Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Für den Fall der Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens zu sachgleichen Vorfällen, die die Grundlage der Aufkündigung des Dienstverhältnisses bilden, liegt eine Vorfragesituation im Sinn des § 38 AVG vor. Unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen kann die Dienstbehörde das Kündigungsverfahren unterbrechen und den Ausgang des disziplinarbehördlichen Verfahrens abwarten. Sie ist dazu aber nicht verpflichtet (Hinweis E 19.11.1997, 95/12/0209).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001120067.X05Im RIS seit
02.08.2001Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019