Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügten Verfahrensmängel liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Die Feststellung oder Nichtfeststellung bestimmter Tatsachen resultiert aus der freien Beweiswürdigung der Vorinstanzen, die vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden kann. Die Frage, ob außer dem bereits vorliegenden noch ein weiteres Sachverständigengutachten zu demselben Beweisthema e... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 DaASVG §255 Dd
Rechtssatz: Bei einem Pensionswerber, dessen Verweisungsfeld mangels Berufsschutzes nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen ist, reicht - wie grundsätzlich auch für solche nach Abs 1 und 2 leg cit - bereits ein einziger nach dem medizinischen Leistungskalkül möglicher Verweisungsberuf aus (10 ObS 178/97t). Entscheidungstexte 10 ObS 261/97y Entscheidungstext O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit (§ 503 Z 2 und 3 ZPO) liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Die Frage, ob und welche Beweise zu einem bestimmten Beweisthema aufzunehmen sind, ist im übrigen eine solche der irrevisiblen Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen, deren Überprüfung dem Obersten Gerichtshof entzogen ist (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 1 zu § 503)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Bei einem Pensionswerber, dessen Verweisungsfeld mangels Berufsschutzes nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen ist, reicht - wie grundsätzlich auch für solche nach Abs 1 und 2 leg cit - bereits ein einziger nach dem medizinischen Leistungskalkül möglicher Verweisungsberuf aus (10 ObS 178/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung § 47 Abs 1 ASGG läßt die Beschränkung des Revisionsrekurses gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO unberührt. Danach ist der Revisionsrekurs über den Kostenpunkt jedenfalls unzulässig. Das Rechtsmittel war daher, soweit es sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes wendet, zurückzuweisen. Paragraph 47, Absatz eins, ASGG läßt die Beschränkung des Revisionsrekurses gemäß Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 3, ZPO u... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 EASVG §279 Abs1ASVG §280
Rechtssatz: Bei einem mit Hilfsarbeiten im Bergbau betraut gewesenen Arbeiter sind im Bereich der Knappschaftsvollpension für die Frage der Invalidität die allgemein für Arbeiter geltenden Regelungen anzuwenden. Einschränkungen auf Tätigkeiten in bergmännischen Betrieben bestehen nicht. Entscheidungstexte 10 ObS 166/97b Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21.7.1957 geborene Kläger absolvierte nach 9 Klassen Volksschule in der Zeit von 1972 bis 1976 eine nicht abgeschlossene Lehre als Drogist, war anschließend Schweißer und Hilfsarbeiter, von 1977 bis 1978 Kraftfahrer und von 1978 bis 1991 Arbeiter im Kohlenbergbau, wobei er überwiegend als Sortierer und Verladearbeiter eingesetzt und mit sonstigen Hilfsarbeiten betraut war. Von 1991 bis 1993 war er ohne Beschäftigung und im Jahr 1993 als Sortierer im P... mehr lesen...
Norm: ASVG §254ASVG §255 EAbkSozSi Österreich - Jugoslawien Art37a
Rechtssatz: Art 37 a AbkSozSi-Jugoslawien sah die Anerkennung vollstreckbarer Bescheide und Rückstandsausweise der Träger oder zuständigen Behörden eines Vertragsstaates über bestimmte Rückforderungsansprüche im anderen Vertragsstaat vor. Hinsichtlich der Feststellung der Invalidität fehlt jedoch eine solche Gleichstellungsbestimmung, so daß der Versicherte daraus, daß er allenf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.7.1972 geborene Kläger leidet derzeit an paranoider Schizophrenie. Eine tageweise Symptomfreiheit ist aus medizinischer Sicht auszuschließen. Der Kläger besuchte 1989 ein Bundesrealgymnasium, in dem er sich ab dem 14.4.1989 bis zum Schuljahresende im Krankenstand befand, weshalb er diese Klasse nicht ordnungsgemäß abschließen konnte, ohne daß der Grund für die vorzeitige Beendigung dieser Schulstufe mehr feststellbar ist. Es kann jedenfalls nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 14.8.1944 geborene Kläger, der einen Beruf weder erlernt noch angelernt hat und bisher ausschließlich unqualifizierte Arbeitertätigkeiten verrichtete, kann zufolge der bestehenden Einschränkung auf leichte Arbeiten weiterhin als Bürobote, Portier, Billeteur oder Abservierer in Selbstbedienungsrestaurants, Waschraumwärter oder Hilfsarbeiter in der Plastik- oder Kunststoffartikelerzeugung tätig sein; die notwendige Diät kann dabei zum Arbeitsplatz mitge... mehr lesen...
