Entscheidungsgründe: Die Klägerin handelt mit Lastkraftwagen und Omnibussen und übt das Kraftfahrzeugmechanikergewerbe aus. Seit 1981 ist sie Mitglied der "I*** Industrial Vehicles Corporation B.V.". Dieser Verband hat am 4. November 1976 beim Österreichischen Patentamt die Verbandsmarke "Iveco" zur Eintragung angemeldet; die Marke wurde in der Folge registriert und ist auch heute noch aufrecht. Seit 1980 treten in Österreich nur die Klägerin und die STEYR-DAIMLER-PUCH AG als Gene... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Satzungsmäßiger Zweck des klagenden Verbandes ist unter anderem die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, und zwar auch durch Geltendmachung des Unterlassungsanspruches nach § 14 UWG; ihm gehören derzeit 163 Unternehmen der Markenartikelindustrie an, darunter auch solche, die Bier erzeugen oder vertreiben. Die Erstbeklagte erzeugt in der von ihr in St.Pölten-Unterradlberg betriebenen Niederlassung "Egger-Bier". Der Zweitbeklagte erteilt als Geschäftsführer d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und betreibt unter anderem das Verlagsgewerbe; sie ist auch in Österreich geschäftlich tätig und tritt dabei unter anderem in Kontakt mit österreichischen Gemeinden, denen sie - durch Werbeanzeigen finanzierte - Informationsschriften anbietet. Der Beklagte war früher für die Klägerin als Vertreter tätig. Seit 19.September 1986 betreibt er ein - nicht protokolliertes - Ankündigung... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4MSchG §55PatG 1970 §149
Rechtssatz: Wenn auch die Bestimmung der Art der Urteilsveröffentlichung - insbesondere der dafür herangezogenen Medien - dem freien Ermessen des Gerichtes überlassen ist, muss sie sich doch im Rahmen des Antrages halten. Überlässt der Kläger die Wahl des Mediums dem Gericht, dann steckt er damit den Rahmen so weit ab, dass das Gericht jedes nach seinem pflichtgemäßen Ermessen ihm zweckmäßig erscheinend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitkläger Josef F*** war in der Zeit vom 1. Februar 1986 bis 9. Juni 1986 beim Beklagten als Provisionsvertreter für Rolläden, Fenster, Fensterbänke und Haustüren angestellt; vorher hatte er bereits freiberuflich für den Beklagten gearbeitet. Während des Dienstverhältnisses beim Beklagten hatte der Zweitkläger ein monatliches Fixum von S 6.000,-- sowie eine Provision von anfänglich 35 % und später 40 % des Listenpreises von Rolläden und von 22 % beim Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine im Handelsregister des Landesgerichtes St. Pölten unter HRA 1470 eingetragene OHG mit dem Sitz in St. Pölten - Unterradlberg, welche die industrielle Erzeugung von Bier zum Gegenstand hat. Im Handelsregister des Landesgerichtes Innsbruck ist unter HRB 3871 die Fritz E*** Gesellschaft mbH eingetragen, die ua mit dem Erwerb, Besitz und Betrieb von Industrieunternehmen, insbesondere solcher mit dem Gegenstand der Holzverarbeitung oder der Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt eine Geschäftsstelle der Österreichischen Klassenlotterie. Die Beklagte führt auf Grund der ihr vom Bundesministerium für Finanzen erteilten Konzession (§ 20 b GlücksspielG) dem Glücksspielmonopol des Bundes (§ 3 GlücksspielG) vorbehaltene Glücksspiele insbesondere das Lotto "6 aus 45", durch. Sie ließ vor der ersten Runde dieses Glücksspieles verschiedenen Tageszeitungen einen Werbeprospekt (./A) beilegen, dem ein Wettschein beigefügt wa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zweck des klagenden Vereines ist die Wahrung und Förderung der Interessen des Apothekerstandes; er befaßt sich daher unter anderem nach § 3 Abs. 2 lit. k seiner Satzung mit der Verfolgung von Ansprüchen nach dem UWG. Die Beklagte betreibt eine Drogerie. Am 21. und 22. Februar 1986 warb die Beklagte in den Auslagen ihres Reformhauses in Linz, Stockhofstraße 8-30, für Matetee mit den Hinweisen: "Regt Herz und Kreislauf an", "Macht munter", "Wassertreibend", "Ver... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 396 und § 398 ZPO ist folgender Sachverhalt für wahr zu halten: Die Klägerin ist auf dem Bekleidungssektor unter dem Firmenschlagwort "B***" in Österreich allgemein bekannt. Sie ist Inhaberin der internationalen Wortmarke Nr. 456 092 "B***", welche mit der Priorität 7.12.1979 auch in Österreich für Damen-, Herren- und Kinderkleidung geschützt ist. Der Beklagte hat Bekleidungsstücke, die nicht von der Klägerin stammen, unter der Bezeichnung "B***" verkauft. Die ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 GUWG §25 Abs4
Rechtssatz: Die Verurteilung zum öffentlichen Widerruf einer herabsetzenden Tatsachenbehauptung und die Ermächtigung zur Veröffentlichung des über dieselbe Tatsachenbehauptung ergangenen, zur Unterlassung verpflichtenden Urteils in denselben Medien kommt nicht in Betracht, wenn für die Veröffentlichung zweier fast gleichlautenden Verpflichtungen (Unterlassung und Widerruf der selben Äußerung) kein Aufklärungsbedürfnis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Ried im Innkreis. Der Erstbeklagte ist Versicherungsberater und Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei, die außergerichtlich Unfallgeschädigte berät und vertritt ("Schadenshelfer"). Zwischen dem Kläger (sowie anderen Rieder Anwälten) und dem Beklagten war ua ein Vorprozeß anhängig, in dem es im wesentlichen um den Umfang der Berechtigung des Erstbeklagten ging, als "Schadenshelfer" und "Fachmann in Schadenersatzangelegenheiten... mehr lesen...
