Begründung: Die Liegenschaft EZ 834 GB 81113 Innsbruck steht im gemischten Miteigentum der Parteien dieses Verfahrens. Die Miteigentumsanteile, mit denen zum Teil Wohnungseigentum verbunden ist, verteilen sich so, dass 427/854 Anteile der Antragstellerin zukommen und ebenfalls 427/854 Anteile - zusammengerechnet - den Antragsgegnern. Es bestehen zwei Benützungsvereinbarungen aus den 80er Jahren. Die Antragstellerin strebt - soweit ihr Begehren noch Gegenstand des Verfahrens ist - ba... mehr lesen...
Begründung: Einziger Geschäftsführer der Andrea F***** Gesellschaft mbH ist seit 17. April 2000 der Alleingesellschafter Addison L*****, dessen Anschrift im Firmenbuch mit "***** Orlando-Florida", aufscheint. Mit Beschluss vom 25. Mai 2000 bestellte das Erstgericht über Antrag des Finanzamtes Wiener Neustadt (im Zuge eines Prüfungsverfahrens) einen Rechtsanwalt in Wiener Neustadt - den Antragsteller und nunmehrigen Rechtsmittelwerber - zum selbstständig vertretungsbefugten Notgesch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 5.200 ab 1. 3. 1999 und wies das darüberhinausgehende Mehrbegehren (unbekämpft) ab. Das Rekursgericht wies den dagegen von der Mutter erhobenen Rekurs, soweit er sich gegen den Zuspruch eines monatlichen Unterhaltsbeitrages in der Höhe von S 4.000 ab 1. 1. 2001 richtete, mangels Beschwer zurück und gab ihm im Übrigen nicht Folge. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsre... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist per 1. 4. 2000 in die Hauptmietrechte seiner Mutter an der Wohnung top 3 im Haus ***** eingetreten. Dieser Umstand wurde der Hausverwaltung mit Schreiben vom 24. 3. 2000 bekannt gegeben, das am 27. 3. 2000 bei der Hausverwaltung einlangte. Mit Schreiben vom 15. 12. 2000 hat die Antragsgegnerin, die Eigentümerin des Hauses *****, dem Antragsteller rückwirkend für den Zeitraum April 2000 bis Dezember 2000 eine Hauptmietzinsnachzahlung von brutto S 16... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben eine als "Vorvertrag" überschriebene Vereinbarung über den Kauf einer Liegenschaft geschlossen; das Schriftstück wurde vom Erstbeklagten am 9. Februar 1984, von der Zweitbeklagten am 10. Februar 1984 unterfertigt; darauf haben nun die klagenden Käufer eine Zahlung von 450.000 S an die beklagten Verkäufer geleistet. Die Beklagten waren damals nur außerbücherliche Eigentümer. Vertragsbestimmung war: "Die Liegenschaft wurde mit Gemeinderatsbeschluss der G... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z1MRG §48WEG 1975 §26 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Zeitpunkt des Einlangens des Sachantrages ist der Zeitpunkt, an den jene Übergangsregelungen anknüpfen, die - wie zB § 48 Abs 1 MRG anordnen, dass "anhängige" Verfahren noch nach den bisher in Geltung gestandenen Vorschriften durchzuführen sind. Ein vom Eingangsgericht erteilter Auftrag zur Behebung von Formgebrechen ändert daran nichts. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der beiden zusammengelegten Wohnungen top 10 und 11 im Haus***** in*****, das im Eigentum der Erst- bis Drittantragsgegner steht. Die Wohnungen waren im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages (1975) Substandardwohnungen im Sinn des § 3 Z 10 StadterneuerungsG, weil keine Toilette im Wohnverband vorhanden war. Die Antragstellerin ist Mieterin der beiden zusammengelegten Wohnungen top 10 und 11 im Haus***** in*****, das im Eigentum der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentscheidung, sodass die besonderen Rechtsmittelmöglichkeiten des § 37 Abs 3 Z 18 MRG nicht eröffnet werden (5 Ob 92/93). Der Revisionsrekurs ist daher im Sinn des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO nicht jedenfalls unzulässig. Er erweist sich aber mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage als unzulässig. Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentsch... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war von der Mitte der 80er Jahre bis zum 31. 7. 1999 Verwalterin der im Wohnungseigentum der sonstigen Verfahrensbeteiligten stehenden Liegenschaft EZ ***** mit den Anschriften *****. Sie hat den Wohnungseigentümern jedes Jahr bis zum 30. Juni Abrechnungen über ihre Verwaltertätigkeit gelegt und dabei jeweils schriftlich darauf hingewiesen, dass die Wohnungseigentümer die Belege nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in der Kanzlei der Antra... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z1MRG §48WEG 1975 §26 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Zeitpunkt des Einlangens des Sachantrages ist der Zeitpunkt, an den jene Übergangsregelungen anknüpfen, die - wie zB § 48 Abs 1 MRG anordnen, dass "anhängige" Verfahren noch nach den bisher in Geltung gestandenen Vorschriften durchzuführen sind. Ein vom Eingangsgericht erteilter Auftrag zur Behebung von Formgebrechen ändert daran nichts. