Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Zöchbauer Frauenberger, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. K***** GmbH & Co KG, 2. K***** GmbH, *****, beide vertreten durch Ruggenthaler Rechtsanwalts KG in Wien, wegen Unterlass... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Gheneff-Rami-Sommer Rechtsanwälte KG in Wien, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert 35.000 EUR)... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei ***** Rechtsanwaltskammer, *****, vertreten durch Mag. Peter Freiberger, Rechtsanwalt in Mürzzuschlag, gegen die beklagten Parteien 1. Bau & Recht GmbH, 2. DI A***** H*****, beide *****, beide vertreten durch Dax & Partner Rechtsan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin eines periodischen Druckwerks, das unter anderem in Wien vertrieben wird; die Beklagte ist Medieninhaberin des periodischen Druckwerks „Ö*****“, das bundesweit vertrieben wird. Beide Streitteile stehen daher nicht nur miteinander im Wettbewerb, sie sind auch beide Mitglieder des Vereins Media-Analyse und haben sich dessen Statuten unterworfen, Zahlen des Vereins nur unter den vom Verein formulierten Bedingungen zu veröffentlichen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** Gesellschaft mbH & Co KG, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Sie bekämpft zur Wahrung von Verbraucherinteressen mehrere Klauseln in den von der beklagten Partei verwendeten Vertragsformblättern bzw Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei handelt es sich - soweit für das Revisionsverfahren von Belang - um folgende Bestimmungen: „5. Der vom Mieter zusätzlich zum vereinbarten Hauptmietzins zu tragende Anteil an den Bewirtschaftungskos... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtssache war bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auf den im Sicherungsverfahren gefassten Beschluss 4 Ob 245/07v (= MR 2008, 162 [Korn] = ecolex 2008, 653 [Tonninger] = RdW 2008, 461= ÖBl 2008, 330 - Die neue Nr 1 der ÖAK) verwiesen. Im Hauptverfahren ist in den entscheidungsrelevanten Sachverhaltsgrundlagen keine Änderung eingetreten. Nach Klagseinschränkung war nur mehr über... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, ein weltweit tätiges Unternehmen mit Sitz in London, ist Inhaberin der in Österreich mit Priorität vom 17. 5. 1995 registrierten Farbbildmarke AT 159 829, bestehend aus der Darstellung des „Burberry-Check-Karos" in den Warenklassen 18 (insbesondere Regen- und Sonnenschirme), 24 (Webstoffe und Textilwaren) und 25 (insbesondere Bekleidungsstücke). Darüber hinaus ist die Klägerin Inhaberin der ebenfalls in den Warenklassen 18, 24 und 25 registrierte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Klagseinbringung (3. 8. 2007) Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „Österreich". Mit Einbringungsvertrag vom 21. 12. 2007 hat die Klägerin den Teilbetrieb ihres Unternehmens betreffend „Tageszeitung Österreich" zur Gänze in die Mediengruppe „Österreich" GmbH eingebracht, die spätestens seit 28. 2. 2008 Medieninhaberin der Tageszeitung „Österreich" ist. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „Kronen Z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Manfred B*****, vertreten durch Dr. Bernd Roßkothen, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei i***** GmbH, *****, vertreten durch Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wels, wegen Unterlassung (Streitw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hans Peter H*****, vertreten durch Dr. Michael Krüger Rechtsanwalt GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"-***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Leiter und Geschäftsführer der mit zwei weiteren Personen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts 1996 gegründeten Musikband JUKEBOX. Seit ihrer Gründung tritt die Band bei verschiedensten Veranstaltungen in Tirol, Vorarlberg, Salzburg, Südtirol und im süddeutschen Raum, aber auch in der Schweiz und im übrigen Österreich auf. Sie spielt stets live, das Repertoire ist weit gestreut. Die Band spielt auch selbst verfasste Nummern, sie versteht sich aber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das vorliegende Verfahren betrifft eine Verbandsklage