RS OGH 1983/3/22 4Ob313/83, 4Ob2153/96p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1983
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Norm

UWG §25 Abs4

Rechtssatz

Ein Gerichtsurteil inmitten von Inseraten ist selten, weshalb es sich aus der Masse der Anzeigen eher heraushebt und dem Leser daher verhältnismäßig leicht auffallen wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 313/83
    Entscheidungstext OGH 22.03.1983 4 Ob 313/83
    Veröff: ÖBl 1984,82
  • 4 Ob 2153/96p
    Entscheidungstext OGH 25.06.1996 4 Ob 2153/96p
    Vgl; Beisatz: Mit einer schwarz-weiß gedruckten Anzeige im Textteil einer Tageszeitung wird ein höherer Aufmerksamkeitswert erreicht als mit einer farbigen Veröffentlichung in einem nur beigelegten Werbeprospekt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0079682

Dokumentnummer

JJR_19830322_OGH0002_0040OB00313_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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