Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Es steht dem Versicherten aber nicht frei, die lebensnotwendigen Bedürfnisse an jedem ihm genehmen Ort außerhalb seiner Wohnung zu befriedigen, denn der Versicherungsschutz besteht nur auf einem Weg zu einem Ort in der Nähe der Arbeitsstätte. Es ist daher nicht jeder Ort, den der Versicherte in der Pause abhängig von deren Dauer und vom verwendeten Verkehrsmittel erreichen, dort seine lebensnotwendigen Bedürf... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Welcher Ort noch „in der Nähe“ der Arbeitsstätte liegt, beurteilt sich nach den jeweiligen besonderen Verhältnissen des Einzelfalls. Entscheidungstexte 10 ObS 169/12v Entscheidungstext OGH 19.03.2013 10 ObS 169/12v Beisatz: Die Einschränkung „in der Nähe“ erlaubt aber den Schluss, dass in der Regel der Ort von der Arbeitsstätte zu Fuß in einer Zeit... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Der Versicherungsschutz für Wege zur und von der Einnahme von Mahlzeiten beruht auf dem Gedanken, dass Essen und Trinken regelmäßig unaufschiebbare notwendige Handlungen sind, um die Arbeitskraft des Versicherten zu erhalten und es ihm so zu ermöglichen, seine betriebliche Tätigkeit fortzusetzen. Entscheidungstexte 10 ObS 169/12v Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Es steht dem Versicherten aber nicht frei, die lebensnotwendigen Bedürfnisse an jedem ihm genehmen Ort außerhalb seiner Wohnung zu befriedigen, denn der Versicherungsschutz besteht nur auf einem Weg zu einem Ort in der Nähe der Arbeitsstätte. Es ist daher nicht jeder Ort, den der Versicherte in der Pause abhängig von deren Dauer und vom verwendeten Verkehrsmittel erreichen, dort seine lebensnotwendigen Bedürf... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Welcher Ort noch „in der Nähe“ der Arbeitsstätte liegt, beurteilt sich nach den jeweiligen besonderen Verhältnissen des Einzelfalls. Entscheidungstexte 10 ObS 169/12v Entscheidungstext OGH 19.03.2013 10 ObS 169/12v Beisatz: Die Einschränkung „in der Nähe“ erlaubt aber den Schluss, dass in der Regel der Ort von der Arbeitsstätte zu Fuß in einer Zeit... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Der Versicherungsschutz für Wege zur und von der Einnahme von Mahlzeiten beruht auf dem Gedanken, dass Essen und Trinken regelmäßig unaufschiebbare notwendige Handlungen sind, um die Arbeitskraft des Versicherten zu erhalten und es ihm so zu ermöglichen, seine betriebliche Tätigkeit fortzusetzen. Entscheidungstexte 10 ObS 169/12v Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in Innsbruck. Die Betriebsfläche besteht zu zwei Drittel aus Wald und zu einem Drittel aus einem Steilhang (Schafweide). Aus der Landwirtschaft wurde und wird kein Einkommen erwirtschaftet, jedoch Brennholz für den Eigenbedarf bezogen. Es existiert kein Viehbestand. An landwirtschaftlichen Gebäuden sind ein Stall und ein Stadel, an landwirtschaftlichen Geräten eine Mähmaschine und eine Motorsäge... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die in den S***** Landeskliniken als Diplomkrankenschwester beschäftigte Klägerin begab sich am 14. 11. 2006 während ihrer Dienstzeit zum AMS S*****, um sich dort über die Möglichkeit der von ihr angestrebten Altersteilzeit beraten zu lassen. Diese Erkundigung beim AMS stand sowohl im privaten Interesse der Klägerin als auch im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Ein Mitglied des Betriebsrats begleitete die Klägerin bei dieser Vorsprache. Nach dem Termin ... mehr lesen...
