- 4 Ob 212/01g
Beisatz: Hier: Vergleich von Telefontarifen ohne Hinweis auf gewährte Freiminuten irreführend - „Freiminuten". (T1)
- 4 Ob 236/03i
Beisatz: Hier: Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels. (T2)
- 4 Ob 247/02f
Beisatz: „Aktion! 3 Monate gratis surfen" wegen des Hinweises „1 GB Daten jeden Monat inklusive" nicht irreführend, auch wenn Kosten bei Überschreitung von 1 GB Transfervolumen pro Monat entstehen. (T3)
- 4 Ob 43/02f
Beisatz: Hier: Preisvergleich zwischen Druckereien ohne Einbeziehung wichtiger kostenrelevanter technischer Angaben (betreffend Druckvorstufe, Andrucke, Qualität des Umschlagkartons, buchbinderische Verarbeitung, Verpackung uä) irreführend - „BESTsale". (T4)
- 4 Ob 233/06b
Beisatz: Auch in einem solchen Fall ist bei Beurteilung des Gesamteindrucks die Unklarheitenregel anzuwenden. (T5)
- 4 Ob 12/07d
Beisatz: Hier: Preisvergleich zwischen Telekommunikationsdienstleistungen. (T6)
- 4 Ob 78/07k
- 4 Ob 177/07v
Beisatz: Daran hat sich auch nach Inkrafttreten der UWG-Novelle 2007 nichts geändert. (T7)
Veröff: SZ 2008/7
- 4 Ob 106/08d
Beis wie T7
- 4 Ob 207/08g
- 4 Ob 7/10y
Auch
- 4 Ob 132/10f
Auch; Beisatz: Unvollständige Angaben verstoßen gegen das Verbot irreführender Geschäftspraktiken, wenn durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird, der geeignet ist, die Adressaten der Werbung zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie sonst nicht getroffen hätten. (T8)
Beisatz: Das gilt auch dann, wenn die beanstandete Aussage bei isolierter Betrachtung wahr ist. (T9)
Beisatz: Hier: Wird die Druckauflage einer Zeitung als allein maßgebendes Kriterium für die Spitzenstellung dargestellt, liegt darin eine irreführende Geschäftspraktik. (T10)
- 4 Ob 20/11m
Vgl auch; Beis wie T8
- 4 Ob 165/11k
Entscheidungstext OGH 28.02.2012 4 Ob 165/11k
Auch; Beis wie T8; Beisatz: Hier: Vergleiche von Versicherungsleistungen ohne ausreichenden Hinweis auf die Unterschiede der Modelle. (T11)
- 4 Ob 97/12m
Entscheidungstext OGH 18.09.2012 4 Ob 97/12m
Beisatz: Hier: Fehlender Hinweis auf Unterschiede zwischen dem Selbstbild und dem Fremdbild bei der Werbung mit Ergebnissen der Studie „Image der Tageszeitungen“. (T12)
- 4 Ob 152/12z
Entscheidungstext OGH 18.10.2012 4 Ob 152/12z
Vgl auch; Vgl auch Beis wie T10; Beisatz: Hier: Nennung von Druckauflage und verkaufter Auflage bzw Werbung mit Kauf? und Gratisauflage ? Verneinung der Irreführung vertretbar. (T13)
- 4 Ob 161/12y
Entscheidungstext OGH 28.11.2012 4 Ob 161/12y
Beis wie T12
- 4 Ob 171/12v
Entscheidungstext OGH 19.03.2013 4 Ob 171/12v
- 4 Ob 18/14x
Entscheidungstext OGH 17.02.2014 4 Ob 18/14x
Vgl auch; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Irreführende Verwendung eines Doktortitels im Zusammenhang mit der Bezeichnung Optometrist. (T14)
- 4 Ob 87/14v
Entscheidungstext OGH 24.06.2014 4 Ob 87/14v
Auch; Beisatz: Hier: Irreführende Preisvergleichstabellen eines Gashandelsunternehmers mangels Berücksichtigung des Neukundenrabatts eines Mitbewerbers. (T15)
- 4 Ob 94/14y
Entscheidungstext OGH 24.06.2014 4 Ob 94/14y
Auch; Beis wie T9
- 4 Ob 61/14w
Entscheidungstext OGH 17.09.2014 4 Ob 61/14w
- 4 Ob 80/15s
Entscheidungstext OGH 11.08.2015 4 Ob 80/15s
Auch; Beis ähnlich wie T8; Beis wie T9; Beis wie T10
- 4 Ob 228/16g
Entscheidungstext OGH 20.12.2016 4 Ob 228/16g
Vgl auch
- 4 Ob 198/17x
Auch; Beis wie T9
- 4 Ob 38/19w
Beis ähnlich wie T10
- 4 Ob 47/20w