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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §10 Abs4 Z4;Rechtssatz
Die Tatsache der Ermahnung allein reicht - unbeschadet der Frage, ob gegen eine solche Ermahnung nach § 109 Abs 2 BDG 1979 in der Fassung der Novelle BGBl I Nr 61/1997 eine gesonderte Rechtsschutzmöglichkeit besteht oder nicht - nicht für eine Wertung im Sinne des § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000120182.X03Im RIS seit
04.09.2001