RS Vwgh 2001/5/30 2001/12/0067

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §38;
BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
BDG 1979 §43 Abs2;

Rechtssatz

Für den Fall der Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens zu sachgleichen Vorfällen, die die Grundlage der Aufkündigung des Dienstverhältnisses bilden, liegt eine Vorfragesituation im Sinn des § 38 AVG vor. Unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen kann die Dienstbehörde das Kündigungsverfahren unterbrechen und den Ausgang des disziplinarbehördlichen Verfahrens abwarten. Sie ist dazu aber nicht verpflichtet (Hinweis E 19.11.1997, 95/12/0209).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001120067.X05

Im RIS seit

02.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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