RS Vwgh 1990/3/27 89/08/0050

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;

Rechtssatz

Da der Regelungsinhalt des § 113 Abs 1 ASVG im Falle eines zu einer Beitragsnachentrichtung führenden Meldeverstoßes eine Mindesthöhe des Beitragszuschlages, nämlich das Ausmaß der Verzugszinsen gebietet, kommt ein völliges Abgehen von der Verhängung eines Beitragszuschlages nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080050.X02

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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