Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17
Rechtssatz: Das Rekursgericht hat die im mietrechtlichen Außerstreitverfahren ergangenen Sachentscheidungen im Wesentlichen wie ein Berufungsgericht zu überprüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 156/03g Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 156/03g Veröff: SZ 2003/127 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im hier zu beurteilenden Zeitraum eine gemeinnützige Bauvereinigung. Als solche hat sie im eigenen Namen auf der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus den Grundstücken 837/42 und 837/43, die aus 50 Wohneinheiten bestehende Wohnungseigentumsanlage “E*****" errichtet und den Antragstellern sowie weiteren jetzigen Mit- und Wohnungseigentümern der Liegenschaft auf Basis eines Nutzwertgutachtens vom 5. 8. 1994 verkauft. Die den Antragstellern zukommende... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Mag. Karl K*****, vertreten durch Martin N***** und Mag. Nadja H*****, Mietervereinigung Österreichs, Landesorganisation Wien, 1010 Wien, Reichsratsstr... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17
Rechtssatz: Das Rekursgericht hat die im mietrechtlichen Außerstreitverfahren ergangenen Sachentscheidungen im Wesentlichen wie ein Berufungsgericht zu überprüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 156/03g Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 156/03g Veröff: SZ 2003/127 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17
Rechtssatz: Das Rekursgericht hat die im mietrechtlichen Außerstreitverfahren ergangenen Sachentscheidungen im Wesentlichen wie ein Berufungsgericht zu überprüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 156/03g Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 156/03g Veröff: SZ 2003/127 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel, Dr. Baumann und Hon. Prof. Dr. Danzl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Martin B*****, vertreten durch Dr. Walter Derganz, Rechtsanwalt in Bregenz, gegen die beklagte Partei Landeshauptstadt Bregenz, vertreten durch Dr. Georg Mandl und andere Rechtsanwälte in F... mehr lesen...
Begründung: Am 4. 12. 2001 beantragte der Vater, die zuletzt mit S 3.600,- monatlich festgesetzten Unterhaltsbeiträge für die Zeit vom 1. 1. 2001 bis zum 30. 4. 2001 auf monatlich S 3.100,-, für die Zeit vom 1. 5. 2001 bis zum 31. 10. 2001 auf monatlich S 1.700,- und ab 1. 11. 2001 auf monatlich S 3.100,- herabzusetzen. Das Amt für Jugend und Familie sprach sich gegen diesen Antrag aus. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 22. 3. 2002, 15 S 40/02b-9, wurde über das Ve... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war Mieterin der Wohnung ***** in ***** aufgrund eines Mietvertrages vom 28. 11. 1995. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, auf der sich das Haus *****befindet. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag an die Schlichtungsstelle begehrte die eine "C***** B***** B*****" gegenüber der Antragsgegnerin festzustellen, dass bei Vorschreibung des Mietzinses ihr gegenüber im Zeitraum 15. 11. 1995 bis 31. 7. 1999 durch ... mehr lesen...
Begründung: Den Kindern wurde zunächst mit Beschlüssen vom 30. 8. 1999 des damals zuständigen Pflegschaftsgerichtes für die Zeit vom 1. 8. 1999 bis 31. 7. 2002 monatliche Unterhaltsvorschüsse von je S 1.700,-- gewährt, weil der uneheliche Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen war. Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 22. 8. 2002 wurden diese Unterhaltsvorschüsse in der monatlichen Höhe von je EUR 181,68 für die Zeit vom 1. 8. 2002 bis 31. 7. 2005... mehr lesen...
Begründung: Die beiden klagenden Ehegatten sind je zur Hälfte Wohnungseigentümer der hier maßgeblichen, von der Erstklägerin an den Beklagten vermieten Eigentumswohnung. Der Zweitkläger hat sowohl der Vermietung als auch der Räumungsklage, der von den Vorinstanzen übereinstimmend stattgegeben wurde, zugestimmt. Der Beklagte releviert im Wesentlichen ausschließlich die Frage, inwieweit dies deshalb unberechtigt sei, weil vorerst nur einer der beiden Ehegatten die Räumungsklage ein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitsache des Antragstellers Walter H*****, vertreten durch Prochaska & Schwarzinger, Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider den Antragsgegner Univ. Prof. Dr. Michael Z*****,... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 7. 9. 1995 begehrte der Antragsteller die Überprüfung der Angemessenheit der Grundkosten und Aufschließungskosten im Zusammenhang mit der Angemessenheit des Preises für Wohnungseigentum gemäß § 22 Abs 1 Z 6 WGG iVm §§ 13, 15 WGG. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 7. 9. 1995 begehrte der Antragsteller die Überprüfung der Angemessenheit der Grundkosten und Aufschließungskosten im Zusammenhang mit der Angemessenheit des P... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Klägers auf Berichtigung der Bezeichnung der klagenden Partei ab und fertigte diesen Beschluss gemeinsam mit dem Urteil über die Abweisung des Klagebegehrens auf Zahlung von 98,07 EUR sA und Räumung einer Wohnung aus. Gegen dieses Urteil erhob der Kläger Berufung. Nach deren Ausführungen richtete sich das Rechtsmittel allerdings auch gegen den Beschluss, mit dem das Erstgericht den Antrag auf Berichtigung der Parteibezeichnung abgewies... mehr lesen...
