Norm
ASVG §175 Abs2 Z1Rechtssatz
Steht dem Versicherten am Arbeitsort ein Quartier zur Verfügung, benützt er dieses jedoch nicht, sondern sucht seinen ständigen Aufenthaltsort auf, steht dieser Weg ohne Rücksicht auf das Motiv, das ihn hiezu veranlaßt (hier: Ersuchen von Arbeitskollegen), unter Versicherungsschutz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084924Dokumentnummer
JJR_19880210_OGH0002_009OBS00042_8700000_002