Begründung: Der bei der beklagten Partei unfallversicherte Kläger arbeitete am 5. 4. 2008 als Geschäftsführer einer Cocktail-Bar in L*****. Auf seinem - um etwa 4:30 Uhr dieses Tages (nach Erledigung der Arbeiten im Gastlokal) angetretenen - Heimweg nach A***** kam er unmittelbar vor dem Öffnen der Haustür zu Sturz. Zunächst war er, als er seinen Wohnsitz in A***** erreicht hatte, mit dem Firmenwagen über die ca 20 m lange Zufahrt zu seinem Bungalow gefahren. Er hatte sodann das A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Franz Boindl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Andreas Z*****, vertreten durch Dr. Gerald Kreuzberger, Rechtsanwalt in Graz, gegen die... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein Unfallversicherungsschutz, wenn der Umweg für den Mitfahrer im eigenwirtschaftlichen Interesse lag, der Mitfahrer auf die Fahrgemeinschaft nicht angewiesen war, weil ihm die Benutzung anderer Verkehrsmittel zumutbar war, und er bereits vor Antritt der Fahrt von der Wegabweichung erfahren hat. Entscheidungstexte 10 Ob 15/09i Entscheidungstext OGH 24.02.2009 10 Ob 15/09i Zuletzt aktualisiert am 24.04.2009 mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z9B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Kein Unfallversicherungsschutz, wenn der Umweg für den Mitfahrer im eigenwirtschaftlichen Interesse lag, der Mitfahrer auf die Fahrgemeinschaft nicht angewiesen war, weil ihm die Benutzung anderer Verkehrsmittel zumutbar war, und er bereits vor Antritt der Fahrt von der Wegabweichung erfahren hat. Entscheidungstexte 10 ObS 15/09t ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist beim B***** in Wien, Babenbergerstraße ***** beschäftigt. Seine Gattin ist von Montag bis Donnerstag bei einem privaten Arbeitgeber im 11. Wiener Gemeindebezirk beschäftigt. Sie fährt mit dem PKW zur Arbeit und nimmt dabei den Kläger in der Früh zur Arbeit mit und holt ihn am Abend nach Arbeitsschluss auf ihrem Heimweg mit dem PKW wieder ab. Am Freitag fährt der Kläger mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Er fährt dann von der Arbeit mit der U-Bahn... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z9B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Kein Unfallversicherungsschutz, wenn der Umweg für den Mitfahrer im eigenwirtschaftlichen Interesse lag, der Mitfahrer auf die Fahrgemeinschaft nicht angewiesen war, weil ihm die Benutzung anderer Verkehrsmittel zumutbar war, und er bereits vor Antritt der Fahrt von der Wegabweichung erfahren hat. Entscheidungstexte 10 ObS 15/09t ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. 9. 2005 wurde der Sohn der Klägerin von einem Mitschüler während der großen Pause im Klassenzimmer eines Polytechnischen Lehrgangs durch zwei Messerstiche tödlich verletzt. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Nebenintervenientin die Gangaufsicht in diesem Bereich. Der Mitschüler wurde wegen des Verbrechens des Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Zahlung von Schmerzengeld, den Ersatz von Beg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Peter Schönhofer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Sezai G*****, ohne Beschäftigung, *****, vertreten durch Dr. Kurt Weinreich, Rechtsanwal... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2
Rechtssatz: Das unbedeutende Abwenden vom üblichen Arbeitsweg zwecks Verrichtung einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit mehr oder weniger im Vorbeigehen beseitigt den Unfallversicherungsschutz nicht. Schließlich räumt die gesetzliche Unfallversicherung dem Versicherten grundsätzlich ein bestimmtes Maß an räumlicher Bewegungsfreiheit ein, ohne dass er negative versicherungsrechtliche Auswirkungen befürchten muss. Eine diffizi... mehr lesen...
Begründung: Der am 20. 2. 1969 geborene Kläger war in der Wintersaison 2004/2005 in I***** in dem direkt unterhalb des „Sporthotels S*****" gelegenen Lokal „K*****" als selbständiger Entertainer (Disk-Jockey) tätig. Am 17. 2. 2005 fuhr der Kläger am Vormittag in seiner Freizeit Schi. Er hatte sich für die gesamte Saison Alpinschi und Schistöcke beim Sportgeschäft A***** in I***** ausgeliehen. Sowohl das Sportgeschäft A***** als auch das Lokal „K*****" liegen einander schräg gegenü... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Architekt und „Wirtschaftsberater". Er übt diese Tätigkeit in einem Büro aus, das sich im selben Haus wie seine privaten Wohnräume befindet. Das Wohnhaus besteht aus vier Geschossen. Im obersten Geschoss (Dachgeschoss) liegt neben dem Schlafzimmer der Büroraum. Von diesem Geschoss aus kann man über eine Leiter noch einen darüberliegenden Stauraum erreichen. Im Schlafzimmer steht lediglich ein Bett sowie ein Kleiderständer, auf welchem der Kläger seine An... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erlitt am 31. 3. 2006 um 5.45 Uhr auf der Fahrt von dem in T***** gelegenen Elternhaus ihres Freundes Marc K*****, bei dem sie genächtigt hatte, zu ihrer Arbeitsstätte in A***** als Beifahrerin des Marc K***** auf der Bundesstraße ***** im Gemeindegebiet von N***** einen Verkehrsunfall, bei dem sie sich schwere Verletzungen zuzog. Die Klägerin war seit etwa Mitte Februar 2006 mit Marc K***** befreundet. Bis zum 31. 3. 2006 haben die beiden die Wochenenden ge... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Würde man für den Unfallversicherungsschutz auf den Arbeitszeitbegriff des § 2 AZG oder gar auf die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers abstellen, würde der Schutz davon abhängen, ob der Arbeitgeber über die Arbeitskraft des Versicherten disponieren kann beziehungsweise ob das Gesetz dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitspflicht einen Entgeltanspruch für einen gewissen Zeitraum einräumt. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Verfügt der Versicherte - ausnahmsweise - über zwei gleichwertige „ständige" Aufenthaltsorte, so ist gemäß § 175 Abs 2 Z 1 ASVG der Weg von jedem dieser beiden ständigen Aufenthaltsorte zur Arbeitsstätte geschützt. Entscheidungstexte 10 ObS 47/07w Entscheidungstext OGH 11.05.2007 10 ObS 47/07w Eur... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war als Reinigungskraft im Ausmaß von 24 Wochenstunden (je 6 Stunden von Montag bis Mittwoch und am Freitag) bei einer Arbeitgeberin in Traun regelmäßig beschäftigt. Daneben arbeitete sie an den genannten Tagen noch stundenweise als geringfügig Beschäftigte in einer Arztordination in Traun. Den Donnerstag hatte die Klägerin immer frei. Ihr Arbeitsbeginn am Freitag früh war um 6.00 Uhr. Die Klägerin hat eine ca 45 m² große Mietwohnung in Traun. Dort hat sie a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. 3. 2004 als Küchenchef im Café R***** am A*****-Platz 2 in Salzburg beschäftigt. Am 8. 11. 2004 musste er um 14.30 Uhr zu arbeiten beginnen. Um ca 11.00 Uhr nahm er zu Hause eine Jause zu sich und fuhr sodann von seinem Wohnsitz in der M***** Hauptstraße aus privaten Gründen mit dem Fahrrad in die Stadt. In der Wohnung eines Bekannten konsumierte er mit diesem eine Flasche Rotwein (0,7 l) und eine Flasche Sekt (0,7 l). Etwa um 13.00 Uhr führ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Würde man für den Unfallversicherungsschutz auf den Arbeitszeitbegriff des § 2 AZG oder gar auf die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers abstellen, würde der Schutz davon abhängen, ob der Arbeitgeber über die Arbeitskraft des Versicherten disponieren kann beziehungsweise ob das Gesetz dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitspflicht einen Entgeltanspruch für einen gewissen Zeitraum einräumt. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Verfügt der Versicherte - ausnahmsweise - über zwei gleichwertige „ständige" Aufenthaltsorte, so ist gemäß § 175 Abs 2 Z 1 ASVG der Weg von jedem dieser beiden ständigen Aufenthaltsorte zur Arbeitsstätte geschützt. Entscheidungstexte 10 ObS 47/07w Entscheidungstext OGH 11.05.2007 10 ObS 47/07w Eur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Vera Moczarski (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Kadir K*****, Schweißer, *****, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Kriminalbeamter der Bundespolizeidirektion Wien, verließ am 21. 1. 2005 zwischen 6.15 und 6.30 Uhr seine Wohnung im dritten Stock des Hauses P*****gasse 57, um seine Dienststelle aufzusuchen. Er ging durch den Innenhof von der P*****gasse zur Z*****gasse. Von dort setzte er den Weg auf dem Gehsteig in Richtung K*****straße fort und überquerte diese, um in Richtung Pf*****gasse weiterzugehen, welche er ebenfalls überquerte. Danach betrat er das etwa 300 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Im Fall des §175 Abs2 Z7 ASVG kommt ein Unfallversicherungsschutz nicht in Betracht, wenn sich der Unfall in der Wohnung der versicherten Person ereignet. Der Unfallversicherungsschutz setzt erst dann ein, wenn ein wesentlich betrieblichen Zwecken dienender Teil des Gebäudes betreten wird. Entscheidungstexte 10 ObS 112/05a Entscheidungstext OGH 22.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt am 31. 1. 2003 bei einem Sturz im Gebäude S***** Nr 15 schwere Verletzungen. In diesem Gebäude sind im Erdgeschoss die Geschäftsräumlichkeiten des Installationsbetriebes ihres Gatten, der Firma H***** & Co, in dem die Klägerin beschäftigt war, untergebracht. Das erste und das zweite Obergeschoss werden ausschließlich privat genutzt: Im 1. Stock befinden sich die Wohnräume der Kinder und im 2. Stock die Wohnräume der Klägerin und ihres G... mehr lesen...