Revision sei jedoch entgegengehalten, daß es sich bei den behaupteten Verfahrensmängeln der Unterlassung der Parteienvernehmung der Klägerin und der Einholung eines Sachverständigengutachtens aus dem Fachgebiet der Orthopädie um Mängel de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 18. 1. 1941 geborene Kläger hat keinen Beruf erlernt. Seit den späten sechziger Jahren bis zum 25. 10. 1981 war er bei der Firma K***** als Kraftfahrer beschäftigt. Seither übte er keinen Beruf mehr aus und bezog vorübergehend Krankengeld und Arbeitslosengeld. Als Kraftfahrer hatte er Zustelltätigkeiten in Wien mit einem 3,5 t Lastkraftwagen vorzunehmen. Gelegentlich fielen auch Reparaturarbeiten an wie beispielsweise das Wechseln des Kupplungsbelages... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 23. 12. 1997 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter den Antrag des Klägers auf Zuerkennung der Invaliditätspension ab, weil er nach dem Ergebnis der ärztlichen Begutachtung noch imstande sei, eine auf dem Arbeitsmarkt bewertete Tätigkeit im Sinne des § 255 Abs 3 ASVG auszuüben. Mit Bescheid vom 23. 12. 1997 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter den Antrag des Klägers auf Zuerkennung der Invaliditätspens... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 26. 4. 1996 lehnte die Beklagte den Antrag des am 19. 7. 1955 geborenen Klägers auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension mit der
Begründung: ab, der Kläger wäre noch imstande, einem regelmäßigen Erwerb nachzugehen. Dagegen richtet sich die Klage auf Gewährung der Erwerbsunfähigkeitspension mit der
Begründung: , der Kläger sei infolge einer sich im Laufe der Zeit verschlechternden psychischen Behinderung aufgrund eines am 12. 7. 1975 erlittenen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz (wozu auch die behauptete Verletzung der Anleitungspflicht gehört), die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechun... mehr lesen...
Begründung: Der am 7. 5. 1952 geborene Kläger hat den Beruf eines Kraffahrzeugmechanikers erlernt, jedoch in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag nicht ausgeübt. Tatsächlich war er in diesem Zeitraum überwiegend als Monteur im Installationsbereich auf Großbaustellen (Errichtung von Gasleitungen und Fernwärmeleitungen, Verlegen von Heizungsleitungen und Austausch von Kesseln) tätig; dadurch erwarb er Kenntnisse und Fähigkeiten, die denen eines gelernten Rohrleitungsmonteurs ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze entgegengehalten, daß der Kläger mit der Rüge, es sei kein berufskundliches Gutachten eingeholt worden, in Wahrheit - der rechtlichen Beurteilung zuzuordnende - Feststellungsmängel hinsichtlich der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revision ge... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 31. 5. 1994 lehnte die Beklagte den Antrag der am 17. 12. 1944 geborenen Klägerin vom 11. 10. 1993 auf Zuerkennung der Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, daß die keinen Berufsschutz genießende Klägerin noch im Stande sei, eine auf dem Arbeitsmarkt bewertete Tätigkeit auszuüben. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren ab. Aufgrund der getroffenen Feststellungen zu den gesundheitlichen Einschränkungen der Klägerin "aus der Sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, daß der Pensionsanspruch des Klägers (mangels Berufsschutzes) nach § 255 Abs 3 ASVG beurteilt werden muß, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, daß der Pensionsanspruch des Klägers (mangels Berufsschutzes) nach Para... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7. 6. 1937 geborene Kläger hat in der österreichischen Pensionsversicherung für die Wartezeit nachstehende Versicherungszeiten erworben: 11.52 bis 6.53, 11.53 bis 6.54, 11.54 bis 6.55: jeweils 8 Monate Ersatzzeit/Schule, 10.55 bis 1.56, 3.56 bis 6.56, 10.56 bis 1.57, 3.57 bis 6.57, 10.57 bis 1.58 und 3.58 bis 6.58: jeweils 4 Monate Ersatzzeit/Studium, 10.58: 1 Monat Ersatzzeit/Studium, 11.58 bis 12.58: 2 Monate Beitragszeit/Pflichtversicherung, 1.59... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß eine grundsätzliche Verweisbarkeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten auf Teilzeitbeschäftigung besteht, richtig ist, ist es ausreichend, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Da die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß eine grundsätzliche Verweisbarkeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach der am 17. 3. 1946 geborene und am Stichtag 1. 11. 1995 daher 49 Jahre alte Kläger, der von 1971 bis 1992 als Verkaufsleiter und Reisender, von 1993 bis Mai 1995 als Verkäufer und Arbeitsvorbereiter berufstätig und seither arbeitslos war, unter Berücksichtigung des medizinischen Leistungskalküls und der Anforderungen in den zuletzt ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt Invaliditätspension ab 1. 5. 1997 mit der
Begründung: , er sei nicht in der Lage, einer regelmäßigen Beschäftigung nachzugehen. Seine Leiden seien auf Arbeitsunfälle zurückzuführen. Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 27. 6. 1997 den Antrag des Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension ab, weil die Wartezeit nicht erfüllt sei. Sie beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht stellte fest, daß der Kläger in Österrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO liegt nicht vor. Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach Paragraph 503, Ziffer 4, ZPO liegt nicht vor. Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es genügt, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO).... mehr lesen...