Begründung: Die gesetzliche Vertreterin des Kindes beantragte die Erhöhung der Unterhaltsleistung des Vaters von monatlich EUR 174,41 auf monatlich EUR 273,25 für die Zeit vom 11. 9. 1999 bis 30. 6. 2000, auf monatlich EUR 278,34 für die Zeit vom 1. 7. 2000 bis 30. 6. 2001 und auf monatlich EUR 288,-- ab 1. 7. 2002. Das Erstgericht erhöhte den Unterhalt antragsgemäß. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner als Eigentümer des Hauses ***** in ***** haben mit der Antragstellerin am 4. 6. 1992 einen Hauptmietvertrag über die Wohnung top Nr 31 in diesem Haus abgeschlossen, wobei ein Nettohauptmietzins von S 4.451,24 vereinbart wurde. Zusätzlich dazu wurde für Möbelmiete ein Betrag von S 300 vereinbart, welcher Betrag zwischen den Parteien unstrittig ist. Die Antragsgegner hatten im Jahr 1985 die Wohnung top Nr 31, die damals im Wohnungsverband noch kein WC h... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner ist Hauptmieter des Geschäftslokals im Erd- und Kellergeschoss im Haus W*****. Der zwischen dem Hauseigentümer und dem Erstantragsgegner vereinbarte Hauptmietzins betrug S 11.900, ab der Vereinbarung vom 3. 2. 1999 mit Wirksamkeit ab 1. 1. 1998 S 22.000 zuzüglich Umsatzsteuer und Betriebskosten und Wertsicherung. Der Erstantragsgegner betrieb in dem Geschäftslokal zuletzt eine Stefanel-Boutique. Er führte im Jahr 1989 Renovierungs- und Instandhalt... mehr lesen...
Begründung: Im Herbst 1998 erfuhr die Antragstellerin vom Sohn der Hauseigentümer, dass die gegenständliche Wohnung zu vermieten sei. Die Antragstellerin wandte sich daraufhin an die Hauseigentümer. Sie besichtigte die Wohnung mit den Hauseigentümern und deren Sohn. Hinsichtlich des Abschlusses des Mietvertrages verwiesen sie die Hauseigentümer an die Antragsgegnerin, die von ihnen ca zwei Monate zuvor einen Alleinvermittlungsauftrag für die Vermietung der Wohnung erhalten hatte. Di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Mara M***** OEG, *****, vertreten durch Jirovec & Partner Rechtsanwalts-Gesellschaft mbH in Wien, gegen die Antragsgegnerin 1. Heidi K*****, 2. ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte die Festsetzung eines angemessenen Hauptmietzinses für seine (bis 30. 6. 2001) von der Antragsgegnerin gemietete Wohnung mit der Behauptung, die von dieser vorgenommene Erhöhung des Hauptmietzinses sei nicht zulässig gewesen. Eine Mietzinserhöhung sei erst nach Rückerstattung von Investitionskosten seiner Eltern (Installation einer Gasheizung, Bodenbelagsarbeiten) möglich. Die Antragsgegnerin wendete ein, dass dem Antragsteller keine Ansprüc... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. 1. 1995 Hauptmieter der Wohnung top Nr 25 im Haus *****in ***** Die Wohnung weist eine Fläche von 41 m2 auf, besteht aus Zimmer, Küche und Kabinett und verfügte im Zeitpunkt der Vermietung nur über einen Kaltwasseranschluss, es gab weder Bad noch WC und auch kein Warmwasser in der Wohnung. Auch über eine Heizung verfügte die Wohnung nicht. Im Jahr 1994 und 1995 war der Erstantragsgegner zum Verwalter dieses Hauses bestellt. Im Zeitraum 199... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der am 19. 10. 2001 beim Erstgericht eingelangten Klage die Räumung der Ehewohnung. Seine Ehe mit der Beklagten sei mit Urteil des Bezirksgerichtes Kenitra (Marokko) geschieden worden. Die Beklagte sei für schuldig erkannt worden, die Ehewohnung zu räumen. Die Entscheidung des marokkanischen Gerichts über das eheliche Güterrecht widerspreche nicht dem österreichischen ordre public und stehe einem neuerlichen Aufteilungsverfahren entgegen. Die Be... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus K*****. Die Wohnungseigentumsanlage besteht seit den 60er Jahren; die Parifizierung erfolgte mit einem Bescheid vom 20. 5. 