Norm
ZPO §502 Abs1 HIII3Rechtssatz
Aufklärende Hinweise auf der Hompage sind geeignet, die Verwechslungsgefahr zu beseitigen. Ob der aufklärende Hinweis im Einzelfall ausreichend deutlich ist, eine Irreführung zu vermeiden, betrifft keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115866Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
16.10.2018