RS Vwgh 1989/4/27 87/08/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 Abs1;
ASVG §113 Abs2;
AVG §33 Abs1;
AVG §33 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Beitragsnachweisung ist der Zeitpunkt der Postaufgabe unmaßgeblich; es kommt auf das Einlangen beim Sozialversicherungsträger an. Die Schuldverantwortlichkeit des Meldepflichtigen liegt darin, dass das Schriftstück nicht rechtzeitig einlangte, es genügt nicht, dass es allenfalls fristgerecht zur Post gegeben wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987080085.X02

Im RIS seit

30.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Grundbuchnummernsuche
JUSLINE Werbung