Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung macht der Kläger einerseits neuerlich schon in der Berufung behauptete, vom Berufungsgericht aber verneinte angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz geltend (Nichteinholung der Krankengeschichte vom Hausarzt des Klägers und Unterlassung der Parteienvernehmung des Klägers). Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die bei der Beklagten unfallversicherte Klägerin kehrte am 26. 1. 2000 gegen 16.00 Uhr von ihrer Tätigkeit im BMLF zu ihrem Wohnhaus zurück. Dessen Eingangstür erreicht man über eine fünfstufige Treppe, die nicht überdacht ist. Aufgrund des herrschenden regnerischen und kalten Wetters waren die Schuhe der Klägerin rutschig, was sie jedoch zuvor nicht bemerkt hatte. Um vom letzten Absatz der Treppe ins Vorzimmer zu gelangen, musste die Klägerin über eine 15 cm ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Rückweg von einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsstätte ist ebensowenig geschützt wie der Hinweg. Beide Wege sind als Einheit zu betrachten. Entscheidungstexte 10 ObS 50/01b Entscheidungstext OGH 20.03.2001 10 ObS 50/01b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:200... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z8B-KUVG §90 Abs2 Z7
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf mit der unbaren Überweisung des Entgelts zusammenhängenden Wegen wurde deshalb eingeführt, weil das ursprünglich im Betrieb bar ausgezahlte Entgelt von den Dienstgebern - in deren Interesse (Ersparnis von wesentlichen Manipulationsarbeiten) - im zunehmenden Maß per Banküberweisung bezahlt wurde. Es sollte daher dafür Vorsorge getroffen werden, dass sich die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 8. 7. 1997 als Radfahrer einen Verkehrsunfall, bei dem er schwer verletzt wurde (Verlust des rechten Unterschenkels). Er hatte am 7. 7. 1997 eine Arbeit als Konditorgeselle aufgenommen. Als er seine neue Arbeitsstelle am Unfalltag um ca 12.10 Uhr verließ, wollte er bei der Heimfahrt noch bei seiner Hausbank vorbeischauen. Er vermutete, dass sein Arbeitslosenentgelt für den Monat Juni bereits auf dem Konto verbucht sei und wollte das Geld... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war im Jahr 1997 als selbständiger Filmproduzent tätig, der ohne Auftrag Filme, vorwiegend in Griechenland, herstellte und die fertigen Produktionen verschiedenen Filmgesellschaften, vorwiegend dem ORF, anbot. Er besaß mit seiner Gattin ein Haus in Griechenland, das er teilweise als Studio für seine Tätigkeit nutzte. Da der Kläger die Herstellung eines Filmes über die Festspiele in Epidaurus beabsichtigte, wollte er am 11. 7. 1997 mit seinem PKW von seinem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass ein unter Unfallversicherungsschutz stehender Wegunfall im Sinn des § 175 Abs 2 Z 1 ASVG nicht vorliegt, ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit dieser
Begründung: zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass ein unter Unfallversicherungsschutz stehender Wegunfall im Sinn des Paragraph... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Rückweg von einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsstätte ist ebensowenig geschützt wie der Hinweg. Beide Wege sind als Einheit zu betrachten. Entscheidungstexte 10 ObS 50/01b Entscheidungstext OGH 20.03.2001 10 ObS 50/01b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:200... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z8B-KUVG §90 Abs2 Z7
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf mit der unbaren Überweisung des Entgelts zusammenhängenden Wegen wurde deshalb eingeführt, weil das ursprünglich im Betrieb bar ausgezahlte Entgelt von den Dienstgebern - in deren Interesse (Ersparnis von wesentlichen Manipulationsarbeiten) - im zunehmenden Maß per Banküberweisung bezahlt wurde. Es sollte daher dafür Vorsorge getroffen werden, dass sich die ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wird ein Betriebsweg von der Wohnung des Beschäftigten aus angetreten, so beginnt der Unfallversicherungsschutz wie bei einem Weg zum Ort der Tätigkeit regelmäßig mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes, in dem der Beschäftigte wohnt (Anschluss an BSGE 63,212 = SozR 2200 § 550 Nr.80). Nachdem der Kläger gewendet hatte, stand er auch auf diesem in die eigentliche Fahrstrecke eingeschobenen zusätzliche... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wird ein Betriebsweg von der Wohnung des Beschäftigten aus angetreten, so beginnt der Unfallversicherungsschutz wie bei einem Weg zum Ort der Tätigkeit regelmäßig mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes, in dem der Beschäftigte wohnt (Anschluss an BSGE 63,212 = SozR 2200 § 550 Nr.80). Nachdem der Kläger gewendet hatte, stand er auch auf diesem in die eigentliche Fahrstrecke eingeschobenen zusätzliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 18. 2. 1973 geborene Klägerin, die damals als Kellnerin tätig war, lernte 1994 oder 1995 den als Kellner und Türsteher in einem Nachtklub tätigen Johann F***** kennen; einige Monate später ging sie mit ihm eine Lebensgemeinschaft ein. Die beiden bewohnten in V***** eine gemeinsame Wohnung. Die Klägerin begann bald danach als Prostituierte in dem Nachtklub zu arbeiten, bestritt regelmäßig die gemeinsamen Lebenshaltungskosten und lieferte dem Johann F**... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Streitig sind Hinterbliebenenleistungen nach dem bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückten Vesicherten. Er wohnte in Horn-Bad Meinberg und war bei einer dort ansässigen Firma beschäftigt. Er betreute ua den Computer dieser Firma, auf dem ein Programm einer in Neubiberg/München ansässigen Firma installiert war. Mit diesem Programm waren Probleme aufgetreten, die telefonisch nicht geklärt werden konnten. A... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Streitig sind Hinterbliebenenleistungen nach dem bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückten Vesicherten. Er wohnte in Horn-Bad Meinberg und war bei einer dort ansässigen Firma beschäftigt. Er betreute ua den Computer dieser Firma, auf dem ein Programm einer in Neubiberg/München ansässigen Firma installiert war. Mit diesem Programm waren Probleme aufgetreten, die telefonisch nicht geklärt werden konnten. A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei daher lediglich entgegengehalten, dass die unter diesem Revisionsgrund ausgeführte neuerliche Rüge der schon in der Berufung behaupteten, vom Berufungsgericht aber verneinten angeblichen Mängel des erstgeri... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Wege zur Besorgung von Genussmitteln im Betrieb stehen grundsätzlich nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn deren Verzehr zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers unabweisbar notwendig war. Veröff: NZS 2001,153 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 6. 7. 1999 lehnte die beklagte Partei die Anerkennung des Unfalls des Klägers vom 14. 11. 1995 als Arbeitsunfall und die Gewährung von Leistungen aus der Unfallversicherung ab. Der Unfall habe sich bei der Zufahrt zu einer Tankstelle ereignet; das Auftanken eines Fahrzeuges stehe in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, sondern sei dem privaten Interessensbereich zuzuordnen. Außerdem hätte sich der Kläger nicht auf dem dir... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Wege zur Besorgung von Genussmitteln im Betrieb stehen grundsätzlich nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn deren Verzehr zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers unabweisbar notwendig war. Veröff: NZS 2001,153 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Wege zur Besorgung von Genussmitteln im Betrieb stehen grundsätzlich nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn deren Verzehr zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers unabweisbar notwendig war. Veröff: NZS 2001,153 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs4
