Norm
ASVG §175 Abs2 Z1Rechtssatz
Wege zur Besorgung von Genussmitteln im Betrieb stehen grundsätzlich nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn deren Verzehr zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers unabweisbar notwendig war.
Veröff: NZS 2001,153
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2000:RS0114861Im RIS seit
27.07.2000Zuletzt aktualisiert am
20.02.2014