RS Vwgh 1988/9/22 85/08/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 Abs1;
ASVG §49;
AVG §60;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0083 E 28. März 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Festsetzung der Zuschlagshöhe nach § 113 Abs 1 zweiter Satz ASVG hat sich die Behörde mit den dort genannten Tatbestandselementen auseinander zu setzen, also mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beitragsschuldners, des Ausmaßes der nachzuzahlenden Beiträge und insbesondere der Art des Meldeverstoßes. (Hinweis auf E vom 27.10.1983, 83/08/0099)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985080082.X04

Im RIS seit

03.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten