Norm
ASVG §175 Abs2 Z2 Satz1Rechtssatz
Versicherungsschutz auf dem Weg von der ärztlichen Untersuchungsstelle zum Betrieb besteht gemäß § 175 Abs 2 Z 2 erster Satz ASVG auch dann, wenn nach vorheriger Bekanntgabe im Betrieb die ärztliche Untersuchungsstelle am Morgen direkt von der Wohnung aus aufgesucht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084978Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.02.2016