Norm
UWG §25 Abs4 Satz1Rechtssatz
Bezieht sich der Spruch auf eine Beilage, ohne die sein Inhalt nicht oder nur schon verständlich wäre, dann wird sich die Veröffentlichungsbefugnis regelmäßig auch auf diese Beilage zu erstrecken haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0079637Dokumentnummer
JJR_19840417_OGH0002_0040OB00331_8300000_004