gegen einen Heimträger in Oberösterreich wegen der Verwendung von nach dem KSchG unzulässigen Vertragsbestandteilen in AGB, weshalb zum besseren Verständnis folgende relevante Oö Landesgesetze voran vorgestellt werden: Landesgesetz vom 2. Juni 1993, mit dem in Oberösterreich ein einheitliches Pflegegeld eingeführt wird (Oö Pflegegeldgesetz - Oö PGG), LGBl 64/1993 idgF, Landesgesetz vom 2. Juni 1993, mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger handelt mit Elektrogeräten, insbesondere Staubsaugern und deren Ersatzteilen. Er führt auch Reparaturen an derartigen Geräten durch und bietet seine Leistungen über den stationären Handel, auf Märkten, über das Internet und über Hausbesuche an. Die Beklagte befasst sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Haushalts-Elektrogeräten, insbesondere Staubsaugern und anderen Geräten zur Teppichreinigung. Sie vertreibt ihre Geräte nicht über den stationä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt das Bauspargeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich an. Sie verwendete im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in ihren „Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft" in der Ausgabe 3/2006 und zum Teil auch in der Ausgabe 8/2006 die nachstehend genannten Klauseln: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte bot auf mehreren Internetseiten SMS-Dienste und die Erstellung von „Lebenserwartungsprognosen" an. Dabei erweckte sie zunächst blickfangartig den Eindruck von Gratisleistungen. Darauf folgte ein Anmeldefeld in normaler Schriftgröße, in das die Interessenten persönliche Daten einzutragen hatten. Danach musste ein Feld angeklickt werden, wonach man die - nicht gesondert angezeigten - AGB der Beklagten akzeptiere. Die Anmeldung selbst erfolgte durch ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb auf dem Oberösterreichischen Zeitungsmarkt. Die Zeitschrift „Tips" der Klägerin erscheint einmal in der Woche als Gratiszeitung, die „Rundschau" der Beklagten erscheint unter der Woche in 14 Regionalausgaben als kombinierte Gratis- und Kaufzeitung (Rundschau Wochentagsausgabe) und am Wochenende als Gratiszeitung (Sonntags-Rundschau). Die Klägerin wendet sich gegen Spitzenstellungsbehauptungen der Beklagten und begehrt Unterlassung, Urtei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin einer periodischen Druckschrift, die sich - ebenso wie eine von der Beklagten herausgegebenen Druckschrift - an die österreichische Kommunikations-, Medien- und Werbebranche wendet. Mit der Behauptung, der Herausgeber der Druckschrift der Beklagten habe der Klägerin in einem in seiner Zeitschrift veröffentlichten Kommentar vorgeworfen, sie würde von einer wahrheitsgemäßen und kritischen Berichterstattung über die Österreichische National... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt eine Kräuterlimonade, die sie unter der für sie in Klasse 32 (alkoholfreie Getränke) registrierten österreichischen Wortmarke „Almdudler" vertreibt. Die Erstbeklagte, deren alleinige Geschäftsführerin die Zweitbeklagte ist, betreibt in der Nähe von Wien ein Ausflugsrestaurant samt angeschlossenem Hotel, für das sie bis Dezember 2005 auch Limonade der Klägerin bezog; seit 2006 enthält ihr Sortiment statt dessen ein als „Kräuterlimonade" bezeichnetes G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Architekturfotograf und erhielt im Jahr 2000 von einer Architektengruppe den Auftrag, deren Installation auf einer Kunstausstellung zu fotografieren. Der Kläger erfüllte diesen Auftrag im August 2000 und erteilte der Architektengruppe das Recht, die Lichtbildwerke für eigene Zwecke im beschränkten Umfang zu verwenden. Die Beklagte ist eine Großbilddruckerei. Ihr seit 2001 erscheinendes Firmenmagazin wird parallel zum Printmedium inhaltsgleich ins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, ein deutsches Unternehmen, erzeugt Eierteigwaren und vertreibt diese unter anderem in Österreich und in Deutschland unter den für sie in Österreich und Deutschland für die Warenklasse 30 jeweils geschützten Wortbildmarken: Die österreichische Marke IR 605 451 ist seit 29. 7. 1993 registriert, die deutsche Basismarke DE 2035658 wurde am 5. 5. 