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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §2;Rechtssatz
Das Fehlen der subjektiven Vorwerfbarkeit des Meldeverstoßes schließt die Verhängung eines Beitragszuschlages nach § 113 ASVG nicht aus (Hinweis E 18.12.1981, 2119/79; E 10.1.1985, 83/08/0093). Die Anwendung des § 5 Abs 2 VStG kommt daher in diesem Bereich von vornherein nicht in Betracht (Hinweis E 23.5.1985, 83/08/0169). Wenn der Inhalt der Meldepflicht ein Faktum der zivilrechtlichen Rechtsbeziehung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ist (durch Mindestlohntarif festgelegte Entgeltshöhe), ist diesbezüglich daher § 2 ABGB maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989080042.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012