Norm: ABGB §891WEG §1WEG §23WEG §24
Rechtssatz: Mehrere Miteigentümer (und künftige Wohnungseigentümer) eines Hauses haften für die Kosten von Ingenieurleistungen zur Errichtung des Hauses, die von einem gemeinsamen Bevollmächtigten in Auftrag gegeben wurden, nicht solidarisch. Entscheidungstexte 1 Ob 682/79 Entscheidungstext OGH 27.05.1980 1 Ob 682/79 Veröff: MietSlg 32106 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den betreibenden Parteien antragsgemäß gegen die verpflichtete Partei die Exekution nach § 350 EO durch Einverleibung des Miteigentumsrechtes an näher bezeichneten Anteilen (sowie des mit diesem Anteil verbundenen Wohnungseigentums) ob der Liegenschaft EZ im Range der betreffenden Streitanmerkungen bewilligt. Das Rekursgericht hat diesen Exekutionsbewilligungsbeschluß dahin abgeändert, daß der Exekutionsantrag gänzlich abgewiesen wurde. Es vertrat die Ansicht, de... mehr lesen...
Norm: WBFG 1968 §22 Abs2WEG 1975 §23WEG 1975 §25
Rechtssatz: Auch der Verbücherungsanspruch nach § 23 und 25 WEG 1975 gegen den Wohnungseigentumsorganisator, der auf Rechtsgeschäften unter Lebenden beruht (Kaufverträge zwischen den betreibenden Parteien einerseits und dem Grundeigentümer andererseits) ist nur ein sich aus der Erfüllung des Rechtsgeschäftes (Kaufvertrages) ergebender spezieller Anspruch. Er vermag somit nichts daran zu ändern, d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002WEG §23
Rechtssatz: Tritt ein Wohnungseigentumsorganisator nur "im Auftrag und auf Rechnung" (nicht auch im Namen) der zukünftigen Wohnungseigentümer auf, bezeichnet er sich in den mit den Professionisten abgeschlossenen Werkverträgen als "Auftraggeber", kann das Vorliegen direkter Stellvertretung nicht angenommen werden, weil der Wille, im Namen der künftigen Wohnungseigentümer zu kontrahieren nicht hinreichend deutlich zum Aus... mehr lesen...
Die klagende Gesellschaft für Wohnungsbau und Siedlungswesen ist Eigentümerin der Liegenschaft und hat sich in den Verträgen vom 31. August 1972 und vom 12. Feber 1975 verpflichtet, dem Beklagten gegen Bezahlung der anteiligen Grundstückskosten von 28 750 S und anteiliger Baukosten von 29 000 S (Eigenmittel) das Wohnungseigentumsrecht an der dort befindlichen Wohnung Nr. 3 samt dem dazu gehörigen Grundanteil einzuräumen. Der beklagte Wohnungseigentumsbewerber benützt gemeinsam mit sei... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §2WEG 1975 §22 Abs1 Z3WEG 1975 §23
Rechtssatz: Bei Abschluß einer Vereinbarung, die auf Verschaffung von Wohnungseigentum gerichtet ist, geht der Wohnungseigentumsorganisator von der selbstverständlichen Voraussetzung aus, daß der Wohnungseigentumsbewerber sich den Anforderungen gemäß verhalten werde, die das Zusammenleben mit anderen Wohnungseigentumsbewerbern in der mit ihnen zu begründenden Gemeinschaft erfordert und ihnen zum... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1712 KG A***** Sie hat dem Erstkläger durch die Nebenintervenientin, die in ihrem Auftrag als Wohnungseigentumsorganisator bezüglich der auf der Liegenschaft errichteten Bauwerke fungierte, schriftlich die Einräumung von Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohneinheit dieser Bauwerke zugesagt. Der Erstkläger und seine Ehegattin, die Zweitklägerin, haben diese Wohnung bereits bezogen. Mit der Behauptung, die erforderliche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 AABGB §1393 CaNZwG §1 Abs1 litdWEG 1975 §9WEG 1975 §23WEG 1975 §25
Rechtssatz: Die schenkungsweise Abtretung eines Anwartschaftsrechtes an den Ehegatten bedarf nicht a priori eines Notariatsaktes. Entscheidungstexte 7 Ob 780/79 Entscheidungstext OGH 22.11.1979 7 Ob 780/79 Veröff: JBl 1980,264 = NZ 1981,37 = SZ 52/176 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1053ABGB §1165ABGB §1166ABGB §1170WEG §23
Rechtssatz: Liegt ein gemischter Vertrag mit Elementen des Kaufes (Grundanteil) und Werksvertrag oder Bevollmächtigungsvertrag (Bauführung) vor - so tritt mangels einer fixen Pauschalvereinbarung die Fälligkeit der Kosten der Bauführung erst mit der durch den Wohnungseigentumsorganisator (Unternehmer) veranlaßten Zumittlung der Rechnung an den Wohnungseigentumsbewerber (Besteller) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1056WBFG 1968 §2 Abs1 Z11WBFG 1968 §34WEG 1975 §23
Rechtssatz: Die Wohnungswerber, die nicht selbst Förderungswerber und Darlehensnehmer sind, haben keine rechtliche Möglichkeit, ihrer Auffassung über die angemessene Höhe der Gesamtbaukosten im Überprüfungsverfahren Gehör zu verschaffen. Die Prüfung der Endabrechnung durch das Amt der Landesregierung kann daher den einzelnen Wohnungswerber, kraft WBFG nicht binden. Eine Bindung kann... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 AABGB §839WEG §14WEG §23
