Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 28. September 2001 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von S 29.450,-- (EUR 2.140,21) vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass anlässlich der am 2. August 2001 gemäß § 42 ASVG durchgeführten Beitragsprüfung vom Prüforgan der mitbeteiligten Partei festgestellt worden sei, dass es die Beschwerdeführerin in 16 Fällen unterlassen habe, den Ein- bzw. Austrittstag von Dienstneh... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Mai 2001 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, dass die Beschwerdeführerin die Bestimmungen über die Meldepflicht (§§ 33 und 34 ASVG) verletzt habe, weshalb ihr gemäß § 113 Abs. 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von (umgerechnet) EUR 268,89 vorgeschrieben wurde. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, anlässlich der am 26. Jänner 2001 durchgeführten Beitragsprüfung sei festgestellt worden, dass es die Beschwerdeführerin unterlassen habe, in ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/08/0142
2004/08/0143
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/08/0144 E 26. Jänner 2005
Rechtssatz: Voraussetzung für die Vorschreibung eines Beitragszuschlages ist das Vorliegen einer konkreten Meldepflichtverletzung (Hinweis E 30.9.1994, 91... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;AVG §38; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/08/0142
2004/08/0143
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/08/0144 E 26. Jänner 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0040 E 8. Mai 1990 RS 1 Stammrechtssatz Die Verpflichtung, Beiträge nachzuzahlen,... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/08/0142
2004/08/0143
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/08/0144 E 26. Jänner 2005
Rechtssatz: Unter dem Verwaltungsmehraufwand ist nur der mit der Feststellung der Beitragsschuld - als Voraussetzung der Eintreibung - verbundene Mehraufw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §59;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/08/0142
2004/08/0143
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/08/0144 E 26. Jänner 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0111 E 18. Dezember 2003 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Ermessensübun... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/08/0142
2004/08/0143
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/08/0144 E 26. Jänner 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0050 E 27. März 1990 RS 3 Stammrechtssatz Das Fehlen der subjektiven Vorwerfbarkeit des Meldeverstoßes schließt die... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. November 2001 hat die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse der Beschwerdeführerin einen Beitragszuschlag in Höhe von S 24.700,-- vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin habe als Dienstgeberin einen Dienstnehmer statt am 1. April 2000 erst am 18. Juni 2001 angemeldet. Der mitbeteiligten Partei sei durch die Meldeversäumnisse und die nachträgliche Verrechnung von Beiträgen ein zusätzlicher Aufwand entstanden, der im Interesse einer sparsamen Verwaltung und raschen Abwic... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Der Beitragszuschlag nach § 113 Abs. 1 ASVG stellt eine pauschalierte Abgeltung des durch die Säumigkeit des Beitragspflichtigen verursachten Verwaltungsaufwandes und des Zinsentganges infolge der verspäteten Beitragsentrichtung dar. Für die Bemessung des Beitragszuschlages sind zunächst die - der nachfolgenden Ermes... mehr lesen...