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen war zuletzt zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von 101,74 EUR (= S 1.400) verpflichtet. Die Minderjährige begehrte die Erhöhung des Unterhalts ab 1. 12. 1999 auf 276,16 EUR (= S 3.800) monatlich. Das Erstgericht erhöhte den vom Vater monatlich zu leistenden Unterhaltsbeitrag um 148,26 EUR (= S 2.040,10) auf 250 EUR (= S 3.440,08) und wies das Mehrbegehren - unbekämpft - ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und s... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von 8.000 S für seine Tochter Julia M***** verpflichtet. Das Erstgericht setzte die vom Vater zu erbringende monatliche Unterhaltsleistung ab 1. 10. 2001 auf 3.300 S monatlich herab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen diesen Beschluss erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" des Vaters legte das Erstger... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 506 Abs 1 Z 5 ZPO muss die Revisionsschrift bei einer außerordentlichen Revision eine Zulassungsbeschwerde enthalten: es sind "gesondert die
Gründe: , warum entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 502 Abs 1 ZPO die Revision für zulässig erachtet wird" auszuführen. Derartige Ausführungen fehlen in der vorliegenden Revisionsschrift des Klägers zur Gänze; der Revisionswerber hat nicht einmal die seiner Ansic... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilurteil bestätigte das Berufungsgericht infolge Berufung der Klägerin I.) die Abweisung des Klagebegehrens gegen den Erstbeklagten (1. Zahlung ATS 517.992,10 sA, 2. Feststellung) und den Zweitbeklagten (1. Zahlung ATS 253.317,40 sA, 2. Feststellung), sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes des Feststellungsbegehrens ATS 52.000, nicht aber ATS 260.000 übersteige, und die ordentliche Revision nicht zulässig sei, und II.) hob im Übrigen das Ersturtei... mehr lesen...
Begründung: Eine Bezirkshauptmannschaft verpflichtete mit Bescheid vom 5. März 1990 die Antragstellerin als Eigentümerin des öffentlichen Guts, in dessen Bereich nach einer aufgelassenen Tankstelle Verunreinigungen des Erdreichs durch Mineralöl aufgetreten waren, zum Ersatz der Entsorgungskosten von ATS 101.658,94 sA; diese Kosten seien zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen erforderlich gewesen. Mit Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 117 Abs 4 WRG begehrte die ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Betroffenen, von ihrem gesperrten Sparbuch 20.000 S als Geschenk an ihren Sohn O*****, der in finanziellen Nöten sei, freizugeben, ab, "weil das Gesetz die Zuwendung von Vermögen der Betroffenen an dritte Personen nicht vorsehe". Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, "weil der auszuzahlende Geldbetrag zweifellos nicht dem Wohl der Betroffenen diene", und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 Auß... mehr lesen...
Begründung: Noch vor dem Eintritt seiner Volljährigkeit beantragte der durch seine Mutter vertretene Minderjährige am 28. 3. 2001, seinen ehelichen Vater zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 4.800 S zu verpflichten. Der Vater sprach sich gegen die Unterhaltsfestsetzung aus und führte Naturalleistungen, eine wegen Arbeitslosigkeit geminderte Leistungsfähigkeit und verschiedene Aufwendungen als Abzugsposten von der Bemessungsgrundlage ins Treffen. Der Antragsteller hielt seinen ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter des Hauses *****. Die Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft. Seit 1996 besteht die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes gemäß § 24a WEG. Im Jahr 1999 wurde hinsichtlich einiger Objekte Wohnungseigentum begründet. Der Erstantragsgegnerin bzw ihrer Rechtsvorgängerin standen als Miteigentümerin ein Nutzungsrecht an dem Geschäftslokal top 1b + 1c+ 11 samt Keller zu. Die Räumlichkeiten wurden von 1995 bis zur ersten Jah... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung top Nr 5 im Haus ***** in*****, der Antragsgegner Eigentümer dieses Hauses. Mit Antrag vom 24. 10. 1997, gerichtet an die zuständige Schlichtungsstelle, begehrte der Antragsteller festzustellen, dass durch die Vorschreibung eines bestimmten Hauptmietzinses das gesetzlich zulässige Zinsausmaß überschritten wurde. Diesem Feststellungsbegehren wurde keine zeitliche Einschränkung der Mietzinsüberprüfung zu bestimmten Zinsterminen hin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bereits im März 1996 war dem Kläger bekannt, dass es die Beklagten unterlassen haben, ihm die Veräußerung der Geschäftsräumlichkeiten, die Gegenstand des Bestandvertrages bilden, im August 1989 entsprechend § 12 Abs 3 MRG in der Fassung vor dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz BGBl 800/93 anzuzeigen und der Kläger daher davon keine Anhebung auf den angemessenen Hauptmietzins im Sinne dieser Bestimmung verlangen konnte. Bereits ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 AMRG idF vor der WRN 2000 §44MRG idF WRN 2000 §49c Abs8MRG §37 Abs3 Z13
