Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche R... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §40
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Antrages auf Entscheidung durch das Gericht ist eine rein verfahrensrechtliche Entscheidung. Entscheidungstexte 5 Ob 289/02i Entscheidungstext OGH 17.12.2002 5 Ob 289/02i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117546 Dokume... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §40
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Antrages auf Entscheidung durch das Gericht ist eine rein verfahrensrechtliche Entscheidung. Entscheidungstexte 5 Ob 289/02i Entscheidungstext OGH 17.12.2002 5 Ob 289/02i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117546 Dokume... mehr lesen...
Begründung: Mit den Beschlüssen des Erstgerichtes vom 11. 7. 2002, ON 107 und ON 108, wurde dem Unterhaltserhöhungsbegehren der nunmehrige Rechtsmittelwerber teilweise stattgegeben. Die Entscheidungen wurden ihnen am 17. 7. 2001 durch Hinterlegung zugestellt. Am 1. 8. 2001 langte beim Erstgericht ein Schriftsatz ein, mit dem die Mutter der beiden Unterhaltsberechtigten in deren Namen den Antrag stellte, die Rechtsmittelfrist für die Anfechtung der beiden Beschlüsse vom 11. 7. 2002 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. 7. 1947 geborene Kläger erlernte den Lehrberuf Installateur, übte diesen Beruf jedoch nicht aus. Er schloss vielmehr 1967 die Werkmeisterschule an der HTL, Fachrichtung Maschinenbau, mit der Werkmeisterprüfung ab und arbeitete anschließend zunächst als Maschinenschlosser, in weiterer Folge (seit 1995) als Werkstättenleiter und Werkmeister bei den Österreichischen Bundesforsten. Als Werkmeister hatte der Kläger etwa 20 ihm unterstellte Mitarbeiter; er ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs3 Z22MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung erst gestellt, nachdem der Hauptantrag bei der Schlichtungsstelle anhängig gemacht worden ist, gilt dieser im Sinne des § 40 Abs 2 MRG als - ohne Rücksicht auf das sonst erforderliche Verstreichen der Dreimonatsfrist - von der Schlichtungsstelle abgezogen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z22
Rechtssatz: Was den Umfang der unmittelbaren gerichtlichen Zuständigkeit nach § 37 Abs 3 Z 22 MRG anlangt, so kommt es nicht auf den Sicherungsanspruch, sondern auf den zu sichernden Anspruch an. Bei der Beurteilung der Teilungsfrage ist auf die Rechtsprechung zur Teilabziehung Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 240/02h Entscheidungstext OGH 15.10.2002 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs3 Z22MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Der Antrag nach § 37 Abs 1 MRG ist trotz sonst vorgeschalteter Schlichtungsstelle unmittelbar bei Gericht einzubringen, wenn eine einstweilige Verfügung bereits vorher beantragt worden ist oder unter einem beantragt wird. Die spätere Zurückziehung des Sicherungsantrages ändert nichts an der gerichtlichen Zuständigkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Über die verfahrenseinleitenden Anträge der Antragsteller fasste das Erstgericht am 15. 2. 2002 zu GZ 11 Msch 3/00s-32 einen - in einer Ausfertigung enthaltenen - Beschluss und Sachbeschluss folgenden Inhalts: Mit Beschluss wurde das Verfahren, soweit es Anträge auf Überprüfung von Jahresabrechnungen 1996 bis 1998, "Annuitätenspitze" (Konto 18 der Betriebskostenabrechnung 1996) und Rückzahlung der durch die Abschreibung der Grundkosten zu hoch verrechneten Umsatzsteueran... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses ***** (Erstantragsgegnerin zur Hälfte, Zweit- und Drittantragsgegner je zu einem Viertel). Der Antragsteller ist Mieter der im Erdgeschoss des bezeichneten Hauses gelegenen Wohnung top Nr 2. Mit dem am 21. 6. 2000 beim Magistrat Graz zu A 21/II-K 8-267/2000 eingebrachten "Antrag auf Herabsetzung eines Mietzinses auf den gesetzlichen Mietzins" brachte der Antragsteller vor, die Wohnung sei im Zeitpunkt des Beginnes des Mietverh... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (Mieterin) stellte am 22. 10. 2001 beim Erstgericht - ohne Vorschaltung der Schlichtungsstelle - den Antrag auf Erlassung eines Sachbeschlusses, der Antragsgegnerin aufzutragen, binnen einem Monat ab Rechtskraft des Beschlusses folgende Erhaltungsarbeiten am Haus ***** in Salzburg durchzuführen: Gesamte Erneuerung der Dacheindeckung; Erneuerung der vermorschten Dachbodenfenster; Ersatz der fehlenden Verglasung bei den Dachbodenfenstern; Verschließen v... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs3 Z22MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung erst gestellt, nachdem der Hauptantrag bei der Schlichtungsstelle anhängig gemacht worden ist, gilt dieser im Sinne des § 40 Abs 2 MRG als - ohne Rücksicht auf das sonst erforderliche Verstreichen der Dreimonatsfrist - von der Schlichtungsstelle abgezogen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z22
