Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: § 25 Abs 4 UWG beschränkt die vom Gericht der siegreichen Partei zu erteilende Veröffentlichkeitsbefugnis auf das über eine Unterlassungsklage ergehende Urteil und normiert damit ausdrücklich einen von einer urteilsmäßigen Entscheidung über das Unterlassungsbegehren oder Beseitigungsbegehren des Klägers abhängigen Nebenanspruch. Kommt es zufolge vergleichsweiser Bereinigung der Rechtssache zu keinem derartigen Un... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Bei vergleichsweiser Bereinigung des Unterlassungsanspruches muß es allein den Parteien überlassen bleiben, ob und wie weit gegebenenfalls ein solcher Vergleich auch publiziert werden soll. Damit entfällt aber auch die Möglichkeit, das Klagebegehren nach dem Abschluß des Unterlassungsvergleiches "auf Veröffentlichung des ..... Vergleiches .... umzustellen. Der Abschluß eines vom Beklagten angebotenen, auf die bloß... mehr lesen...
Beide Parteien erzeugen und vertreiben Kräutershampoos, und zwar die Klägerin das "A-Kräutershampoo", die Beklagte das "B-Kräutershampoo'. In einem im August 1978 ausgestrahlten Fernseh-Werbespot der Beklagten hieß es u. a.: Er: "Heute ist das B-Kräuterfest." Er II: "Wir beweisen die Wirkung unseres neuen aktiven B-Kräutershampoos gegen fettes Haar. Mit Huflattich, Birke, Salbei und Kamille." Sie: "Mein Haar war noch nie so locker! Es sollte so bleiben!" Er: "Mit dem neuen B-Kräut... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Ein Veröffentlichungsbedürfnis besteht in aller Regel nicht, wenn eine wettbewerbswidrige Äußerung nur gegenüber wenigen Personen gefallen und nicht wahrscheinlich ist, dass sie über diesen Kreis hinausgedrungen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 406/78 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 406/78 4 Ob 405/79 Entsc... mehr lesen...
Der klagende Interessenverband begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen. Die Veröffentlichung von Inseraten mit folgendem Text sofort zu unterlassen: "Helfen Sie uns, unsere Geschäfte auszuräumen ... wollen wir, daß Sie unsere Geschäfte ausräumen ... alle Markenski ... Sie lesen richtig ... alle Markenski Modelle 77/78 um 15% reduziert ... jetzt Niemehrwiederpreise". Mit diesem Unterlassungsbegehren verbindet sie ein Urteilsveröffentlichungsbegehren. Zur Begrün... mehr lesen...
Norm: MSchG §55PatG 1970 §149 Abs2ZPO §502 HI2UWG §25 Abs4UrhG §85
Rechtssatz: Die Berechtigung des Begehrens nach Urteilsveröffentlichung hängt davon ab, ob ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an der Aufklärung des Publikums im begehrten Ausmaße besteht. Entscheidungstexte 4 Ob 318/78 Entscheidungstext OGH 04.04.1978 4 Ob 318/78 4 Ob 337... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Die Urteilsveröffentlichung muß nicht in so vielen Tageszeitungen erfolgen, daß eine vollständige Gewähr dafür besteht, daß jeder, der von der Werbeankündigung erfuhr, auch durch die Urteilsveröffentlichung aufgeklärt werde. Entscheidungstexte 4 Ob 394/76 Entscheidungstext OGH 30.11.1976 4 Ob 394/76 Veröff: ÖBl 1977,109 ... mehr lesen...
Die klagende Partei behauptet, die Beklagte habe im Rahmen ihrer Teppichverkaufsveranstaltung im Messepalast am 29. November 1975 im "Kurier" und am 30. November 1975 in der "Kronen-Zeitung" Werbeanzeigen eingeschaltet, in denen unter der Überschrift "Wir befragten die Kunden nach dem Einkauf und so urteilen sie" Bilder verschiedener Personen mit einem Text versehen worden seien, wonach diese Personen in besonderer Weise mit dem Einkauf bei der Beklagten zufrieden gewesen seien und au... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4UWG §28
Rechtssatz: Urteilsveröffentlichung allein in jener Zeitung, die eine gemäß § 28 UWG gesetzwidrige Werbeaktion durchführte und nicht auch in der auf Veröffentlichung klagenden Zeitung, wenn dies sonst in viel größerem Maß der Werbung für die Klägerin und zugleich der Demütigung der Beklagten dienen würde als einer sachlichen Information der in Betracht kommenden Verkehrskreise über den Wettbewerbsverstoß der Beklagten.... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Einem an sich gerechtfertigten Veröffentlichungsanspruch steht allein der Hinweis auf gleichartige Verfehlungen der anderen Partei nicht entgegen; Unzulässigkeit einer solchen "Aufrechnung" der beiderseitigen Gesetzesverstöße - in welche dann gegebenenfalls auch noch andere, noch weiter zurückliegende Verfehlungen beider Teile einbezogen werden müßten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UrhG §85UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Die Tatsache des Bestehens einer Wiederholungsgefahr rechtfertigt für sich allein keine Maßnahme nach § 85 Abs 1 UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 347/74 Entscheidungstext OGH 10.12.1974 4 Ob 347/74 Veröff: SZ 47/145 = EvBl 1975/148 S 297 = ÖBl 1975,43 (Kopierdienst) = GRURInt 1975,251 (zustimmend Walter) = ZfRV 1975,282 (mit Glosse von Mic... mehr lesen...