Rechtssatz: In einem vor dem 1. Juli 2000 eingeleiteten Mietzinsüberprüfungsverfahren steht dem Antragsteller prozessual nicht nur das Recht zu, die Frage der Unwirksamkeit der alten Hauptmietzinsvereinbarung als Vorfrage für bestimmte Überschreitungszeiträume geltend zu machen, sondern zufolge der Bestimmung des § 37 Abs 3 Z 13 MRG auch das Recht, diese Unwi... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht eine Entscheidung des Erstgerichtes bestätigt, mit der festgestellt worden war, dass über das Geldleistungsbegehren der Antragstellerin im außerstreitigen Mietrechtsverfahren nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG zu entscheiden sei, weil es um die Rückzahlung einer verbotenen Ablöse gehe. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht eine Entscheidung des Erstgerichtes bestätigt, mit der festgestellt worden war, dass über... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter, die Antragsgegnerin Vermieterin der Wohnung Nr 3 im Haus ***** in 1020***** . Der Mietvertragsabschluss erfolgte im Jahr 1989. Im Zeitraum 1. 12. 1996 bis 30. 11. 1999 wurde dem Antragsteller ein Hauptmietzins von monatlich S 1.030 netto vorgeschrieben. Mit rechtskräftigem Sachbeschluss vom 7. 8. 1998 wies das Bezirksgericht Donaustadt im Verfahren zu 28 Msch 29/98x den Antrag des Antragstellers, für den Zeitraum 1. 4. 1995 bis 31. 3. 1998 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 AMRG idF vor der WRN 2000 §44MRG idF WRN 2000 §49c Abs8MRG §37 Abs3 Z13
Rechtssatz: In einem vor dem 1. Juli 2000 eingeleiteten Mietzinsüberprüfungsverfahren steht dem Antragsteller prozessual nicht nur das Recht zu, die Frage der Unwirksamkeit der alten Hauptmietzinsvereinbarung als Vorfrage für bestimmte Überschreitungszeiträume geltend zu machen, sondern zufolge der Bestimmung des § 37 Abs 3 Z 13 MRG auch das Recht, diese Unwi... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer der Wohnung top Nr ***** im Haus*****. Der Antragsgegner Mieter dieser Wohnung. Ein mündlicher Mietvertrag wurde nach
Begründung: von Wohnungseigentum zwischen den Parteien abgeschlossen. Der Mietvertrag ist nicht befristet. Das Mietverhältnis besteht seit mehr als 10 Jahren. Für ein ursprüngliches Haus wurde die Baubewilligung vor dem 8. 5. 1945 erteilt. Nach Bombenschäden im zweiten Weltkrieg wurde mit Mitteln des Wohnhauswieder... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter der im zweiten Obergeschoß des Hauses *****gelegenen Wohnung, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Das Haus wird seit etwa 1995 von Grund auf renoviert. Die Renovierung ist im Wesentlichen mit Ausnahme der Wohnung der Antragsteller abgeschlossen. Die Wohnung der Antragsteller ist umfangreich sanierungs- und reparaturbedürftig. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag (soweit nach der Einschränkung ON 44 vom 13. 7. 2000 noch aufrecht... mehr lesen...
Begründung: Die von den Antragstellern am 17. 9. 1992 beantragte Überprüfung der Grund und Baukosten ihrer von der Antragsgegnerin - einer gemeinnützigen Bauvereinigung - erworbenen Reihenhäuser führte im erstinstanzlichen Verfahren zum Ergebnis, dass eine Überschreitung der angemessenen Preise in der Höhe von mehreren Mio Schilling festgestellt und die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, den Antragstellern Beträge zwischen S 79.366,19 und S 239.522,37 zurückzuzahlen. Als berec... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Gericht zweiter Instanz einem Rekurs des Helmut G***** gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Haag vom 28. 3. 2001, GZ 3 Nc 35/01i, nicht Folge gegeben und ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht S 260.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dieser Beschluss wurde Helmut G***** am 13. 9. 2001 zugestellt. Am 19. 9. 2001 erhob er dagegen einen an das Landesgericht St. Pölt... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller - ein österreichischer Staatsbürger - begehrte den Zuspruch eines "vom Gericht zu ermittelnden Entschädigungsbetrags" von zumindest 1 Mio S wegen einer "(Quasi)Enteignung". Er brachte vor, er sei am 6. 11. 1952 im Alter von zwanzig Jahren von Soldaten der sowjetischen Besatzungsmacht verhaftet und in das sowjetische Militärgefängnis in Baden bei Wien verbracht worden. Dort sei er "unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert und schweren Repressalien a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, seiner Tochter Juliana für die Zeit vom 1. 6. 1992 bis 31. 12. 1994 insgesamt S 57.040 an Unterhalt zu bezahlen und wies das Mehrbegehren des Kindes ab. Weiters verpflichtete es den Vater - ebenfalls für die Zeit vom 1. 6. 1992 bis 31. 12. 1994 - zur Zahlung von Unterhalt im Gesamtbetrag von S 60.480 an seinen Sohn Florian; das Mehrbegehren dieses Kindes wies es ab. Das Rekursgericht bestätigte diese - im abweislichen Teil unbek... mehr lesen...