Rechtssatz: Was den Umfang der unmittelbaren gerichtlichen Zuständigkeit nach § 37 Abs 3 Z 22 MRG anlangt, so kommt es nicht auf den Sicherungsanspruch, sondern auf den zu sichernden Anspruch an. Bei der Beurteilung der Teilungsfrage ist auf die Rechtsprechung zur Teilabziehung Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 240/02h Entscheidungstext OGH 15.10.2002 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs3 Z22MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Der Antrag nach § 37 Abs 1 MRG ist trotz sonst vorgeschalteter Schlichtungsstelle unmittelbar bei Gericht einzubringen, wenn eine einstweilige Verfügung bereits vorher beantragt worden ist oder unter einem beantragt wird. Die spätere Zurückziehung des Sicherungsantrages ändert nichts an der gerichtlichen Zuständigkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Sachantrag des Antragstellers auf gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs 2 WEG 1975 zurück, weil kein Fall dieser Gesetzesstelle vorliege und es offenbar eines Zivilprozesses bedürfe, um die Frage der Nichtigkeit der Wohnungseigentumsbegründung zu klären. Das Erstgericht wies den Sachantrag des Antragstellers auf gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte gemäß Paragraph 3, Absatz 2, WEG 1975 zurück, weil kein Fall dieser Gesetzesstell... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei beantragte zur Sicherung ihres gleichzeitig eingeklagten, auf Unterlassung der Verwendung unzulässiger Klauseln gemäß §§ 28 ff KSchG und Urteilsveröffentlichung gerichteten Anspruchs folgende einstweilige Verfügung: Die klagende und gefährdete Partei beantragte zur Sicherung ihres gleichzeitig eingeklagten, auf Unterlassung der Verwendung unzulässiger Klauseln gemäß Paragraphen 28, ff KSchG und Urteilsveröffentlichung gerichteten Anspr... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Minderjährigen verpflichtete das Erstgericht den Vater ab 1. September 2001 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 448,-- und wies das Mehrbegehren ab. Infolge der Rekurse der Minderjährigen gegen den abweisenden Teil des Beschlusses sowie des Vaters mit dem Begehren, ihn lediglich zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 403,-- zu verpflichten, änderte das Rekursgericht den monatlichen Unterhaltsbeitrag auf EUR 474,-- und sprach aus, das... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Aufhebung der am 7. 8. 1997 zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Vereinbarung. Er sei bis 31. 3. 1995 bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei beschäftigt gewesen; mit Vereinbarung vom 22. 5. 1995 sei das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst worden. Dabei sei vereinbart worden, dass der Kläger ab 1. 1. 1996 Leistungen aus einem abgeschlossenen Sozialplan erhalte. In diesem sei unter Punkt 12 festgelegt worden, dass eine monatliche ... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller eine Abänderung einer bestehenden Benützungsregelung an einem Objekt, an dem er und die Antragsgegnerin schlichte Miteigentümer seien. Das Ehegattenwohnungseigentum sei aufgehoben. Die bisher geltende Benützungsregelung sei befristet gewesen. Die Antragsgegnerin wendete ua Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs und örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts ein. Das Erstgericht wies beide E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 2.: Das Einbringen dieses Schriftsatzes verstößt gegen den Grundsatz der Einmaligkeit eines Rechtsmittels, da hier lediglich Vorbringen nachgetragen wurde (vgl Gitschthaler in Rechberger, § 85 ZPO, Rz 12 mwN). Das Einbringen dieses Schriftsatzes verstößt gegen den Grundsatz der Einmaligkeit eines Rechtsmittels, da hier lediglich Vorbringen nachgetragen wurde vergleiche Gitschthaler in Rechberger, Paragraph 85, ZPO, Rz 12... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 30. 8. 