RS OGH 1988/9/6 10ObS64/88, 10ObS374/89, 10ObS162/97i, 10ObS348/97t, 10ObS274/98m, 10ObS67/99x, 10Ob

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Veröffentlicht am 06.09.1988
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z1

Rechtssatz

Ein Weg, der sowohl der versicherten Tätigkeit, wie auch Interessen diente die außerhalb der versicherten Tätigkeit lagen, steht in kausalem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, wenn diese zwar nur eine von mehreren jedoch eine wesentliche Bedingung des Weges darstellte (gemischter Weg).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084903

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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