RS Vwgh 2001/5/30 2001/12/0067

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §10 Abs4 Z2;

Rechtssatz

Eine in der Vergangenheit erwiesene Neigung zu Kurzschlusshandlungen schließt die Eignung der Beschwerdeführerin als Zollwachebeamtin in Anbetracht der von den bewaffneten Zollorganen wahrzunehmenden Aufgaben und der mit dem Führen einer Dienstwaffe und dem allfälligen Waffengebrauch verbundenen erhöhten Verantwortung aus. Dass sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin zwischenzeitig so weit stabilisiert habe, dass sie wieder in der Lage sei, ihren Dienst zu verrichten, ist für die Beurteilung, ob die Beschwerdeführerin in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen ist, nicht entscheidend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001120067.X06

Im RIS seit

02.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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