Rechtssatz: Haben die Wohnungseigentumsbewerber bereits durch Jahre hindurch die Wohnhausanlage benützt und einen einer Miteigentumsgemeinschaft entsprechenden Zustand geschaffen, so sind die Bestimmungen des 16 HptSt ABGB zumindest analog anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 709/78 Entscheidungstext OGH 15.03.1979 7 Ob 709/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1053ABGB §1165WEG §1WEG §23WEG §24WEG §25WEG 2002 §2 Abs6WEG 2002 §37WEG 2002 §43
Rechtssatz: Das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentumsbewerber und Wohnungseigentumsorganisator wird durch die Bestimmungen der §§ 23 bis 25 WEG 1975 nur hinsichtlich der dort aufgestellten zwingenden Vorschriften näher geregelt, kann aber ansonsten sehr verschiedenartig gestaltet sein. Meist liegt ein gemischter Vertrag vor, der Element... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 AABGB §1393 CaWEG 1975 §9WEG 1975 §23WEG 1975 §25
Rechtssatz: Ein Wohnungseigentumsbewerber kann sein Anwartschaftsrecht auf eine Eigentumswohnung hinsichtlich eines Hälfteanteiles seinem Ehegatten abtreten. Entscheidungstexte 1 Ob 755/77 Entscheidungstext OGH 13.09.1978 1 Ob 755/77 Veröff: MietSlg 30579 (kritisch Würth) = ImmZ 1979,132 ff ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §22WEG 1975 §23
Rechtssatz: Einer analogen Anwendung auch der Ausschließungsgründe auf einen in Zahlungsverzug geratenen Wohnungseigentumswerber zugunsten des Wohnungseigentumsorganisators steht die Bestimmung des § 23 Abs 2 WEG 1975 entgegen. Entscheidungstexte 1 Ob 755/77 Entscheidungstext OGH 13.09.1978 1 Ob 755/77 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** auf dieser Liegenschaft wurden zwei Mehrfamilienhäuser errichtet und in Ansehung der beiden Objekte Wohnungseigentum begründet. Die beiden Kläger zu 40 a Cg 71/72, Dr. T***** und Dr. Erika S*****, begehren die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 150.000 S. Sie brachten vor, dass die auf der gemeinschaftlichen Liegenschaft errichteten Baulichkeiten sowohl Planungs- als auch Ausführungsmängel auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298WEG §23WEG §25
Rechtssatz: Die Beweislast dafür, daß der Wohnungseigentumsorganisator säumig ist, trifft den Wohnungseigentumswerber grundsätzlich nur insoweit, als es sich um objektive Kriterien handelt. Entscheidungstexte 7 Ob 505/78 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 505/78 Veröff: ImmZ 1978,298 = MietSlg 30588(11) 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23WEG 1975 §24WEG 1975 §25
Rechtssatz: Säumnis des Wohnungseigentumsorganisators, der Vertragsentwürfe mit gemäß § 24 WEG 1975 rechtsunwirksamen Bedingungen zur Unterschrift vorlegt. Entscheidungstexte 7 Ob 505/78 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 505/78 Veröff: ImmZ 1978,298 = MietSlg 30588(11) 8 Ob 537/78 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23WEG 1975 §24WEG 1975 §25
Rechtssatz: Wohnungseigentümer, die einen Vertrag unterfertigt haben, dessen Bestimmungen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, können sich auf die Gesetzwidrigkeit nur dann nicht berufen, wenn sie dem Wohnungseigentumsorganisator keine angemessene Nachfrist zur Abänderung eingeräumt haben (Säumnis). Entscheidungstexte 7 Ob 505/78 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23WEG 1975 §25
Rechtssatz: Keine Beseitigung einer eingetretenen Säumnis durch Ausfolgung eines umfangreichen Entwurfes kurz vor Schluß der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz. Entscheidungstexte 7 Ob 505/78 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 505/78 Veröff: ImmZ 1978,298 = MietSlg 30588(11) European Case ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23
Rechtssatz: Als gemeinsame Wohnungseigentumsbewerber erwerben Ehegatten aus der Zusage nach § 23 WEG 1975 gesamthänderisch verknüpfte Ansprüche auf Übergabe und Übereignung samt Verschaffung des gemeinsamen Wohnungseigentums. Aus der Gesamthandbindung ergibt sich ferner, daß der Wohnungseigentumsorganisator nur an beide Ehegatten schuldbefreiend leisten kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 ffWEG 1975 §25WEG 1975 §29 Abs2
Rechtssatz: Das vertragliche Schutzrecht der §§ 23 ff WEG 1975 erfaßt grundsätzlich auch schon bestehende Vereinbarungen und Abreden. Entscheidungstexte 3 Ob 624/76 Entscheidungstext OGH 30.11.1976 3 Ob 624/76 Veröff: MietSlg 28501(15) 7 Ob 696/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1... mehr lesen...
