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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;Rechtssatz
In den Fällen, in denen mit einem Meldeverstoß eine Beitragsnachentrichtung verbunden ist, ist ein Beitragszuschlag in der Mindesthöhe der Verzugszinsen, die ohne seine Vorschreibung für die nachzuzahlenden Beiträge zu entrichten gewesen wären, festzusetzen.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989080189.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011