Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Im Fall des §175 Abs2 Z7 ASVG kommt ein Unfallversicherungsschutz nicht in Betracht, wenn sich der Unfall in der Wohnung der versicherten Person ereignet. Der Unfallversicherungsschutz setzt erst dann ein, wenn ein wesentlich betrieblichen Zwecken dienender Teil des Gebäudes betreten wird. Entscheidungstexte 10 ObS 112/05a Entscheidungstext OGH 22.... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z3
Rechtssatz: Selbst wenn eine arbeitsvertraglich unzulässige Weisung des Arbeitgebers vorliegt, diese aber in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag steht, ist die aufgrund der unzulässigen Weisung ausgeübte Tätigkeit Teil der geschützten Beschäftigung. Entscheidungstexte 10 ObS 98/05t Entscheidungstext OGH 08.11.2005 10 ObS 98/05t V... mehr lesen...
Begründung: Der aus Polen stammende Kläger kam im Sommer 1988 als Flüchtling nach Österreich, wo er um politisches Asyl ansuchte. Er wurde von der Schaustellerin Hedwig H*****, die gemeinsam mit ihrem Gatten Werner H***** als Schausteller mit Autodrom, Schaukeln udgl auf verschiedenen Jahrmärkten tätig war, angesprochen, ob er als Helfer bei ihnen arbeiten wolle. Der Kläger, der eine Arbeitsgenehmigung benötigte, sagte den Ehegatten H***** zu und begann mit Anfang April 1988 (geme... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z3
Rechtssatz: Selbst wenn eine arbeitsvertraglich unzulässige Weisung des Arbeitgebers vorliegt, diese aber in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag steht, ist die aufgrund der unzulässigen Weisung ausgeübte Tätigkeit Teil der geschützten Beschäftigung. Entscheidungstexte 10 ObS 98/05t Entscheidungstext OGH 08.11.2005 10 ObS 98/05t V... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision gegen das Urteil des Berufungsgerichts nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Prozessrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprech... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Revisionsverfahren ist allein noch strittig, ob der Unfall des Klägers vom 5. 9. 2002 als Arbeitsunfall iSd § 175 Abs 2 Z 1 ASVG zu beurteilen ist. Die Vorgangsweise des Berufungsgerichtes, in seiner im zweiten Rechtsgang gefällten Entscheidung zur Beurteilung dieser Frage auf seine in dem im ersten Rechtsgang gefassten Aufhebungsbeschluss vertretene Auffassung zu verweisen, trägt dem Umstand Rechnung, dass auch das B... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Josefa F*****, Vertragsbediens... mehr lesen...
Begründung: Mit den angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht den Antrag des Klägers, das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Berufung des Klägers gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Tirol vom 31. 7. 2002, Zl. Vd-SV-1011-3-1/43, zu unterbrechen und gleichzeitig der beklagten Partei eine vorläufige Leistung (Versehrtenrente) bis zur rechtskräftigen Beendigung des gegenständlichen Verfahrens aufzutragen, ab (Punkt 1.), gab der Berufung nicht Folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Erstklägerin und der Vater der zweit- und drittklagenden Parteien, Johann F*****, verrichtete am 23. 9. 2001 seinen Dienst an seinem Arbeitsplatz, dem Postamt ***** in Wien. Dort hatte er um 19.00 Uhr offiziellen Dienstschluss. Durch Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen waren F***** und seine Arbeitskollegen Gerhard F***** und Manfred H***** verunsichert. So sollte die Arbeitsstätte des Johann F***** nach I***** ausgegliedert und e... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 8. 1997 war die Klägerin zur Einschulung bei der Firma N***** in Schwechat, zu der sie von ihrem Dienstgeber entsandt worden war. Da es in den Vortragsräumen sehr heiß war, ging die Klägerin nach Schluss der Vormittagsveranstaltung an die frische Luft, sie stellte sich in den Schatten abgestellter Lastkraftwagen. Mit ihr ging die Prokuristin der Firma N***** hinunter. Die Prokuristin begab sich - eine Leitplanke übersteigend - zu einem auf der dahinter liegenden W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im November 1997 beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitslos gemeldet. Für den 24. 11. 1997 hatte er mit dem Ehepaar W***** als den Betreibern eines Marktfahrerunternehmens einen Vorstellungstermin vereinbart: Er sollte auf einem Verkaufsstand beim Eingang zu einem Möbelhaus gebratene Maroni und verschiedene ländliche Produkte verkaufen. Am Nachmittag des 24. 11. 1997 suchte er seine künftigen Arbeitgeber direkt am Verkaufsstand auf. Dort wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Es genügt, anzumerken, dass die Lösung der Frage, ob außer dem bereits vorliegenden orthopädischen Sachverständigengutachten ein weiteres Gutachten aus diesem Fachgebiet zu dem selben Beweisthema einzuholen gewesen wäre, zur Beweiswürdigung gehört und daher mit Revision nicht bekämpft we... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen vosätzlicher Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:2002:RS0117226 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen vosätzlicher Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:2002:RS0117226 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf deren Richtigkeit zu veweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf deren Richtigkeit zu veweisen (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen noch Folgendes entgegenzuhalten: Nach § 175 Abs 2 Z 1 erster Halbsatz ASV... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht (Abgrenzung zu BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12). Veröff: SGb 2001,513 Schlagworte *D* European Cas... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht (Abgrenzung zu BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12). Entscheidungstexte B 2 U 45/99R Entsch... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht (Abgrenzung zu BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12). Veröff: SGb 2001,513 Schlagworte *D* European Cas... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht (Abgrenzung zu BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12). Entscheidungstexte B 2 U 45/99R Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1993 bei einem Unternehmen mit Sitz in Wien als Servicemechaniker beschäftigt und dabei für die Bundesländer Steiermark und Kärnten zuständig. Dieses Unternehmen besitzt keine Niederlassungen in den Bundesländern. Da dem Kläger auch am Sitz des Unternehmens in Wien kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, richtete er sich im ersten Stock seiner ca 110 m2 großen Maisonettewohnung, die er gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin bewohnt, ein ca 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der von Beruf AHS-Lehrer ist, verwendete am Samstag, den 10. 4. 1999, in einer Unterrichtsstunde in seinem Fach "Bildnerische Erziehung" zwei (private) Bilder als Unterrichtsgegenstände, welche er mit seinem PKW von seinem Wohnhaus zur Schule transportiert hatte. Am Sonntag, den 11. 4. 1999, fiel dem Kläger gegen 22.00 Uhr ein, dass sich die Bilder noch in seinem PKW befanden. Sein PKW stand vor seinem Wohnhaus vor der Garage. Beim Transport der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin übt neben ihrer unselbständigen Erwerbstätigkeit als Geschäftsführerin auch das Gewerbe der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Schulungen und Seminaren sowie den Spieleverlag als Selbständige aus. Sie verrichtet sowohl ihre selbständige als auch ihre unselbständige Erwerbstätigkeit von ihrem gemeinsam mit ihrem Ehemann bewohnten Einfamilienhaus in Graz aus. Dieses Haus hat eine Wohnfläche von 130 m2. Im Kellergeschoß befinden sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem letzten Finalspiel der Eishockey-Bundesligameisterschaft 1995/96 zwischen dem K***** und der V***** am 24. März 1996 wurde vom Vorstand des K***** ad hoc ein Abschlussessen im "W***** Pub" in K***** organisiert. Den Spielern des K***** wurde nach Abschluss des Spieles in der Kabine mitgeteilt, dass sich alle Spieler zu dem vom Vorstand organisierten Abschlussessen einzufinden hätten. Nach dem Essen im "W***** Pub" ging der gesamte Spielerkader des K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, ist den Revisionsausführungen kurz zu erwidern, dass das Berufungsgericht seiner Beurteilung ohnehin die auf Seite 2 ff der Berufungsentscheidung richtig wiedergegebenen Feststellungen des Erstgerichtes zugrundegelegt hat. Demnach war davon auszugehen, dass dem Kläger am 12. 10. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2RVO §539 Abs1 Nr1RVO §548 Abs1
Rechtssatz: Die Vergewaltigung einer Auszubildenden durch ihren betrieblichen Ausbilder in der Freizeit ist auch dann kein Arbeitsunfall, wenn der Ausbilder die Auszubildende aufgrund seiner betrieblichen Machtposition dazu veranlasst hat, die Freizeit mit ihm zu verbringen. Veröff: SGb 2002,455 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2B-KUVG §90 Abs2 Z2
Rechtssatz: Dadurch, dass der Gesetzgeber den Unfallversicherungsschutz der Wege vom oder zum Arzt sowie der Wege von oder zu einer Untersuchungs- oder Behandlungsstelle in § 175 Abs 2 Z 2 ASVG sowie in der im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmung des § 90 Abs 2 Z 2 B-KUVG ausdrücklich geregelt hat, bringt er zum Ausdruck, dass diese Wege nur unter den dort angeführten Voraussetzungen geschützt sein s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 27. 1. 2000 bei Verrichtung seines Dienstes als Sicherheitswachebeamter einen Dienstunfall, welchen er seinem unmittelbaren Vorgesetzten Josef S***** meldete. Josef S***** übergab in der Folge dem Kläger das Formular einer Krankheitsbestätigung mit dem Auftrag, zu einem Arzt zu gehen und diese Krankheitsbestätigung ausfüllen zu lassen. Der Kläger erklärte daraufhin, dass er nach Hause fahren werde und sich zu seinem Hausarzt begeben werd... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2B-KUVG §90 Abs2 Z2
Rechtssatz: Dadurch, dass der Gesetzgeber den Unfallversicherungsschutz der Wege vom oder zum Arzt sowie der Wege von oder zu einer Untersuchungs- oder Behandlungsstelle in § 175 Abs 2 Z 2 ASVG sowie in der im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmung des § 90 Abs 2 Z 2 B-KUVG ausdrücklich geregelt hat, bringt er zum Ausdruck, dass diese Wege nur unter den dort angeführten Voraussetzungen geschützt sein s... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wege zum Ort der Tätigkeit, die nach einer rein eigenwirtschaftlichen Verrichtung vom "dritten Ort" angetreten werden, stehen unter Versicherungsschutz, wenn die Länge des Weges in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblicherweise zur Arbeitsstätte zurückgelegten Weg steht. Veröff: Sgb 2002,181 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wege zum Ort der Tätigkeit, die nach einer rein eigenwirtschaftlichen Verrichtung vom "dritten Ort" angetreten werden, stehen unter Versicherungsschutz, wenn die Länge des Weges in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblicherweise zur Arbeitsstätte zurückgelegten Weg steht. Veröff: Sgb 2002,181 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...