Zwischen der Klägerin als Wohnungseigentumsorganisatorin und den beiden Beklagten wurden im Jahre 1969 gleichlautende Nutzungs- und Anwartschaftsverträge betreffend Wohnungen in der Wohnhausanlage Wien 17, S-Gasse, abgeschlossen. Der Wohnbau ist fertiggestellt. Die von den Beklagten in Wohnungseigentum zu erwerbenden Wohnungen wurden ihnen zur Nutzung übergeben. Abgesehen von noch aushaftenden Darlehen und Rechtsanwaltskosten haben die Beklagten alle geforderten Beträge bezahlt. Mit A... mehr lesen...
Norm: ABGB §885ABGB §936 IWEG §23ZPO §405 DIIId
Rechtssatz: Sind auch nur einzelne der begehrten Vertragsbestimmungen nicht durchsetzbar, muss das Klagebegehren abgewiesen werden, weil das Ausschneiden oder die Änderung solcher Bestimmungen gegenüber dem Klagebegehren ein aliud sind (EvBl 1966/521) Entscheidungstexte 7 Ob 673/76 Entscheidungstext OGH 14.10.1976 7 Ob 673/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §885WEG §17WEG §23
Rechtssatz: Ist auf Grund der Punktation (Anwartschaftsvertrag) die Verwaltung der Liegenschaft zu ortsüblichen Bedingungen vereinbart, so verstößt der Wohnungseigentumsvertrag gegen diese Bestimmungen, wenn danach die Verwaltung der Liegenschaft zu den jeweils vom Verband der gemeinnützigen Wohnbauvereinigung empfohlenen Bedingungen durch den "Verwalter" erfolgt, weil dann keine Gewähr besteht, daß sich diese Bedi... mehr lesen...
Norm: ABGB §885ABGB §891ABGB §936 INTG allgWEG 1975 §23
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur solidarischen Haftung von Miteigentümern für alle Kosten, Gebühren und Abgaben aus einer Vertragserrichtung ergibt sich nicht schon aus dem NTG oder aus gebührenrechtlichen Bestimmungen, weil diese Gesetze nur die Haftung gegenüber einem Dritten vorsehen. Entscheidungstexte 7 Ob 673/76 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §885ABGB §914 IABGB §936 IWEG §23
Rechtssatz: Wird das Begehren auf Abschluß eines Vertrages ausschließlich auf die Bestimmung eines schriftlichen Anwartschaftsvertrages gestützt, kann die Berechtigung dieses Begehrens nur an Hand dieses Vertragstextes geprüft werden, weil jegliche Grundlage für die Feststellung eines darüber hinausgehenden Parteiwillens fehlt. Eine Ergänzung aus dem Gesetz würde voraussetzen, daß die im angestrebten... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhWEG §1WEG §23
Rechtssatz: Ist für ein Wohnungseigentumsobjekt ein Pauschalpreis unter Einbeziehung der anteiligen Gesamtbaukosten der Wohnhausanlage vereinbart, hat der Wohnbauträger keinen Nachzahlungsanspruch aus einer nachträglichen Vergrößerung der Wohnnutzfläche während des Baues durch Einbeziehung eines Stichganges, wenn dadurch dem Bauträger keine zusätzlichen Kosten entstanden sind. Entscheidungst... mehr lesen...