1965. Die Antragsteller begehren nach vorheriger Anrufung der Schlichtungsstelle (gegen deren Entscheidung die Antragsgegner das Gericht angerufen haben) die Neufestsetzung der Jahresmietwerte 1914 für die Wohnungen und sonstigen selbständigen Räu... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25. 10. 2002 eingebrachten und mit EUR 16.394,81 bewerteten Klage stellte die Klägerin das Begehren, die beklagten Parteien als Berechtigte aus dem ob einer näher bezeichneten Liegenschaft zu ihren Gunsten einverleibten Belastungs- und Veräußerungsverbot schuldig zu erkennen, die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Titularschuld (des Sohnes der Beklagten gegenüber der Klägerin) in Höhe von EUR 14.578,17 z... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren auf Feststellung der Haftung des Beklagten für den Ersatz aller Verbindlichkeiten des Klägers im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag, das in der Klage mit S 12.500,-- bewertet wurde. Das Berufungsgericht sprach in der angefochtenen Entscheidung aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands EUR 4.000 nicht übersteige und die Revision (daher) jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gemäß §... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs8MRG §37 Abs3 Z13
Rechtssatz: Ein Zwischenfeststellungsantrag, der auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung abzielt, muss innerhalb der Fallfrist des § 16 Abs 8 MRG gestellt werden, wenn es sich um die erstmalige "Anfechtung" einer Mietzinsvereinbarung handelt. Entscheidungstexte 5 Ob 17/03s Entscheidungstext OGH 11.02.2003 5 Ob 17/03s ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers Andreas P. W*****, vertreten durch Dr. Anton Paul Schaffer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1.) Anton F*****, 2.) Günther F*****,... mehr lesen...
Begründung: In einem über Antrag der Antragsteller eingeleiteten Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG trug das Erstgericht mit Beschluss vom 7. Juni 2002 der Antragsgegnerin gemäß § 22 Abs 2 Z 1 WGG die Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten unter Anschluss sämtlicher Rechnungen der Subunternehmer auf, welche seitens der Firma H***** zur Durchführung des Bauprojekts ***** herangezogen wurden. Dies unter Setzung einer Frist von vier Wochen und Androhung einer Beugestra... mehr lesen...
Begründung: Dem Vertreter der Antragsgegnerin wurde die Rekursentscheidung des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 10. 9. 2002 am 5. 12. 2002 zugestellt. Am 21. 1. 2003 erhob er gegen diese Entscheidung den vorliegenden außerordentlichen Revisionsrekurs. Rechtliche Beurteilung Dabei wurde offensichtlich übersehen, dass die Vorschriften der ZPO über die Gerichtsferien gemäß Art XXXVI EGZPO auf Verfahren in außerstreitigen Rechtssachen keine Anwendung finden ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs8MRG §37 Abs3 Z13
Rechtssatz: Ein Zwischenfeststellungsantrag, der auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung abzielt, muss innerhalb der Fallfrist des § 16 Abs 8 MRG gestellt werden, wenn es sich um die erstmalige "Anfechtung" einer Mietzinsvereinbarung handelt. Entscheidungstexte 5 Ob 17/03s Entscheidungstext OGH 11.02.2003 5 Ob 17/03s ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat sich mit einer Unterhaltsvereinbarung mit dem Unterhaltssachwalter zu einem Unterhaltsbeitrag von 213 EUR monatlich für die am 3. 1. 2002 geborene Minderjährige verpflichtet. Das Kind begehrt die Erhöhung des Unterhaltsbeitrags auf 300 EUR monatlich, der Vater die Herabsetzung auf 161 EUR. Die Vorinstanzen gaben dem Erhöhungsbegehren statt und wiesen das Herabsetzungsbegehren des Vaters ab. Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekur... mehr lesen...