Norm: WEG 2002 §23 WEG 2002 § 23 heute WEG 2002 § 23 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz: Ein Verwalter einer Liegenschaft, der vom Gericht zum vorläufigen Verwalter gemäß § 23 WEG bestellt wurde und in dieser Funktion für die Eigentümergemeinschaft tätig war kann – jedenfalls bei – wie hier –... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Johann F*****, 2. Rosa F*****, beide in *****, beide vertreten durch Wasserbauer-Possnig-Maurer, Rechtsanwaltsgemeinschaft in Weiz, gegen die beklagten Parteien 1. Siegfried G*****, 2. Ger... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind zu jeweils 58/1286 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft mit darauf errichtetem Zinshaus in 1030 Wien. Zu Gunsten des Klägers (B-LNR 27) ist ob dieser Liegenschaft bei den Miteigentumsanteilen B-LNR 11, 25 und 27 im Rang TZ 12570/98 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 an W 15 angemerkt. Die Wohnung Top 15 wurde dem Kläger zu einem nicht näher festgestellten Zeitpunkt nach Abschluss des Kaufvertrags vom 23.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** Maklergesellschaft mbH, *****, vertreten durch Mag. Georg Rupprecht, Rechtsanwalt in Baden, gegen die beklagte Partei Monika G*****, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG in Baden, wegen Fe... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im Zeitraum November 2000 bis November 2002 Mieterin der Wohnung F*****. Die Antragstellerin ist ihre Nachmieterin. Während der Dauer ihrer Mietzeit zahlte die Antragsgegnerin 25.041,51 EUR als Finanzierungsbeitrag (Bau- und Grundkostenbeitrag) an die Marktgemeinde P*****, die das Wohnhaus errichtet hatte. Auf die Mietverhältnisse finden die Bestimmungen des WGG Anwendung. Die Antragstellerin zahlte als Nachmieterin der Antragsgegnerin am 3. 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf einer Liegenschaft, die im Alleineigentum des Bauträgers und Wohnungseigentumsorganisators steht, ist die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 für unter anderem fünf Wohnungen angemerkt, und zwar zu Gunsten der Kläger für die Wohnungen Top Nr 2 und Top Nr 4, zu Gunsten des Beklagten für die Wohnung Top Nr 1. Sowohl die Wohnung Top Nr 2 als auch die Wohnung Top Nr 4 wurden bereits übergeben und bezogen. Der Beklagte hat sein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei H*****, vertreten durch Kaufmann & Thurnher Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. G***** GmbH, *****, vertreten durch Arnold Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, und 2. Gottfrie... mehr lesen...
Begründung: Die Verfahrensparteien sind sämtliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Das Objekt besteht lediglich aus 4 Eigentumswohnungen. Am 10. 5. 2002 kündigten alle Wohnungseigentümer gemeinsam eine damals bestehende Fremdverwaltung per 31. 8. 2002 auf. In einer Eigentümerversammlung vom 13. 4. 2002 beschlossen sie, zur Kosteneinsparung die Hausverwaltung künftig selbst zu übernehmen. Dabei erklärte sich die Zweitantragsgegnerin b... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Verfahrensparteien sind Mit- und Wohnungseigentümer des Objekts T***** in 5020 Salzburg, wobei die Antragstellerinnen zusammen über 30,8 % der Anteile verfügungsberechtigt sind. Im Jahr 1995 wurde der mit dem Immobilienbüro B***** GmbH bestehende Hausverwaltungsvertrag für das Haus T***** aufgekündigt. Aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses übernahm die Erstantragstellerin gemeinsam mit der Erstantragsgegnerin die Verwaltung der Liegenschaft. Dabei beschränkte s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, der auf Verkäufer- und Käuferseite am 4. 8./20. 8. 1991 unterzeichnet und 1992 grundbücherlich durchgeführt wurde, kaufte die L***** ImmobilienvermietungsgesmbH (Rechtsvorgängerin der Nebenintervenientin; im folgenden nur Nebenintervenientin) von der Mutter des Beklagten als damaliger Alleineigentümerin 2384/2728-Anteile an einer Liegenschaft samt bereits errichtetem Haus in E*****. Zugunsten der Käuferin sollte Wohnungs... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Feststell... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Insolvenzverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der M***** GmbH, *****, ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1WEG 2002 §18 Abs2WEG 2002 idF WRN 2006 §18 Abs3WEG 2002 §19WEG 2002 §20WEG 2002 §23WEG 2002 §28WEG 2002 §28 Abs1 Z5WEG 2002 §30 Abs1 Z6
