Norm
ASVG §175 Abs2 Z1Rechtssatz
Der Rückweg von einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsstätte ist ebensowenig geschützt wie der Hinweg. Beide Wege sind als Einheit zu betrachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114906Dokumentnummer
JJR_20010320_OGH0002_010OBS00050_01B0000_001