Norm
ASVG §175 Abs1Rechtssatz
Gemischt genützte Räume (hier: eine Treppe) sind nur dann den Betriebsräumlichkeiten zuzuzählen, wenn sie im wesentlichen Umfang auch für betriebliche Zwecke genutzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084463Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.06.2021