Norm
ASVG §175 Abs2 Z1Rechtssatz
Auch wenn der Versicherte vom unmittelbaren Weg zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit abweicht, weil er mit Kollegen auf dem Weg zur Arbeitsstätte gemeinsam ein Fahrzeug benützt, bewirkt dies keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084900Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.08.2012