Mit Bescheid der Beschwerdeführerin vom 14. Jänner 1998 wurde der mitbeteiligten Partei ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 ASVG in Höhe von S 10.500,-- vorgeschrieben. Diese habe als Dienstgeberin Meldungen nicht innerhalb der gesetzlichen bzw. der in der Satzung der Wiener Gebietskrankenkasse festgesetzten Meldefrist erstattet (statt einem Meldedatum am 1. Oktober 1997 war bei 34 Dienstnehmern die Meldung erst am 23. Oktober 1997 und bei einem Dienstnehmer erst am 21. November 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §59;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Ermessensübung gemäß § 113 Abs. 1 ASVG ist nicht nur auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners und auf die Art des Meldeverstoßes, sondern im Hinblick auf den Regelungszusammenhang mit § 59 (Abs. 2) ASVG (Hinweis auf das einen Ordnungsbeitrag nach § 56 Abs.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid ist der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 ASVG von S 24.700,-- vorgeschrieben worden. Die belangte Behörde hat hiezu begründend ausgeführt, die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse habe mit ihrem Bescheid vom 9. Dezember 1999 der Beschwerdeführerin diesen Beitragszuschlag vorgeschrieben, weil sie in 38 Fällen das Entgelt nicht in beitragspflichtiger Höhe gemeldet bzw. der Beitragsbemessung zu Grunde g... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 26. Mai 1999 aufgefordert, die jugoslawischen Staatsbürger K. und B. zur Pflichtversicherung anzumelden. Auf Grund der Anzeige der Bundespolizeidirektion Graz vom 28. April 1999 habe die Gebietskrankenkasse davon Kenntnis erhalten, dass der Beschwerdeführer u.a. die beiden Dienstnehmer vom Dezember 1998 bis Februar 1999 illegal auf Baustellen in G., Ka. und M. beschäftigt habe. Die Genannten seien zu... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens steht folgender Sachverhalt außer Streit: Die Beschwerdeführerin hat mit der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse zum Zwecke der Beitragsabrechnung gemäß § 62 Abs. 2 ASVG eine Vereinbarung getroffen, wonach die allgemeinen Beitragsgrundlagen und Sonderzahlungen jährlich im Nachhinein bis Ende Februar an die Gebietskrankenkasse zu melden seien. Vereinbarungsgemäß hat die Übermittlung der Daten auf einem EDV-Datenträger (Magnetband ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0223 E 26. März 1987 RS 2 Stammrechtssatz Der durch die Verletzung der Meldepflicht verursachte Mehraufwand der Verwaltung ist grundsätzlich nicht jener Verwaltungsaufwand, der zur Feststellung der Meldepflichtverletzungen aufgewendet wurde, sondern jener Aufwand, der nicht aufgelaufen wäre,... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/08/0331 E 20. Juni 2001 RS 4 Stammrechtssatz Die Auferlegung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs 1 ASVG ist - ungeachtet der Überschrift "Strafbestimmungen" des ersten Teiles, Abschnitt VIII, des ASVG - nicht als Verwaltungsstrafe zu werten, weshalb die Frage des subjektiven Verschuldens des Dienstgeber... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §113 Abs2;ASVG §33 Abs1;AVG §33 Abs3;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/08/0048 E 20. November 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0103 E 7. August 2002 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Anmeldung des Versicherten erfolgt v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;AVG §38; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0040 E 8. Mai 1990 RS 1 Stammrechtssatz Die Verpflichtung, Beiträge nachzuzahlen, stellt eine für die Entscheidung gem § 113 Abs 1 ASVG präjudizielle Rechtsfrage dar. Die Beitragsschuld und deren Höhe ist eine Vorfrage gem § 38 AVG für die Vorschreibung eines Beitragszus... mehr lesen...
Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht vom 28. Juni 1996, 18 Cga 157/95a, wurde der Beschwerdeführer rechtskräftig verurteilt, der Regina F. näher bezifferte Beträge für Gehaltsansprüche samt Sonderzahlungen für die Dauer ihres Dienstverhältnisses mit der A International Asset Corporation (im weiteren A Corp.) sowie für Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung zu bezahlen. Das Gericht hat in der Urteilsbegründung festgestellt, dass Regina F... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §111;ASVG §113 Abs1;ASVG §35 Abs3;
