RS Vwgh 1990/3/27 89/08/0050

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Nach Aufhebung eines Bescheides durch Erkenntnis des VwGH hat die Beh anläßlich der Fortführung und des neuerlichen Abschlusses des Verfahrens eine inzwischen eingetretene Änderung der Sachlage und Rechtslage zu berücksichtigen (Hinweis E 15.12.1955, 1710/55); insoweit tritt daher keine Bindung iSd § 63 Abs 1 VwGG ein (Hinweis E 14.3.1989, 88/08/0249).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080050.X04

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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