Norm
ABGB §1298Rechtssatz
Die Beweislast dafür, daß der Wohnungseigentumsorganisator säumig ist, trifft den Wohnungseigentumswerber grundsätzlich nur insoweit, als es sich um objektive Kriterien handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0026445Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.08.2017