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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §113 Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Beitragsnachweisung ist der Zeitpunkt der Postaufgabe unmaßgeblich; es kommt auf das Einlangen beim Sozialversicherungsträger an. Die Schuldverantwortlichkeit des Meldepflichtigen liegt darin, dass das Schriftstück nicht rechtzeitig einlangte, es genügt nicht, dass es allenfalls fristgerecht zur Post gegeben wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987080085.X02Im RIS seit
30.03.2006