Rechtssatz: Ein Überfall auf eine unfallversicherte Person schließt die Annahme eines Arbeitsunfalles nicht ohne weiteres aus; es kommt vielmehr darauf an, ob ein innerer Zusammenhang zwischen dem Überfall und der versicherten Tätigkeit besteht. Dieser notwendige innere Zusammenhang zwischen dem Überfall und der versicherten Tätigkeit liegt vor allem dann vor, wenn ein betriebsbezogenes Tatmotiv vorliegt, o... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 7. 1964 geborene Kläger war bei der S***** Holzindustrie Gesellschaft mbH (im folgenden kurz Firma S*****), im Waldviertel, beschäftigt und war (seit Oktober 1995 [laut Anstaltsakt St 61]) als Verkaufsleiter in deren Werk in Z*****, Tschechische Republik, tätig. Sein Vorgesetzter war der Betriebs- und Produktionsleiter Ing. Wilhelm E*****, der damals wie der Kläger in Z***** wohnte. Im Mai 1996 wurden im Betriebsgebäude der Firma S***** in Z***** Umbauarbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verließ am 24. 9. 1997 - wie regelmäßig an jedem Werktag - gegen 5 Uhr früh seine Wohnung im Haus U*****straße 36 in W*****, um seine in unmittelbarer Nähe gelegene Arbeitsstelle bei der Firma R***** & Co GmbH aufzusuchen. Als der Kläger die Haustüre zusperren wollte, wurde er von zwei unbekannten Tätern mit Stöcken niedergeschlagen und schwer verletzt. Bei der Behandlung der vom Kläger erlittenen Verletzungen traten keine Komplikationen auf. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs4
Rechtssatz: Ein Überfall auf eine unfallversicherte Person schließt die Annahme eines Arbeitsunfalles nicht ohne weiteres aus; es kommt vielmehr darauf an, ob ein innerer Zusammenhang zwischen dem Überfall und der versicherten Tätigkeit besteht. Dieser notwendige innere Zusammenhang zwischen dem Überfall und der versicherten Tätigkeit liegt vor allem dann vor, wenn ein betriebsbezogenes Tatmotiv vorliegt, o... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z4
Rechtssatz: Ein Beschäftigter steht beim Abtransport von ihm tarifvertraglich zustehendem Deputatholz unter Unfallversicherungsschutz. Entscheidungstexte B2 U 21/98 Entscheidungstext BSG 04.05.1999 B2 U 21/98 Schlagworte *D*; Geschäftszahl richtig: B 2 U 21/98 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z4
Rechtssatz: Ein Beschäftigter steht beim Abtransport von ihm tarifvertraglich zustehendem Deputatholz unter Unfallversicherungsschutz. Entscheidungstexte B2 U 21/98 Entscheidungstext BSG 04.05.1999 B2 U 21/98 Schlagworte *D*; Geschäftszahl richtig: B 2 U 21/98 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger nahm am 13. 6. 1985 eine Beschäftigung als Turbinenarbeiter im Zellstoffwerk M***** auf. Er arbeitete am 14. 6. 1985 von 6.00 Uhr Früh bis 15.00 Uhr. In der Zeit zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr half der Kläger im Strandbad M***** beim Aufstellen von Bänken und Tischen für ein Fest, welches vom Betriebsrat des Zellstoffwerkes M***** organisiert worden war. Der Kläger spielte dort auch Fußball. Beim Laufen trat plötzlich eine völlige Instabilität d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO und eine Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Wenn der Revisionswerber unter dem Rechtsmittelgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens die Unvollständigkeit der Feststellungen rügt, macht er einen Aspekt der rechtlichen Beurteilung geltend (Kodek in Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter des Klägers und Versicherte Petra P***** war 1995 in *****, wohnhaft und war als Angestellte der M***** GmbH, welche ebenfalls in ***** das Animierlokal "V***** R*****" betrieb, teilzeitbeschäftigt. Zudem war sie als künftige Geschäftsführerin dieses Lokals, das von ihrem Vater und Gesellschafter geleitet wurde, vorgesehen. Im Rahmen ihres versicherten Dienstverhältnisses war sie verantwortlich für die Reinigung des Lokals, die Tätigung von Bestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 13.6.1911 geborene Kläger wurde im Jahr 1944 von der deutschen Wehrmacht als polnischer Zwangsarbeiter in das Arbeitslager Gusen, eine Außenstelle des Konzentrationslagers Mauthausen, eingewiesen. Spätestens seit März 1944 war er zur Arbeit in den Steyr-Messerschmitt-Werken eingesetzt worden. Im Mai 1944 arbeitete er an einer Maschine, die Metallteile für Flugzeuge herstellte. Bei dieser Arbeit wurde er von einem losgelösten Metallteil am
Kopf: getroff... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Unfallversicherungsschutz kann auf dem Weg von einem anderen Ort als dem der Wohnung ("dritter Ort") zum Ort der Tätigkeit nur dann bestehen, wenn der Aufenthalt an dem "dritten Ort" mindestens zwei Stunden andauerte. Veröff: SGb 1999,81 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1998:RS0111391 Im RIS seit ... mehr lesen...