Entscheidungsgründe: Vereinszweck des klagenden Verbandes ist es (ua), unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Ihm gehören (ua) das Landesgremium Wien des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln und das Bundesgremium des Lebensmittelhandels an. Die Beklagte betreibt in W*****, eine *****-Tankstelle mit angeschlossener Werkstätte, Waschboxen, einem Buffetbetrieb und einem "Minimarkt". Sie verfügt über eine Gewerbeberechtigung nach § 126 Z 14 GewO, beschränkt auf den Kleinhandel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Da das Berufungsgericht die von der Beklagten gerügten Mängel, daß der beantragte Zeuge S***** nicht und der Geschäftsführer der Beklagten im Hauptverfahren nicht ein weiteres Mal vernommen worden ist, verneint hat, können diese Mängel nach stRSp in der Revision nicht mehr gerügt werden (Kodek in Rechberger, ZPO, Rz 3 zu § 503 mwN; 4 Ob 2088/96d). 1. Da das Berufungsgericht die von der Beklagten gerügten Mängel, daß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Bundesparteiobmann einer im Nationalrat vertretenen politischen Partei. Der Beklagte war bis Anfang des Jahres 1997 Bundeskanzler der Republik Österreich und Vorsitzender einer anderen politischen Partei. Bei der traditionellen Kundgebung dieser Partei auf dem Rathausplatz in Wien am 1.Mai 1995 war eine Rücktrittsaufforderung der Partei des Klägers gegenüber einem der Partei des Beklagten zugehörigen Bundesminister ein Schwerpunkt der Themen. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Verbot, irreführende und unrichtige Preisvergleiche anzustellen, mit der Maßgabe bestätigt, daß dieses Verbot (nur) gilt, wenn "zwischen den Gläsern der verglichenen Brillen unterschiedliche Qualitätsmerkmale bestehen". Damit hat das Berufungsgericht der Klägerin nicht etwas zugesprochen, was diese nicht beantragt hatte (§ 405 ZPO), sondern es hat das Unterlassungsgebot eingeschränkt. Die Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin handelt mit Textilien der Marke "BLEIFREI". Die Beklagte betreibt in Österreich Einzelhandelsgeschäfte für Modewaren. Sie erwarb über einen Zwischenhändler größere von der Klägerin am 1.7.1994 exportierte Restposten, reimportierte diese und brachte die Waren sodann in ihre Filialen in Neunkirchen, Feldbach, Steyr, Wolfsberg und Spittal/Drau, in welchen sie zunächst Jeans zum Preis von 998 S, Jeans-Gilets zum Preis von 898 S, Sweater zum Preis vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro. Für Mahnschreiben an Schuldner verwendet sie ein Formblatt, in welchem es ua heißt: "Wir teilen Ihnen mit, daß wir beauftragt wurden, die Forderung des Gläubigers laut nachstehender Aufstellung einzufordern, weshalb wir Sie bitten, Ihre Schuld zuverlässig innerhalb von 3 Tagen an uns zur Einzahlung zu bringen bzw. uns in der gleichen Zeit entsprechende Zahlungsvorschläge auf unten abtrennbarer Rückantwort zu unterbrei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIVUWG §25 Abs4
Rechtssatz: Wurde die zu widerrufende Behauptung im Rahmen einer Fernsehsendung aufgestellt und so der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht, entspricht die Veröffentlichung des Widerrufs durch Verlesung im Fernsehen dem Äquivalenzgrundsatz, wobei eine Veröffentlichung im zeitlichen Verlauf jener Sendung, in der die zu widerrufende Behauptung aufgestellt wurde, am ehesten diesem Grundsatz gerecht wird. Es ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem vom Kläger gegen den Beklagten zu 2 Cg 20/94i des Erstgerichtes aus den Anspruchsgründen der Rufschädigung und Ehrenbeleidigung angestrengten Verfahren erließ der Oberste Gerichtshof eine einstweilige Verfügung (4 Ob 6/93). Dem Beklagte wurde für die Dauer des Rechtsstreites verboten, Äußerungen des Inhalts, der Kläger: 1. stehe mit jemandem in Partnerschaft, der schwerstens belastet sei und mache mit diesem gemeinsame Sache, 2. komme aus dem Fi... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Soll die beantragte Veröffentlichung in einem Printmedium erfolgen, kann weder deren Platzierung noch deren allfällige besondere optische Gestaltung dem Ermessen des Klägers vorbehalten bleiben. Wenngleich ein unsubstantielles Veröffentlichungsbegehren grundsätzlich zulässig ist, hat das Gericht nach pflichtgebundenem Ermessen auf der Grundlage der näheren Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden, wobei... mehr lesen...