Rechtssatz: Das Konzept des Vertretungsrechts des § 18 Abs 2 WEG 2002 beziehungsweise § 18 Abs 3 WEG 2002 idF WRN 2006 ist im Grunde zwar als abschließende Regelung zu verstehen. Die Möglichkeit einer Beauftragung (Bevollmächtigung) eines Dritten beziehungsweise eines Wohnungseigentümers durch... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren zur Zeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 53 AußStrG) die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1243 Grundbuch ***** (Liegenschaftsadresse *****). Zu diesem Zeitpunkt war beim Erstgericht zu 30 Nc 5/02y ein Antrag auf Bestellung eines vorläufigen Verwalters und zu 30 Nc 1/05i ein Antrag auf Bestellung eines Verwalters anhängig. Beide Verfahren waren damals noch nicht rechtskräftig erledigt. Die Parteien waren zur Zeit der erstinstanzlic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DI Helmut B*****, vertreten durch Dr. Romuald Artmann, Rechtsanwalt in Klosterneuburg, gegen die beklagte Partei Elisabeth B*****, vertreten durch Dr. Conrad Carl ... mehr lesen...
Begründung: Zu EZ ***** GB ***** ist zum Anteil 21 zu 42/1245stel Anteilen das Eigentum der C***** einverleibt. Mit dem Miteigentum ist Wohnungseigentum am Dachboden 11 verbunden (B-LNr 21b). Unter B-LNr 21d ist die Rangordnung für die Veräußerung bis zum 6. 12. 2003 eingetragen. Im C-Blatt ist zum Anteil B-LNR 21 zu C-LNr 18 ein Vorkaufsrecht hinsichtlich aller Veräußerungsarten gemäß Punkt 9 des Kaufvertrages vom 8. 3. 2000 für Mag. Andreas H*****, Dr. Hannes P***** und Mag. Ste... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus S*****straße 9. Die Erstantragsgegnerin ist die im Grundbuch erstgenannte Wohnungseigentümerin. Am 29. 8. 2003 hat der nunmehrige Antragsteller die Eigentümergemeinschaft beim BG Spittal/Drau zu 1 C 1076/03w wegen Besitzstörung geklagt. Sie habe ihn durch das Absperren eines Gattertores im ruhigen Besitz eines Wegerechts gestört, habe den früheren Zustand wiederherzustellen und we... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben am 1. 5. 2002 von der Antragsgegnerin die Genossenschaftswohnung top 11 im Haus P***** übernommen. Sie leisteten einen Finanzierungskostenbeitrag an die Genossenschaft in Höhe von EUR 23.373,25 und zahlten außerdem an die Antragsgegnerin EUR 52.905,82 für die in der Wohnung zurückgelassenen Einrichtungsgegenstände und Investitionen. Die Ablöse wurde in zwei Raten beglichen, und zwar am 14. 4. 2002 durch eine Barzahlung von EUR 18.170,-- und am 1... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §23WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §52 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs1 Z8
Rechtssatz: Während eines Beschlussanfechtungsverfahrens im Hinblick auf die ordentliche Kündigung eines Verwalters kann kein vorläufiger Verwalter gemäß § 23 WEG 2002 bestellt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 69/04i Entscheidungstext OGH 28.09.2004 5 Ob 69/04i 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 31. 10. 2003 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagten schuldig zu erkennen, Baumaßnahmen auf der Liegenschaft EZ *****, GB ***** G***** zu unterlassen und bereits durchgeführte, im Urteilsbegehren näher konkretisierte Baumaßnahmen wieder rückgängig zu machen. Zugleich beantragte sie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhaltes, dass den Beklagten zur Sicherung ihres gesamten Begehrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechts... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung einer Werklohnforderung für diverse Bauarbeiten, die ihr die Beklagte durch ihren Verwalter in Auftrag gegeben habe, hat die Klägerin am 29. 5. 2001 beim Erstgericht die Erlassung eines Zahlungsbefehls über EUR 4.948,15 sA (ursprünglich ATS 68.088,-- sA) beantragt. Die Zustellung des tags darauf erlassenen Zahlungsbefehls scheiterte mehrmals daran, dass der Verwaltervertrag mit dem ursprünglichen Verwalter der Beklagten schon gelöst, aber noch kein ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs5WEG 2002 §23ZPO §6 Abs1ZPO §6 Abs2
Rechtssatz: Ist ein gerichtliches Verfahren bereits in Gang gesetzt worden, um den Mangel der gesetzlichen Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Bestellung eines vorläufigen Verwalters nach § 17 Abs 5 WEG 1975 zu beheben, besteht die nach § 6 ZPO gebotene Maßnahme des Gerichts zur Beseitigung des Prozesshindernisses (Mangel der gesetzlichen Vertretung) darin, die Bestel... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs5 Satz2WEG 2002 §23 Satz2
Rechtssatz: Der im Grundbuch erstgenannte Miteigentümer und Wohnungseigentümer ist zur Empfangnahme eines Gerichtsbriefs, nicht aber zu sonstigen Vertretungshandlungen bevollmächtigt. Entscheidungstexte 5 Ob 282/03m Entscheidungstext OGH 13.01.2004 5 Ob 282/03m 5 Ob 259/04f Entsche... mehr lesen...
