RS OGH 1988/2/10 9ObS42/87

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Veröffentlicht am 10.02.1988
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z1

Rechtssatz

Steht dem Versicherten am Arbeitsort ein Quartier zur Verfügung, benützt er dieses jedoch nicht, sondern sucht seinen ständigen Aufenthaltsort auf, steht dieser Weg ohne Rücksicht auf das Motiv, das ihn hiezu veranlaßt (hier: Ersuchen von Arbeitskollegen), unter Versicherungsschutz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084924

Dokumentnummer

JJR_19880210_OGH0002_009OBS00042_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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