Norm: AMG §1 Abs5UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Aufklärungsbedürfnis des Publikums über das Verbot die beanstandete Teemischung in der Art eines Arzneimittels an Letztverbraucher abzugeben, auch wenn es sich bei der vertriebenen Teemischung um eine nicht zugelassene Arzneispezialität im Sinne des § 1 Abs 5 AMG handelt. Entscheidungstexte 4 Ob 389/86 Entscheidungstext OGH 10.03.1987 4 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Kommanditgesellschaft betreibt in Linz Drogerien und Reformhäuser. Der Zweitbeklagte ist persönlich haftender Gesellschafter der Erstbeklagten. Im Rahmen dieses Geschäftsbetriebes verkaufte die Erstbeklagte an Letztverbraucher eine Kräuterteemischung "Original Pfarrer Weidingers Kräutertee zur Gesunderhaltung der Hüftnerven - 73" mit (ua) folgenden Hinweisen: "Kräutertee zur Gesunderhaltung der Hüftnerven.... Dieser kostbare, natürliche Kräute... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien befassen sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Schuhpflegemitteln. Während die Klägerin auch sogenannte herkömmliche Schuhcreme (Dosenware) vertreibt, bringt die Beklagte ein flüssiges Pflegemittel "pico-bello mit Lanolin" auf den Markt. Für dieses Produkt warb sie im Frühjahr 1983 in verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften mit Großinseraten folgenden Inhalts (Beilage K): Unterhalb der Überschrift "Der Testvergleich *) beweist:" war e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin veranstaltet an Sonntagen in Vösendorf einen sogenannten Gebrauchtwagenmarkt, auf welchem Autoeigentümer (nicht Gebrauchtwagenhändler) ihre Gebrauchtwagen zum Verkauf anbieten können. Der Beklagte ist Autohändler und nimmt ihm Rahmen seines Geschäftsbetriebes auch Altfahrzeuge entgegen und verkauft sie weiter. In der Tageszeitung "Kurier" vom 13.Juli 1984 ist ein Artikel erschienen, in dem sich unter anderem ein Passus mit folgendem Wortlaut finde... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob das Angebot eines vollstreckbaren Vergleiches die Wiederholungsgefahr auch dann beseitigt, wenn es erst nach dem Abschluß des Sicherungsverfahrens erklärt wird, ist hier nicht entscheidungswesentlich: Hat der Kläger Unterlassung und Urteilsveröffentlichung beantragt, dann reicht das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches allein in der Regel nicht aus (SZ 52/94 = ÖBl. 1980, 7 ua.); nur ein ganz o... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei beantragt zur Sicherung ihres gleichlautenden Unterlassungsbegehrens, dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, beim Einzelhandel mit Artikeln des täglichen Bedarfs, insbesondere beim Letztverbrauchergeschäft mit Haushaltselektrogeräten, einen 3 % übersteigenden Barzahlungsnachlaß und/oder einen Sonderpreis, der gegen Vorweis eines Ausfolgescheines eines Gewerbetreibenden für Artikel außerhalb dessen Wiederverkaufsprogramms oder Anlageve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein Verein, der unter anderem die Bekämpfung aller Erscheinungsformen unlauteren Wettbewerbs und die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen verfolgt. Die Erstbeklagte ist eine offene Handelsgesellschaft, die in 6 Geschäften in Wien den Handel mit Sportartikeln betreibt. Die zweit- und drittbeklagten Parteien sind persönlich haftende Gesellschafter der Erstbeklagten. Die Klägerin beantragte, die Beklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlass... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte A GmbH betreibt in Wien das Optikergewerbe. Sie veröffentlichte in der Verbraucherzeitung 'DER EINKAUF', Nr. 5/1984 (Beilage A), unter der überschrift: 'Wichtige Informationen für alle Brillenträger!' eine doppelseitige Anzeige, in welcher sie u.a. folgende Behauptungen aufstellte: 'Eine modische Fassung, die richtigen Gläser rissen oft ein großes Loch in die Geldbörse des Konsumenten, doch sie haben dem Optiker die exorbitanten Preise widerspruchslos bezahl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte, deren alleiniger Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, verteilte durch Hauszustellung in ganz Wien und in allen Wiener Filialen ihren Weihnachtskatalog 1983. In diesem kündigte die Erstbeklagte unter der Schlagzeile 'Jetzt kaufen - doppelt sparen' eine Kreditaktion für Geräte an, die sofort - noch vor Inkrafttreten der Umsatzsteuererhöhung am 1. 1. 1984 - ausgeliefert werden und zwar mit der weiteren Ankündigung: 'Zinsenfreie Teilzahlung - ers... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4 Satz1
Rechtssatz: Bezieht sich der
Spruch: auf eine Beilage, ohne die sein Inhalt nicht oder nur schon verständlich wäre, dann wird sich die Veröffentlichungsbefugnis regelmäßig auch auf diese Beilage zu erstrecken haben. Entscheidungstexte 4 Ob 331/83 Entscheidungstext OGH 17.04.1984 4 Ob 331/83 Veröff: ÖBl 1984,95 ... mehr lesen...