Begründung: Die R*****gesellschaft mbH ist bücherliche Eigentümerin von 250/1200-Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Für sie ist die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG am gesamten Dachboden der Liegenschaft angemerkt. Die R*****gesellschaft mbH ist bücherliche Eigentümerin von 250/1200-Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Für sie ist die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß Paragraph 24 a, WEG am ges... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind zu zwei Drittel die Erstantragstellerin und zu einen Drittel der Drittantragsteller. Für die Zweit- und Viert- bis Zwölftantragssteller sind jeweils Zusagen der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 angemerkt. Grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind zu zwei Drittel die Erstantragstellerin und zu einen Drittel der Drittantragsteller. Für die Zweit- und ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23
Rechtssatz: Ob die vereinbarten Bedingungen für die Einräumung des Wohnungseigentums bereits eingetreten sind oder nicht, ist nur für das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentumsbewerber und Wohnungseigentumsorganisator relevant. Entscheidungstexte 5 Ob 56/03a Entscheidungstext OGH 29.04.2003 5 Ob 56/03a Euro... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren nach § 26 Abs 2 WEG gilt das Neuerungsverbot (zuletzt 5 Ob 71/00b). Selbst wenn man dem Revisionsrekurswerber seit Eintritt in die Wohnungseigentumsgemeinschaft die Stellung eines Verfahrensbeteiligten und damit die Rechtsmittellegitimation zubilligt, kann daher auf sein erst nach der erstinstanzlichen Beschlussfassung (17. 7. 2000) erstattetes Vorbringen (damals war noch seine Re... mehr lesen...
Begründung: Bücherliche Eigentümer des Hauses 1070 Wien, K*****gasse ***** waren zunächst die CI*****gesellschaft mbH (CI*****) zu zwei Drittel und die C*****gesellschaft mbH (C*****) zu einem Drittel. Der Kläger erwarb von diesen Gesellschaften Miteigentumsanteile in der Absicht, diese als außerbücherlicher Eigentümer weiter zu veräußern. Ende 1990 beschlossen CI***** und C*****, ua die Fassade, das Stiegenhaus, die Fenster, die Steigleitungen, die Keller und den Haussockel sa... mehr lesen...
Begründung: Der Ehegatte der Antragstellerin, Rudolf K*****, ist Eigentümer von 179/323 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung W 2 südost. Mit Vertrag vom 9. 12. 1998 schenkte er der Antragstellerin den Hälfteanteil an seinen Liegenschaftsanteilen, sohin in Ansehung der gesamten Liegenschaft 179/646 Anteile. Das Erstgericht wies den Antrag der Antragstellerin auf grundbücherliche Durchführung des Schenkungsvertrag ab. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes, wonach die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum vom Erwerber eines Objektes, an dem bereits Wohnungseigentum besteht, nicht in Anspruch genommen werden kann, entspricht der Judikatur (5 Ob 139/97w = immolex 1997, 337/189 = RPflSlgG 2562 = NZ 1998, 222/418; 5 Ob 164/98y; 5 Ob 172/98z = NZ 1999, 62/438 = RPflSlgG 2603; vgl jüngst 5 0b 276/00z). Die Lehre schränkt dieses Prinz... mehr lesen...