Rechtssatz: § 35 Abs. 3 ASVG sieht zwar die Übertragung der nach den §§ 33 ff ASVG bestehenden Pflichten auf Bevollmächtigte vor, die auch nach § 111 legcit allein strafbar sind (Hinweis E 30. Jänner 1986, 85/08/0120, VwSlg 12011 A/1986) und gemäß § 113 Abs. 1 ASVG Adressaten für die Vorschreibung eines Beitragszusch... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat mit Bescheid vom 7. Juli 1998 der mitbeteiligten Partei als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag von S 3.600,-- vorgeschrieben. In der Begründung: hat sie hiezu ausgeführt, die mitbeteiligte Partei habe als Dienstgeberin Meldungen nicht innerhalb der gesetzlichen bzw. innerhalb der in der Satzung der Beschwerdeführerin festgesetzten Frist erstattet. Die Meldung der im Monat "9/97" fällig gewordenen Sonderzahlung des Dienstnehmers Mehmet Y. sei ebenso wie... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat mit Bescheid vom 16. Dezember 1998 der Beschwerdeführerin einen Beitragszuschlag von S 600,-- vorgeschrieben. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe als Dienstgeber die mit 1. September 1998 wirksam gewordene Gehaltsänderung zweier Dienstnehmer nicht innerhalb der gesetzlichen bzw. der in der Satzung der Gebietskrankenkasse festgesetzten Meldefrist, sondern erst am 8. Oktober 1998 erstattet. Die Dienstgeber hätten... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §113 Abs2;ASVG §33 Abs1;AVG §33 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Anmeldung des Versicherten erfolgt verspätet (iSd § 113 Abs. 1 und 2 ASVG), wenn sie nach Ablauf der Meldefrist nach § 33 Abs. 1 ASVG bzw nach der Kassensatzung beim Versicherungsträger einlangt. § 33 Abs. 3 AVG, wonach ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall ist eine erforderliche und auch erstattete Änderungsmeldung (deren Richtigkeit auch nicht bestritten wurde) um einen Tag verspätet beim Sozialversicherungsträger eingelangt. Dies allein berechtigt nur dann zur Vorschreibung eines Beitragszuschlages, wenn es zu Beginn der Pflichtversicherung geschieht (§ 113... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 Z1;ASVG §113 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Z. 1 und 2 des § 113 Abs. 1 ASVG unterscheiden sich von der Z. 3 darin, dass sie nur Meldevergehen bei Beginn der Pflichtversicherung sanktionieren: Dies ergibt sich nicht nur aus der jeweiligen Umschreibung des Tatbildes der Meldepflichtverletzung, sondern auch aus der jeweiligen Sanktion, deren Berechnun... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 Z3;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: § 113 Abs. 1 Z. 3 ASVG betrifft den Fall, dass ein "zu niedriges Entgelt gemeldet worden ist", wobei der Tatbestand nicht auf ein Verhalten anlässlich des Beginns der Pflichtversicherung eingeschränkt ist. Die Meldung eines zu niedrigen Entgelts kann aber nicht nur dadurch herbeigeführt werden, dass ein in der Me... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §34;ASVG §59;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat die Unterlassung einer Meldung betreffend "Sonderzahlung für Dezember 1997" (die Meldung wäre nach der Satzung der zuständigen Gebietskrankenkasse binnen sieben Tagen nach Ablauf des Monates, in dem die Sonderzahlung fällig wird, zu erstatten gewesen, langte aber erst am 15. Jänner 1998 b... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §111;ASVG §113 Abs1;
Rechtssatz: § 113 Abs. 1 ASVG lässt erkennen, dass nicht jede Meldepflichtverletzung mit Auswirkungen auf die Höhe der zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge mit einem Beitragszuschlag (wohl aber allenfalls gemäß § 111 ASVG verwaltungsstrafrechtlich) sanktioniert ist, und zwar auch dann nicht, wenn sie dem Sozialversicherungs... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat mit Bescheid vom 16. Dezember 1998 der Beschwerdeführerin einen Beitragszuschlag von S 600,-- vorgeschrieben. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe als Dienstgeber die mit 1. September 1998 wirksam gewordene Gehaltsänderung zweier Dienstnehmer nicht innerhalb der gesetzlichen bzw. der in der Satzung der Gebietskrankenkasse festgesetzten Meldefrist, sondern erst am 8. Oktober 1998 erstattet. Die Dienstgeber hätten... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat mit Bescheid vom 16. Dezember 1998 der Beschwerdeführerin einen Beitragszuschlag von S 600,-- vorgeschrieben. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe als Dienstgeber die mit 1. September 1998 wirksam gewordene Gehaltsänderung zweier Dienstnehmer nicht innerhalb der gesetzlichen bzw. der in der Satzung der Gebietskrankenkasse festgesetzten Meldefrist, sondern erst am 8. Oktober 1998 erstattet. Die Dienstgeber hätten... mehr lesen...