Norm: UrhG §85UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Um "negativen Beispielswirkungen" zu begegnen und sich künftige Prozesse zu ersparen, ist es dem in seinen Urheberrechten Verletzten unbenommen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf eigene Kosten für eine solche Aufklärung in der ihm geeignet erscheinenden Weise zu sorgen. § 85 Abs 1 UrhG bietet aber keine Handhabe, die Auslagen für eine solche, mit dem Gegenstand des konkreten Rechtsstreites nicht... mehr lesen...
Gegenstand des Unternehmens der klagenden GmbH ist es u. a. folgende, den Urhebern geschützter Werke, ihren Rechtsnachfolgern und den Werknutzungsberechtigten zustehende Rechte wahrzunehmen: a) das Recht, Sprachwerke ... ganz oder teilweise auf Ton-, Bild- oder Bildtonträgern jedweder Art (z. B. Tonbändern, Schallplatten, Bildtonstreifen u. dgl.) festzuhalten und diese zu vervielfältigen und zu verbreiten ... b) das Recht, Sprachwerke auf photochemischem Wege (z. B. Mikrophotograp... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 JUWG §1 BUWG §25 Abs4ZPO §411 Ca
Rechtssatz: Die Rechtskraftwirkung eines dem Unterlassungsbegehren als Hauptbegehren stattgebenden Teilurteiles erstreckt sich nicht auf das für die Urteilsveröffentlichung anzuwendende Recht. Entscheidungstexte 4 Ob 345/74 Entscheidungstext OGH 22.10.1974 4 Ob 345/74 Beisatz: Prawda (T1) Veröff: ÖBl 1975,38 = GRURInt 1975,318 = Z... mehr lesen...
Norm: KSchG §30 Abs1MedienG §13 Abs4PatG §159UWG §25 Abs4UrhG §58 Abs1
Rechtssatz: Die Regelung der Urteilsveröffentlichung beruht auf dem Gedanken, dass es häufig im Interesse der Allgemeinheit liegt, unlautere Wettbewerbshandlungen in aller Öffentlichkeit aufzudecken und die beteiligten Verkehrskreise über die wahre Sachlage aufzuklären. Die Urteilsveröffentlichung soll also vor allem das Publikum aufklären und einer Weiterverbreitung unricht... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Es kommt vor allem darauf an, ob die Bekanntmachung des Urteils zur Aufklärung des Publikums angebracht und notwendig ist und ob der damit für den Unterlegenen verbundene Nachteil in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der begangenen Rechtsverletzung und zum Schaden des Verletzten steht (SZ 25/100, SZ 27/119, ÖBl 1961/50 ua). Entscheidungstexte 4 Ob 314/... mehr lesen...
Norm: KSchG §28KSchG §30 Abs1UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Die Urteilsveröffentlichung dient zur Sicherung des Unterlassungsanspruches. Sie soll nicht nur eine schon bestehende unrichtige Meinung stören, sondern auch deren weiteres Umsichgreifen verhindern. Sie dient daher der Aufklärung des durch eine wettbewerbswidrige Maßnahme irregeführten Publikums. Entscheidungstexte 4 Ob 306/74 Entschei... mehr lesen...
Die Klägerin und die zweitbeklagte KG stehen auf dem Gebiet der Erzeugung von Brillen und Brillenfassungen miteinander in Wettbewerb. Der Erstbeklagte ist geschaftsführender Gesellschafter der A-Werke GmbH, welche wiederum Komplementarin der Zweitbeklagten ist. Im April-Heft 1972 des Österreichischen Wirtschaftsmagazins "trend" erschien auf S. 56 ff unter dem Titel "Brillenmacher im Wunderland" ein mehrseitiger Artikel über das Produktions- und Vertriebssystem des Erstbeklagten sowie ... mehr lesen...
Norm: ABGB §178 CJWG §26WrJWG §25 Abs4
Rechtssatz: Eine Maßnahme der Erziehungshilfe kann nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, im vorliegenden Fall Mutter und Vormünderin, durchgeführt werden. Bei Widerruf dieser Zustimmung hat die Bezirksverwaltungsbehörde entweder die Erziehungshilfe zu beenden oder beim Pflegschaftsgericht einen Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu st... mehr lesen...