Norm: ASVG §255ASVG §273AbkSozSi Österreich Deutschland Art26 Abs1AbkSozSi Österreich Deutschland Art27 Abs1
Rechtssatz: Die Feststellung der Leistung erfolgt durch den leistungszuständigen Versicherungsträger, der die für ihn maßgebenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften anzuwenden hat. Die Bindung eines Vertragsstaates an die Feststellung eines anderen Vertragsstaates, dass Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt, ist im Abkommen nicht ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255ASVG §273AbkSozSi Österreich Deutschland BGBl 1969/382 allgVerordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderbeitnehmerverordnung allg
Rechtssatz: Weder in der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 noch im Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über soziale Sicherheit vom 22.12.1966, BGBl 1969/382 in der geltenden Fassung findet sich eine
Norm: , wonach das Vorliegen von Invalidität oder Berufsunfähig... mehr lesen...
Norm: ASGG §87 Abs1ASVG §255
Rechtssatz: Das medizinische Leistungskalkül ist von Amts wegen vollständig zu erheben. Behauptet ein Versicherter Leiden im Bewegungs- und Stützapparat ist allenfalls auch von amtswegen ein Sachverständiger aus dem Fachbereich der Orthopädie und orthopädischen Chirurgie heranzuziehen. Seit den Ärztegesetznovellen BGBl 1989/38 und 1992/461 bildet nämlich die Orthopädie und orthopädische Chirurgie ein völlig autonome... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 E
Rechtssatz: Persönliche Umstände, wie die Sprache, aber auch die persönlichen Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse oder die Krankenversicherung, sind bei Prüfung der Invalidität beziehungsweise der geminderten Arbeitsfähigkeit nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 10 ObS 2455/96v Entscheidungstext OGH 28.01.1997 10 ObS 2455/96v ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 AASVG §255 BaASVG §273 Abs1
Rechtssatz: Anders als im § 255 ASVG, wo es auf die während der letzten fünfzehn Jahre vor dem Stichtag ausgeübte Berufstätigkeit ankommt, ist im § 273 Abs 1 ASVG von den letzten fünfzehn Jahren vor dem Stichtag keine Rede. Maßgeblich ist die zuletzt nicht bloß vorübergehend ausgeübte Angestelltentätigkeit, und zwar auch dann, wenn sie länger als fünfzehn Jahre zurückliegt. Entsche... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 AASVG §255 BaASVG §273 Abs1
Rechtssatz: Für die Prüfung des Berufsschutzes reicht die Feststellung der abstrakten Berufsbezeichnung (hier: "Sekretärin") nicht aus (so schon 10 ObS 285/94 = SSV-NF 9/21). Entscheidungstexte 10 ObS 2308/96a Entscheidungstext OGH 08.10.1996 10 ObS 2308/96a 10 ObS 123/99g Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 AASVG §255 DaASVG §273 Abs1
Rechtssatz: Auf den Umstand, ob eine Verweisungstätigkeit mit einem unzumutbaren sozialen Abstieg verbunden wäre, wird nur bei Versicherten Rücksicht genommen, die als Angestellte beschäftigt waren. Entscheidungstexte 10 ObS 2339/96k Entscheidungstext OGH 08.10.1996 10 ObS 2339/96k 10 ObS 2467/96h ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 255 ASVG A Allgemeines B Berufsschutz (erlernte, angelernte Berufe) a) Allgemeines b) einzelne Berufe C Erwerbsfähigkeit (Arbeitsfähigkeit) a) Invalidität b) Herabsinken der Arbeitsfähigkeit D Verweisbarkeit a) Allgemeines (Arbeitsmarkt, Leistungskalkül) b) Gleichartige Berufe c) Allgemeiner Arbeitsmarkt d) Zumutbarer Tätigkeit (Abs 3) E Sonstiges ... mehr lesen...