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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;Rechtssatz
Das Fehlen der subjektiven Vorwerfbarkeit des Meldeverstoßes schließt die Verhängung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs 1 ASVG nicht aus (Hinweis E 13.6.1989, 89/08/0042); vielmehr kommt es nur darauf an, daß objektiv ein Meldeverstoß verwirklicht wurde, gleichgültig aus welchen Gründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080050.X03Im RIS seit
13.02.2002Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011