1993 eingetragen. Die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg, ist Lebensmittelgroßhändler und vert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte schaltete im September 2005 in der Kronen Zeitung eine Anzeige für ein von ihr vertriebenes Nahrungsergänzungsmittel. Die Überschrift lautete: „Zuerst stirbt der Wald, dann der Mensch. Der saure Regen sorgte vor Jahren für Schlagzeilen, der 'Saure Mensch' wird es in Zukunft tun." Im Text der Anzeige wurde zunächst „akute Übersäuerung" als „lebensgefährlicher Zustand" bezeichnet. Bei einer latenten Übersäuerung reichten die Basen im Körper nicht aus,... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Rechtsnachfolger der Urheber der Chaiselongue LC 4 haben der Klägerin das Exklusivrecht für die weltweite Herstellung und den Verkauf der Chaiselongue eingeräumt. Sie haben ihr weiters „beschränkt auf die Fälle von Rechtsverletzung durch Dritte" das ausschließliche Recht zur Anfertigung, zum Kopieren und zur Weitergabe von Bildern und Photographien der Modelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich eingeräumt. Nach Auffassung des Berufungsgerichts erfasst di... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Berufungsgericht vorgenommene einheitliche Betrachtung der plakativ ins Auge fallenden Abonnement-Laufzeit-Begrenzung einerseits und der auf derselben Seite des Vertragsformulars enthaltenen Kündigungspflicht (- um eine automatische Verlängerung hintanzuhalten -) andererseits ist unter dem Blickwinkel des Verständnisses eines typischen Durchschnittskunden (4 Ob 28/01y; 6 Ob 16/01y) vertretbar und rechtfertigt die An... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E*****, vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagten Parteien 1. V*****, vertreten durch Zauner & Mühlbö... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zur außerordentlichen Revision der Klägerin römisch eins. Zur außerordentlichen Revision der Klägerin 1. Das von der Klägerin gestellte Unterlassungsbegehren besteht aus zwei Teilen. Nach dem ersten Teil soll der Beklagten eine näher umschriebene Form der Werbung generell und ausnahmslos untersagt werden („Die Beklagte ist schuldig, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, in Werbesendungen mit einem K... mehr lesen...
Begründung: Folgender Sachverhalt ist unstrittig: Die Antragsgegnerin ist ehemalige Monopolistin im Bereich der Telekommunikation und erbringt entweder selbst oder durch Tochtergesellschaften zahlreiche Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit, wobei die bedeutsamsten der öffentliche Sprachtelefondienst mittels Mobil- und Festnetzes und der öffentliche Mietleistungsdienst sind. Mitbewerber der Antragsgegnerin auf dem Markt für Telekommunikationsdienste über Festnetz (in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein Möbelproduzent, die Erstbeklagte ein Möbelhandelsunternehmen, der Zweitbeklagte ihr geschäftsführender Alleingesellschafter. Im zu 10 Cg 122/00w des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz geführten Verfahren wurden die Beklagten schuldig erkannt, es ab sofort zu unterlassen, ihr Unternehmen unter der Bezeichnung "Wiener Werkstätten" zu bewerben und die von ihrem Unternehmen erzeugten und/oder vertriebenen Waren unter der Bezeichnung "Wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin beschäftigt sich mit der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb kaufmännischer Software und der Erbringung von Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Sie entwickelt Softwarestandardlösungen für kleinere und mittlere Unternehmen und vertreibt diese über ein Vertragshändlernetz. Eine Vertragsbeziehung zur Beklagten besteht nicht. Die Beklagte vertreibt unter anderem die Software "S*****" gleichfalls eine S... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass Rechtsprechung zur Frage der Veröffentlichung eines Urteils in "Wochenend-Ausgaben über den Grundsatz gleicher Verbreitung und Auffälligkeit hinaus" sowie zur "Sperrung der Namen auch der Parteienvertreter" fehle. Beide Fragen seien über den Einzelfall hinaus bedeutsam, weil die angefochtene Entscheidung mit der Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung in Wochenend-Ausgaben von der ständigen Rechtsprechung abgeh... mehr lesen...