Norm
UWG §7 GRechtssatz
Die Verurteilung zum öffentlichen Widerruf einer herabsetzenden Tatsachenbehauptung und die Ermächtigung zur Veröffentlichung des über dieselbe Tatsachenbehauptung ergangenen, zur Unterlassung verpflichtenden Urteils in denselben Medien kommt nicht in Betracht, wenn für die Veröffentlichung zweier fast gleichlautenden Verpflichtungen (Unterlassung und Widerruf der selben Äußerung) kein Aufklärungsbedürfnis besteht. (Hier: Wegen außerordentlich großer Breitenwirkung - Auflage neunhunderttausend, zwei Millionen Leser - auch Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung in weiteren Medien.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078879Dokumentnummer
JJR_19870630_OGH0002_0040OB00336_8700000_004