Norm: RabG §1UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Das Gewähren gesetzwidriger Preisnachlässe kann häufig nicht anders als durch den Einsatz von Testkäufern festgestellt werden. In solchen Fällen ist dann aber die Ablehnung einer Veröffentlichung des gerichtlichen Unterlassungsgebotes keineswegs "unverständlich", sondern im Gegenteil eine notwendige Folge des Umstandes, daß eine Aufklärung des Publikums über solche Gesetzesverletzungen in der Regel so lange... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Testkäufer können schon begrifflich nicht als "Publikum" angesehen werden, zu dessen Aufklärung es einer Urteilsveröffentlichung bedürfte; bei der Beurteilung der Notwendigkeit einer Urteilsveröffentlichung kann deshalb nur von den ausschließlich gegenüber Testkäufern begangenen Wettbewerbsverstößen (hier: Rabattverstößen) ausgegangen werden. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3ZPO §503 Abs2 Ca1ZPO §503 Abs2 C7KSchG §30 Abs1UrhG §85UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Die Frage, ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung des Urteils nach den Umständen des Falles zur Aufklärung des Publikums geboten ist, betrifft keinen der Fälle des § 503 Abs 2 ZPO; auf Rechtsausführungen der Revision zur Frage der Urteilsveröffentlichung ist daher nicht weiter einzugehen, auch wenn eine nach § 502 Abs... mehr lesen...
Die beklagte GesmbH betreibt bei der Ausübung des Gewerbes der Vermögensberatung sogenannte "Telefonwerbung": Sie ruft Personen an, mit denen noch kein geschäftlicher Kontakt besteht, und bietet ihnen ihre Leistungen an; wenn die Angerufenen Interesse bekunden, werden sie zu einem Gespräch in die Geschäftsräume der Beklagten eingeladen. Die Beklagte wendet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Gewerbetreibende; sie entnimmt die Telefonnummern dem Amtlichen Telefonbuch, dem "Compaß... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4UrhG §85
Rechtssatz: Bei den in Druckschrift begangenen Wettbewerbsverstößen ist die Urteilsveröffentlichung regelmäßig an der gleichen Stelle und in der gleichen Schrift vorzunehmen wie der Wettbewerbsverstoß (hier: Inseratenteil - Textteil). Entscheidungstexte 4 Ob 313/83 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 4 Ob 313/83 Veröff: ÖBl 1984,82 ... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Ein Gerichtsurteil inmitten von Inseraten ist selten, weshalb es sich aus der Masse der Anzeigen eher heraushebt und dem Leser daher verhältnismäßig leicht auffallen wird. Entscheidungstexte 4 Ob 313/83 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 4 Ob 313/83 Veröff: ÖBl 1984,82 4 Ob 2153/96p Entscheidungstext ... mehr lesen...
Heribert I wurde am 24. November 1977 in Wien geboren. Seine Mutter hatte am 23. Jänner 1971 Gustav Bruno L geheiratet. Diese Ehe wurde mit dem seit 2. Dezember 1977 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 4. November 1977, 15 Cg 188/77-7, geschieden. Der geschiedene Ehemann der Mutter bestritt die Ehelichkeit. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erkannte mit dem seit 5. Juni 1979 rechtskräftigen Urteil vom 20. April 1979, 8 Cg 708/79-6, daß ... mehr lesen...
Norm: UWG aF §25 Abs4
Rechtssatz: Die Urteilsveröffentlichung muß innerhalb der im Urteil ausgesprochenen Frist vollzogen sein. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist ist der Anspruch erloschen (so schon ZBl 1933/11). Entscheidungstexte 4 Ob 332/81 Entscheidungstext OGH 02.06.1981 4 Ob 332/81 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UWG aF §25 Abs4
Rechtssatz: Der Veröffentlichung, zu der die obsiegende Partei gemäß § 25 Abs 4 UWG ermächtigt wird, ist die letzte - in Rechtskraft erwachsene - Fassung des Urteilsspruches zugrundezulegen; Änderungen, die der Urteilsspruch (einschließlich des "Urteilskopfes" hier: Bezeichnung einer Partei) im Instanzenweg (zB auch durch sogenannte Maßgabebestätigungen) erfahren hat, müssen bei der öffentlichen Bekanntgabe des Entscheidu... mehr lesen...