Norm
ABGB §885Rechtssatz
Sind auch nur einzelne der begehrten Vertragsbestimmungen nicht durchsetzbar, muss das Klagebegehren abgewiesen werden, weil das Ausschneiden oder die Änderung solcher Bestimmungen gegenüber dem Klagebegehren ein aliud sind (EvBl 1966/521)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0017189Zuletzt aktualisiert am
06.04.2010