Die minderjährige Eva C und ihr am 1. Juli 1973 großjährig gewordener Bruder Erich stammen aus der mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 19. Juni 1972, 3 Cg 118/72-7, geschiedenen Ehe des Erich C und seiner Frau Maria. Der Vater der Minderjährigen wurde durch Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 31. März 1950, 5 L 32/49-9, wegen Trunksucht beschränkt entmundigt und befand sich nach dem Inhalt des Pflegschaftsaktes 1 P 163/52 (später 3 P 181/67) des Bezirksgerichtes Döbl... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Es ist Sache des Klägers, zu behaupten und zu beweisen, daß ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht, und mit welchen Mitteln ihm Genüge geleistet werden kann. Dem Beklagten obliegt der Gegenbeweis, daß die Urteilsveröffentlichung in einer anderen, den Beklagten minder belastenden Form zu erfolgen habe. Entscheidungstexte 4 Ob 332/72 Entscheid... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Zuteilung der Befugnis zur Urteilsveröffentlichung bei Verletzung einer Vorratsmarke ("FAST"). Entscheidungstexte 4 Ob 330/72 Entscheidungstext OGH 11.07.1972 4 Ob 330/72 Veröff: ÖBl 1973,107 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0079931 ... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Wenn die Öffentlichkeit von den gegen § 7 UWG verstoßenden Äußerungen des Beklagten keine Kenntnis erlangt hat, kann auch ein Bedürfnis nach Aufklärung des Publikums über den wahren Sachverhalt nicht anerkannt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 323/72 Entscheidungstext OGH 30.05.1972 4 Ob 323/72 Veröff: ÖBl 1972,152 ... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Beweispflicht des Beklagten, der behauptet, eine bereits in der Presse erschienene Berichtigung des nach § 2 UWG beanstandeten Zeitungsartikels reiche zur Aufklärung der Öffentlichkeit aus. Entscheidungstexte 4 Ob 310/72 Entscheidungstext OGH 16.05.1972 4 Ob 310/72 Veröff: ÖBl 1973,60 4 Ob 105/88 ... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4UWG §25 Abs6
Rechtssatz: Zuspruch der Urteilsveröffentlichung im Fernsehen. Entscheidungstexte 4 Ob 357/70 Entscheidungstext OGH 01.12.1970 4 Ob 357/70 Veröff: EvBl 1971/127 S 215 = ÖBl 1971,48 4 Ob 314/73 Entscheidungstext OGH 15.05.1973 4 Ob 314/73 Beisatz: Und im Hörfunk. (T1) Veröff: ÖBl 1973,84 ... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Urteilsveröffentlichung bei teilweiser Stattgebung und teilweiser Abweisung des Klagebegehrens. Entscheidungstexte 4 Ob 321/70 Entscheidungstext OGH 07.07.1970 4 Ob 321/70 Veröff: ÖBl 1971,47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0079927 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Notwendigkeit der Urteilsveröffentlichung zur Aufklärung des durch den Wettbewerbsverstoß irregeführten Publikums auch noch ein Jahr nach dem Erscheinen eines gesetzwidrigen Inserates. Entscheidungstexte 4 Ob 342/66 Entscheidungstext OGH 20.12.1966 4 Ob 342/66 Veröff: ÖBl 1967,38 4 Ob 345/67 Entsch... mehr lesen...
Norm: UWG §7 GUWG §25 Abs3UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Zuspruch der Befugnis zur Urteilsveröffentlichung neben der Verurteilung zum Widerruf einer herabsetzenden Tatsachenbehauptung, wenn diese Behauptung einem weiteren Personenkreis zur Kenntnis gelangt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 335/66 Entscheidungstext OGH 12.12.1966 4 Ob 335/66 Veröff: ÖBl 1967,66 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §30 Abs1UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Die Urteilsveröffentlichung im Falle der Abweisung des Unterlassungsbegehrens beruht auf dem Gedanken, dem zu Unrecht Verdächtigten die Möglichkeit einer Information der Öffentlichkeit zu bieten. Ein Interesse des Publikums an einer Urteilsveröffentlichung ist aber dann zu verneinen, wenn die Vorfälle, die Gegenstand des Urteils sind, so weit zurückliegen, dass sie in der Öffentlichkeit längst in Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht gab der auf § 2 UWG gestützten Klage statt und verurteilte die Beklagte, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere in Prospekten oder sonstigen für einen größeren Kreis von Personen bestimmten Mitteilungen Behauptungen, sie sei zur Lieferung bestimmter lötloser Rohrverschraubungen mit Schneidring und bestimmter T-Stücke dazu in der Lage, sowie die bildliche Darstellung zu unterlassen. Zugleich wurde der Klägerin gemäß § 25 Abs 4 UWG dem Urteilsantr... mehr lesen...