Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;ASVG §59 idF 1986/111;
Rechtssatz: Der Beitragszuschlag nach § 113 Abs 1 ASVG ist nicht als Verwaltungsstrafe, sondern als eine (neben der Bestrafung nach § 111, § 112 ASVG ermöglichte) wegen des durch die Säumigkeit des Meldepflichtigen verursachten Mehraufwandes in der Verwaltung der sachlich gerechtfertigte weitere Sanktion für... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;
Rechtssatz: Da der Regelungsinhalt des § 113 Abs 1 ASVG im Falle eines zu einer Beitragsnachentrichtung führenden Meldeverstoßes eine Mindesthöhe des Beitragszuschlages, nämlich das Ausmaß der Verzugszinsen gebietet, kommt ein völliges Abgehen von der Verhängung eines Beitragszuschlages nicht in Betracht. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;AVG §56;AVG §66 Abs4;VwGG §63 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Vorschreibung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs 1 ASVG kommt es nicht darauf an, auf welche Beitragszeiträume sich die Meldeverstöße beziehen, die zum Anlaß einer Beitragszuschlagsvorschreibung genommen wurden; daher... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;AVG §56;AVG §66 Abs4;VwGG §63 Abs1;
Rechtssatz: Nach Aufhebung eines Bescheides durch Erkenntnis des VwGH hat die Beh anläßlich der Fortführung und des neuerlichen Abschlusses des Verfahrens eine inzwischen eingetretene Änderung der Sachlage und Rechtslage zu berücksichtigen (H... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;
Rechtssatz: Das Fehlen der subjektiven Vorwerfbarkeit des Meldeverstoßes schließt die Verhängung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs 1 ASVG nicht aus (Hinweis E 13.6.1989, 89/08/0042); vielmehr kommt es nur darauf an, daß objektiv ein Meldeverstoß verwirklicht wurde, gleichgültig aus welchen Gründen. E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;ASVG §59 Abs2 idF 1986/111;VwRallg;
Rechtssatz: In den Fällen, in denen mit einem Meldeverstoß eine Beitragsnachentrichtung verbunden ist, ist ein Beitragszuschlag in der Mindesthöhe der Verzugszinsen, die ohne seine Vorschreibung für die nachzuzahlenden Beiträge zu entrichten gewesen wären, festzuse... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0284 E 27. April 1989 RS 3 Stammrechtssatz Mit der Novellierung des § 113 Abs 1 ASVG durch die 41. Novelle zum ASVG erfolgte eine gegenüber der bis dahin geltenden Reglung genauere Umschreibung der die Vorschreibung von Beitragszuschlägen rechtfertigenden Tatbestände und eine auf den jeweili... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/08/0093 E 10. Jänner 1985 VwSlg 11634 A/1985 RS 4 Stammrechtssatz Die Beitragszuschläge nach § 113 Abs 1 ASVG stellen keine Strafen, sondern eine pauschalierte Abgeltung des durch die Säumigkeit des Beitragspflichtigen verursachten Verwaltungsaufwandes und des Zinsenentganges infolge der verspäteten Beitrag... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §113 Abs2;ASVG §33 Abs1;AVG §33 Abs2;AVG §33 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0099 E 23. Mai 1985 VwSlg 11776 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Anmeldung des Versicherten erfolgt verspätet (iSd § 113 Abs 1 ASVG), wenn sie nach Ablauf der Meldefrist nach § 33 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/08/0093 E 10. Jänner 1985 VwSlg 11634 A/1985 RS 4 Stammrechtssatz Die Beitragszuschläge nach § 113 Abs 1 ASVG stellen keine Strafen, sondern eine pauschalierte Abgeltung des durch die Säumigkeit des Beitragspflichtigen verursachten Verwaltungsaufwandes und des Zinsenentganges infolge der verspäteten Beitrag... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 Z3;ASVG §33 Abs1;ASVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Dienstgeber oder die sonst meldepflichtige Person ein, wenn auch tatsächlich gezahltes, so doch niedrigeres als das nach dem Mindestlohntarif gebührende Entgelt gemeldet hat, ist der Sozialversicherungsträger berechtigt, einen Beitragszuschlag wegen Meldung eines zu niedrigen Entgeltes vorzu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §2;ASVG §113 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Das Fehlen der subjektiven Vorwerfbarkeit des Meldeverstoßes schließt die Verhängung eines Beitragszuschlages nach § 113 ASVG nicht aus (Hinweis E 18.12.1981, 2119/79; E 10.1.1985, 83/08/0093). Die Anwendung des § 5 Abs 2 VStG kommt dahe... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 Z3;ASVG §33 Abs1;ASVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Dienstgeber oder die sonst meldepflichtige Person ein, wenn auch tatsächlich gezahltes, so doch niedrigeres als das nach dem Mindestlohntarif gebührende Entgelt gemeldet hat, ist der Sozialversicherungsträger berechtigt, einen Beitragszuschlag wegen Meldung eines zu niedrigen Entgeltes vorzu... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0284 E 27. April 1989 RS 3 Stammrechtssatz Mit der Novellierung des § 113 Abs 1 ASVG durch die 41. Novelle zum ASVG erfolgte eine gegenüber der bis dahin geltenden Reglung genauere Umschreibung der die Vorschreibung von Beitragszuschlägen rechtfertigenden Tatbestände und eine auf den jeweili... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0284 E 27. April 1989 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Feststellung des Mehraufwandes ist zu beachten, dass der durch den Meldeverstoß verursachte Mehraufwand grundsätzlich nicht jener Verwaltungsaufwand ist, der zur Feststellung der Meldepflichtverletzung aufgewendet wurde. Beim Mehraufwand han... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch der in der Fassung der 41. Novelle zum ASVG im § 113 Abs 1 ASVG vorgesehene Beitragszuschlag ist zwar nicht als Verwaltungsstrafe, aber doch weiterhin als eine andere Sanktion für Verstöße gegen gesetzliche Pflichten zu werten. Daher kommt der Art des Meldeverstoßes und damit dem Verschulden des Meldepflichtigen - neben anderen Umständen, wie z. B. den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beitragsschuldners - bei der Ermessensausübung innerhalb der objektiven Grenzen Bedeutu... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0182 E 23. Juni 1988 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung der objektiven Höchstgrenze des Beitragszuschlages ist die Art des Meldeverstoßes und damit das Verschulden des Meldepflichtigen an diesem Verstoß ohne Belang. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0284 E 27. April 1989 RS 2 Stammrechtssatz Auch der in der Fassung der 41. Novelle zum ASVG im § 113 Abs 1 ASVG vorgesehene Beitragszuschlag ist zwar nicht als Verwaltungsstrafe, aber doch weiterhin als eine andere Sanktion für Verstöße gegen gesetzliche Pflichten zu werten. Daher kommt der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/04 Sonstiges Prozessrecht40/01 Verwaltungsverfahren40/02 Sonstiges Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §113 Abs2;ASVG §33 Abs1;AVG §33 Abs2;AVG §33 Abs3;FristHG 1961 idF 1963/189;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0099 E 23. Mai 1985 VwSlg 11776 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Anmeldung des Versicherten erfo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;AVG §33 Abs3;
Rechtssatz: Die Anmeldung des Versicherten erfolgt iSd § 113 Abs 1 ASVG verspätet, wenn sie nach Ablauf der Meldefrist nach § 33 Abs 1 ASVG bzw. nach der Kassensatzung beim Versicherungsträger einlangt. § 33 Abs 3 AVG 1950, wonach der Postenlauf in (verfahrensrechtliche) Fristen nicht einzur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §113 Abs2;AVG §33 Abs1;AVG §33 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Beitragsnachweisung ist der Zeitpunkt der Postaufgabe unmaßgeblich; es kommt auf das Einlangen beim Sozialversicherungsträger an. Die Schuldverantwortlichkeit des Meldepflichtigen liegt darin, dass das Schriftstück nich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der objektiven Höchstgrenze des Beitragszuschlages kommt der Art des Meldeverstoßes und damit dem Verschulden des Meldepflichtigen an diesem Verstoß nur - neben anderen Umständen, wie zB den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beitragsschuldners - bei der Ermess... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Feststellung des Mehraufwandes ist zu beachten, dass der durch den Meldeverstoß verursachte Mehraufwand grundsätzlich nicht jener Verwaltungsaufwand ist, der zur Feststellung der Meldepflichtverletzung aufgewendet wurde. Beim Mehraufwand handelt es sich vielmehr um jenen Aufwand, der nicht aufgelaufen wäre, wenn keine Meldeverstöße festgestellt worden wären, d. i. beispielsweise etwa der Verwaltungsaufwand, der dem Versicherungsträger für die Neufeststellung und Vorschr... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Novellierung des § 113 Abs 1 ASVG durch die 41. Novelle zum ASVG erfolgte eine gegenüber der bis dahin geltenden Reglung genauere Umschreibung der die Vorschreibung von Beitragszuschlägen rechtfertigenden Tatbestände und eine auf den jeweiligen Tatbestand abgestimmte Festsetzung der Obergrenze sowie einer Untergrenze in Form der Höhe der Verzugszinsen, die ohne Vorschreibung des Beitragzuschlages auf Grund des § 59 Abs 1 ASVG für die nachzuzahlenden Beiträge zu entricht... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0182 E 23. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Ist mit dem festgestellten Meldeverstoß auch eine Beitragsnachentrichtung verbunden, so darf der Beitragszuschlag einerseits weder den durch den Meldeverstoß verursachten Verwaltungsmehraufwand zuzüglich der Verzugszinsen infolge der verspäteten Beit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §49;AVG §60; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/08/0083 E 28. März 1985 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Festsetzung der Zuschlagshöhe nach § 113 Abs 1 zweiter Satz ASVG hat sich die Behörde mit den dort genannten Tatbestandselementen auseinander zu setzen, also mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beitragssch... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0112 E 17. März 1988 VwSlg 12674 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz § 113 Abs 1 ASVG idF der 41. Nov. BGBl Nr 111/1986 ist auch auf Fälle anwendbar, in denen die in dieser Bestimmung umschriebenen Meldeverstöße vorliegen, aber keine Beiträge nachzuzahlen sind. Die Novellierung hatte, wie die Erläu... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0182 E 23. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Ist mit dem festgestellten Meldeverstoß auch eine Beitragsnachentrichtung verbunden, so darf der Beitragszuschlag einerseits weder den durch den Meldeverstoß verursachten Verwaltungsmehraufwand zuzüglich der Verzugszinsen infolge der verspäteten Beit... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der objektiven Höchstgrenze des Beitragszuschlages ist die Art des Meldeverstoßes und damit das Verschulden des Meldepflichtigen an diesem Verstoß ohne Belang. Im RIS seit 29.03.2006 mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0182 E 23. Juni 1988 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung der objektiven Höchstgrenze des Beitragszuschlages ist die Art des Meldeverstoßes und damit das Verschulden des Meldepflichtigen an diesem Verstoß ohne Belang. European Case Law Identifie... mehr lesen...