1996 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes zur Zahlung von ATS 550.000 sA zu verhalten. Die Beklagte habe anlässlich des Ausscheidens des Klägers aus einer bürgerlich-rechtlichen Erwerbsgesellschaft ein Gutachten über das diesem zustehende Abfindungsguthaben erstellt, das in mehreren Punkten fehlerhaft gewesen sei und zu einer um ATS 1,078.774 zu geringen Auszahlung an die Kläger gefü... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen wurde am 1. 10. 1993 einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsvergleich kamen die Eltern ua überein, die Obsorge hinsichtlich beider Kinder der Mutter allein zu übertragen. Der Vater verpflichtete sich, für die Tochter S 3.000,-- (= EUR 218,02) und für den Sohn S 2.000,-- (= EUR 145,35) monatlich an Unterhalt zu bezahlen. Über Antrag der von der Mutter vertretenen Kinder, die zuletzt (mit Schrifsatz vom 18. 2. 2002) eine Erhöhu... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit 1973 Mieter einer Wohnung im Haus *****, das im Miteigentum der Kläger steht. Seit der Einverleibung von Wohnungseigentum im Jahr 2000 ist der Erstkläger Eigentümer der Wohnung top Nr 6. Der Beklagte wohnte aufgrund eines Mietvertrages aus dem Jahr 1973 ursprünglich in der Wohnung Nr 13, die nach Umnummerierung, Umbau und Zusammenlegung nunmehr die Bezeichnung top Nr 5 trägt. Er bezahlte bis Dezember 1998 regelmäßig den von der Hausverwaltung jeweil... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Mutter verpflichtete das Erstgericht den Vater mit einstweiliger Verfügung vom 29. 1. 2002 (ON 6), der Minderjährigen ab 29. 1. 2002 einen vorläufigen monatlichen Unterhalt von EUR 105,40 zu bezahlen. Mit dem erstangefochtenen Beschluss (42 R 191/02b) gab das Rekursgericht (ua) dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei (wobei es in der gemeinsamen Au... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die erstinstanzlichen Beschlüsse, mit denen den Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG von je 1.200 S (= 87,21 Euro) monatlich für den mj. Janis und die mj. Bettina und je 800 S (= 58,14 Euro) monatlich für die mj. Nicole und den mj. Florian ab dem 1. März 2002 weitergewährt wurden, bestätigt und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat die erstinstanzl... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Theresa wurde am 9. 9. 1994 geschieden. Das Kind lebt bei seiner Mutter, der die Obsorge übertragen wurde. Der Vater wurde mit Beschluss des Pflegschaftsgerichtes vom 19. 2. 2001 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 3.000,-- verpflichtet. Am 2. 10. 2001 beantragte der Magistrat der Stadt W***** (Jugendwohlfahrt) in Vertretung des Kindes die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. 10. 2001 um S 830,-- (= EUR 60,32) auf S 3.830,-- (= E... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 Abs1AußStrG 2005 §12 Abs2MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Wenn auch die Regelung des § 233 Abs 1 ZPO in § 37 Abs 3 Z 13 MRG nicht aufgezählt ist, bestehen doch keine Bedenken gegen dessen Anwendbarkeit im außerstreitigen Verfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 122/02f Entscheidungstext OGH 25.06.2002 5 Ob 122/02f 5 Ob 154/09x Entsch... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §22 Abs1 Z2aWGG 1979 §22 Abs4WGG 1979 idF vor der WRN 2002 §15bMRG §37 Abs3
Rechtssatz: Das Rechtsschutzziel eines Verfahrens nach § 22 Abs 1 Z 2a WGG ist schon mit der Preisfestsetzung erreicht. Inwieweit die kaufwilligen Mieter die Pflicht zum Ersatz von Kosten eines Preisfestsetzungsverfahrens trifft, ist gemäß § 22 Abs 4 WGG 1979 iVm § 37 Abs 3 Z 19 MRG erst vom Gericht - letztlich nach Billigkeit - zu entscheiden. Stehen die... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war in der Zeit vom 28. 9. 1994 bis 28. 9. 1997 Mieterin einer Wohnung in dem der Antragsgegnerin gehörenden Haus***** in*****. Im Mietvertrag wurde ein Pauschalzins von S 4.000 vereinbart. Am 20. 1. 1998, somit innerhalb der Frist des § 16 Abs 8 MRG für befristete Mietverhältnisse, begehrte die Antragstellerin in ihrem an die Schlichtungsstelle der Stadt Graz gerichteten Antrag, die Schlichtungsstelle möge Am 20. 1. 1998, somit innerhalb der Frist... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei beantragte zur Sicherung ihres gleichzeitig eingeklagten, auf Unterlassung der Verwendung unzulässiger Klauseln gemäß §§ 28 ff KSchG und Urteilsveröffentlichung gerichteten Anspruchs die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, dass ihrer Gegnerin ab sofort bis zur rechtskräftigen Erledigung der Klage verboten werden soll, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Ver... mehr lesen...